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Rückerstattung der Einkommensteuer/Saisonarbeitnehmer (Gelesen: 1.693 mal)
derdaniel
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Beiträge: 13
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückerstattung der Einkommensteuer/Saisonarbeitnehmer
08.11.2004 um 12:47:14
 
Hallo,

eine Bekannte von mir kommt mind. einmal pro Jahr nach Deutschland, um hier als Erntehelferin Geld zu verdienen.
Dafür zahlt sie auch Sozialversicherungen und Einkommensteuer, hat sie eine Möglichkeit davon etwas wieder zu bekommen? Vielleicht so eine Art Einkommensteuererklärung? Außerdem zahlt sie die Sozialversicherung ja auch doppelt, in ihrem Heimatland Polen und zur gleichen Zeit hier.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
Daniel
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 08.11.2004 um 13:41:26
 
Hi!

Da dies weniger eine Frage des Ausländerrechts ist, empfehle ich dazu mal dieses Fachforum für Steuerrecht:

guck 
Steuerrecht
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.11.2004 um 13:49:57
 

Wieso zahlt sie die Sozialversicherung doppelt?

Sozialversicherungspflichtig ist sie in Deutschland nur, wenn sie die Tätigkeit berufsmäßig ausübt (d. h. in Polen arbeitslos ist) und die Beschäftigung länger als 50 Arbeitstage bzw. 2 Monate dauert.

Sollte sie also in Polen arbeiten und im Urlaub als Saisonarbeitnehmerin nach Deutschland kommen, dann ist die Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig.

J.
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derdaniel
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Beiträge: 13
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.11.2004 um 14:16:55
 
Zitat:
Wieso zahlt sie die Sozialversicherung doppelt?

Sozialversicherungspflichtig ist sie in Deutschland nur, wenn sie die Tätigkeit berufsmäßig ausübt (d. h. in Polen arbeitslos ist) und die Beschäftigung länger als 50 Arbeitstage bzw. 2 Monate dauert.

Sollte sie also in Polen arbeiten und im Urlaub als Saisonarbeitnehmerin nach Deutschland kommen, dann ist die Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig.

J.


Ja sie arbeitet auch in Polen und zahlt dort Sozialversicherung. Dann werde ich wohl mal ihren Arbeitgeber fragen müssen...
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