Hallo zusammen,
ich habe schon einiges gelesen und beglückwünsche uns alle zu diesem Forum - vielen Dank an die "Macher" - es ist halt ein Dschungel.
Zu mir: Ich bin seit 3 jahren mit einem Ausländer verheiratet und habe mich gerade von ihm getrennt, wir leben allerdings noch zusammen. Im Novemeber muss er seine
AE verlängern (die 3 Jahre sind um). Nach Auskunft der
ABH kann entweder 3 Jahre verlängert werden - aufgrund der Ehe- oder eine unbefristete
AE beantragt werden. Für diese muss ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt werden und es darf keine Strafe vorliegen. mein Mann hat eine Verurteilung zu 50 Tagen Gedstrafe und ist nicht vorbestraft (Delikt: trunkenheit am steuer und widerstand gegen vollstreckungsbeamte). Leider ist ein weiteres Verfahren mit identischen Vorwürfen "in der Mache", der Vorfall ereignete sich kürzlich, ist aber schon auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft (=Wiederholungstäter).
Wie seht ihr die Chancen für eine unbefristete
AE und wie muss ich mich verhalten? Müssen wir der
ABH die Trennung mitteilen, auch wenn er noch nicht ausgezogen ist? Muss ich beim RA den Trennungstag angeben, ´wann kann ich die Scheidung einreichen? Ich will ihm keine Aufenthaltsprobleme bereiten. Allerdings habe ich seine Zusammenstösse mit der Staatsgewalt nicht zu verschulden und habe auch keine Lust, weitere drei Jahre oder was auf dem Papier verheiratet (und damit auch finanziell womöglich verantwortlich) zu bleiben.
Danke schon im voraus für eure Antworten,
herzliche Grüße
orangefelo