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Studium und Familie (Gelesen: 1.638 mal)
6u6a
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studium und Familie
24.09.2004 um 14:04:09
 
Hallo,
habe folgende Frage, ich bin Studentin und habe vor 2 Monaten meine Tochter bekommen. Sie bekommt dann auch eine Aufenthaltsbewilligung, die ist gültig solange meine gültig ist. Mit dem Vater des Kindes sind wir noch nicht verheiratet. Das tuen wir erst im April nächstes Jahr. Ist es möglich das er eine art Aufenthaltsgenehmigung bekommt, so dass er öfters mal nach Deutschland kommen kann und nicht jedesmal in die Botschaft reinzumarschieren? Er darf halt nur 3 Monate visumfrei nach Deutschland. Gibt es sowas wie Familiennachzug bei Studenten Augenrollen
Danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.09.2004 um 14:36:57
 
Schau doch man in der Auslg-VwV nach (oben bei Gesetzen)
unter Ziffer 29.4. Ggf dann hier nochmals Details nachfragen.

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6u6a
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.09.2004 um 14:52:47
 
Zitat:
Schau doch man in der Auslg-VwV nach (oben bei Gesetzen)
unter Ziffer 29.4. Ggf dann hier nochmals Details nachfragen.


Danke
Kann man mein Verlobter als mein Lebenspartner ansehen?
Dies verstehe ich eben nicht Traurig
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.09.2004 um 15:13:27
 
Zitat:
Danke
Kann man mein Verlobter als mein Lebenspartner ansehen?
Dies verstehe ich eben nicht Traurig


Hallo,

fons hat sicher den Punkt 29.4 AuslG-VwV und nicht  § 29 Abs. 4 AuslG gemeint. Leider steht in der AuslG-VwV auch nichts, was den Nachzug eines Auslaenders zum seinen Kind oder seiner Verlobte erlaubt...  Griesgrämig

Allgemein ist der Nachzug eines Elternteils zum Kind nur moeglich, wenn das Kind ein Deutsche ist... Und Nachzug zum Verlobte (wenn sie nicht gleiches Geschlechtes sind Smiley) ist ueberhaupt nicht moeglich...
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Best regards&&--------------&&chap
 
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