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Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes: 1 Jahr aufenthalt für jobsuche (Gelesen: 2.717 mal)
boriska
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes: 1 Jahr aufenthalt für jobsuche
25.09.2004 um 15:27:20
 
Hallo Leute,

Mein problemchen liegt darin, dass mein visum für studienzwecke am 15.11.04 endet , das zuwanderungsgesetz aber erst am 01.01.2005 in kraft tritt (ich hätte schon gerb von 1 jahr aufenthalt gebrauch gemacht um mich bei der jobsuche umzuschauen). Könnte ich nun von ausland aus/nach dem 1.1.2005 (bzw. schon jetzt in deutschalnd) das visum für 1 jahr beantragen(mein diplom bekomme ich sehr bald)
danke
viele grüsse
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.09.2004 um 09:34:05
 
Zitat:
Hallo Leute,

Mein problemchen liegt darin, dass mein visum für studienzwecke am 15.11.04 endet , das zuwanderungsgesetz aber erst am 01.01.2005 in kraft tritt (ich hätte schon gerb von 1 jahr aufenthalt gebrauch gemacht um mich bei der jobsuche umzuschauen). Könnte ich nun von ausland aus/nach dem 1.1.2005 (bzw. schon jetzt in deutschalnd) das visum für 1 jahr beantragen(mein diplom bekomme ich sehr bald)
danke
viele grüsse


Hallo

ich wuerde wetten, § 16 Abs. 4 AufenthG gilt nur fuer diejenige, die nach 1.1.2005 das Studium abgeschlossen haben. Die Frage ist nur, wann ist das Studium entgueltig abgeschlossen...  Smiley
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Best regards&&--------------&&chap
 
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boriska
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.09.2004 um 20:47:24
 
Danke Dir fuer Deine Antwort, chap [beifall=beifall.gif]

das liegt nahe, dies zu vermuten.Na ja, hoffe auf das Beste, rechne mit dem Schlechtestem Smiley Schauen wir mal, wie es ausgeht. Weis vielleicht jemand, ob interne Verordnungen zum Zuwanderungsgesetz bereits verabschiedet worden sind, bzw. wann es soweit ist_
Gruesse
Boris
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lelischna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 1 Jahr aufenthalt für jobsuche-eine anscließende Frage
Antwort #3 - 30.09.2004 um 19:51:46
 
Hallo an alle,

ich möchte an díeses Thema noch eine Frage anschließen: für wen würde eigentlich die neue Regelung über ein Jahr Jobsuche gelten? Ich habe in Ausländeramt nachgefragt, die meinen, nur für EU-Angehörige. Das ist aber etwas seltsam, denn EU-Angehörige dürfen das ja auch jetzt, oder habe ich hier falsche Informationen?

Vielen Dank und Grüße
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 30.09.2004 um 22:44:45
 
Zitat:
Hallo an alle,

ich möchte an díeses Thema noch eine Frage anschließen: für wen würde eigentlich die neue Regelung über ein Jahr Jobsuche gelten? Ich habe in Ausländeramt nachgefragt, die meinen, nur für EU-Angehörige. Das ist aber etwas seltsam, denn EU-Angehörige dürfen das ja auch jetzt, oder habe ich hier falsche Informationen?

Vielen Dank und Grüße



Hi lelischna,
da wird aber ein großes Missverständnis vorliegen. Natürlich ist das nicht auf EU beschränkt - im Gegenteil, wie Du ja selber erkennst.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ajlie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.11.2004 um 13:52:34
 
hi,
mir ist es so ergangen.
ich habe bei AB in Dortmund eine Sachbearbeiterin gefragt wegen des ZG, da sagte mir das gilt nicht für Sie .... ich habe Sie groß angeguckt... Sie meinte "oh ich habe die EU-osterweiterung mit zg verwechselt"---NO COMMENT
grüße
ajlie
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andrei
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes: 1 Jahr
Antwort #6 - 07.11.2004 um 01:05:13
 
Na ja, was ich aber noch nicht so richtig raus habe, ist die Nuance bei der Jobsuche mit der Bundesagentur für Arbeit. Ist das richtig, dass die Bundesa. f. A. befragt werden muss, nachdem ich den Job gefunden habe, ob ich diesen Job auch annehmen darf oder nicht? Was ist zum Beispiel, wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger oder ein EU-Bürger findet, der diesen Job machen kann? Muss ich dann weiter suchen oder gleich die Koffer packen ?:brrr
Gruß,
andrei
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