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Wieviel Verdienst für unbefristete Aufenthaltserlaubnis????? (Gelesen: 10.980 mal)
salsita0_0
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wieviel Verdienst für unbefristete Aufenthaltserlaubnis?????
24.09.2004 um 11:49:59
 
Hallo alle zusammen,
habe gerade dieses Forum entdeckt und hoffe es kann uns hier geholfen werden ??? ???

Zur Situation:
Ich bin seit 3 Jahren sehr glücklich in 2. Ehe mit einem Südamerikaner (Ecuador) verheiratet. Wir haben einen gemeinsamen Sohn und ich habe noch 3 Kids aus erster Ehe (Deutsch/Deutsch), für die ich leider keinen Unterhalt bekomme.
Da ich noch zu Hause bin , wegen des Kleinen und mein Mann, nach 2 befristeten Arbeitsverträgen und einer Umschulung zum Altenpfleger, jetzt nur einen Minijob hat, beziehen wir ergänzende Sozialhilfe.

Gestern waren wir beim LEA wegen der unbefristeten AE, es ist uns klar, das mein Mann erst einen festen job braucht, welchen er auch in absehbarer Zeit auf seiner jetzigen Arbeitsstelle bekommt.
ABER:
Es wurde uns gesagt, er ( oder wir beide zusammen ) müßten soviel verdienen, dass wir die gesamte Familie ernähren können ohne Soz, auch nicht ergänzend und ohne Wohngeld!!!!
Meine Frage ist jetzt: Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Wie kann es denn sein, und gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, das mein Mann auch für meine Kinder, von denen er nicht der Vater ist aufkommen muß??????????
Es ist klar, das er für sich selbst, unseren Sohn und meinetwegen auch noch für mich alleine ohne staatliche Hilfe aufkommen muß, + Miete, aber ohne Wohngeld und dann auch noch für meine Kinder nur weil die Väter keinen Unterhalt zahlen???
Das kann er ja gar nicht schaffen, also niemals die unbefristete Aufenthaltserlaubnis????

Wäre es nicht richtiger die anderen Kids rauszurechnen und auch den Mietanteil für die anderen Kinder??
Würde ich für diese Kinder Unterhalt beziehen bräuchte er das Geld ja auch nicht zu verdienen, da das dann widerum als Einkommen angerechnet werden würde.

:anbet :anbet Bitte um Hilfe

Tausend Dank :blum
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Heavencat24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.09.2004 um 13:25:35
 
Hi salsita,

Alleinerziehende Mütter oder Väter (je nachdem, wollen hier die Männer, die alleinerziehend sind nicht vergessen) bekommen im Normalfall Unterhaltsvorschuss für Ihre Kids.

Bei der Beantragung des Unterhaltsvorschussen unterschreibt man einen Zettel (Erklärungen usw.) das dieser bei erneuter Eheschliessung (auch wenn es nicht der Kindesvater ist) der Unterhaltsvorschuss wegfällt.

Die Unterhaltsvorschusskasse geht in diesem Moment davon aus, das der neue Ehepartner (der ja von den Kindern weiss) die Lebensunterhaltssicherung sicher stellt.

Die Ausländerbehörde ist somit daran gebunden und rechnet alle zusammen. Bei der Berechnung eurer ergänzenden Sozialhilfe hat das Sozialamt euch sicher als Haushaltsangehörige zusammen gerechnet (stellt nicht nur auf Familienangehörige ab).

Somit die Rechnerei bei ner unbefristeten Aufenthaltserlaubnis richtig
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Liebe Grüße&&&&Heavencat24
 
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Abu
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Antwort #2 - 24.09.2004 um 13:49:09
 
@ Heavencat 24

Ich denke, daß die ausländerrechtliche Bewertung der Sozialhilfe an die Kinder aus erster Ehe im Zusammenhang mit der Erteilung der unbefristeten AE nichts mit der Verfahrensweise der Unterhaltskasse zu tun hat.

Ausländerrechtlich "zählen" in diesem Zusammenhang nur Sozialhilfeleistungen an:
- "seine Familienangehörigen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und denen er allgemein zum Unterhalt verpflichtet ist," oder
- "Personen in seinem Haushalt, für die er Unterhalt getragen oder auf Grund einer Zusage zu tragen hat"
(vgl. § 46 Nr. 6 AuslG)
In dem geschilderten Fall ist der Ehemann aber bei 3 Kindern weder zum Unterhalt verpflichtet, noch hat er Unterhalt getragen, noch hat er das zugesagt.

Desweiteren zählt Wohngeld in diesem Zusammenhang nicht als Sozialhilfe.

Abu
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salsita0_0
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.09.2004 um 13:52:28
 
Hi,
danke für die Antwort.
Habe vergessen das Alter der Kinder anzugeben, die beiden Großen sind schon 17 und 19 wohnen noch zu Hause aber natürlich bekommen sie schon lange keinen Unterhaltsvorschuß mehr. Die Kleine ist 5 bekommt ihn natürlich auch nicht, da ich wieder geheiratet habe, ist ja auch ok, obwohl meine persönliche Meinung eine Andere ist, ich finde es schon auch irgendwie ungerecht, aber das ist ein anderes Thema.

Zum Thema Sozialhilfe rechnen sie das im Moment schon alles zusammen, ich habe aber schon gehört, dass, sofern wir ein ausreichendes Einkommmen haben, es auch die Möglichkeit gibt die Kinder extra zu berechen, da ja eigentlich dann nur die Kinder noch sozialhilfe benötigen, da sie von ihren Vätern keinen Unterhalt bekommen ???
Komplizierte Materie, ich weiß.....

Ist doch irgendwie total ungerecht, und kein Wunder, dass sich ein Mann das tausendmal überlegen muß ob er eine Frau mit Kindern heiratet wenn die Väter nicht zahlen,und dann werden ihm als Stiefvater, der wirklich alles tut was er kann solche Steine in den weg gelegt. :sauer:

Da muß es doch eine Lösung geben, die 19jährige würde sowieso nicht mehr zählen, auch wenn sie noch bei uns wohnt, aber warum wird dann die Berechnung für sein Einkommen nicht nur für uns gemacht??
Er kann doch nichts dafür das die Väter nicht zahlen und in dem Fall würden diese Kinder doch nur Soz beziehen weil sie keinen Unterhalt bekommen???!!
Verstehe ich nicht motz

Trotzdem erst einmal danke Heavencat24

gruß
salsita0_0
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salsita0_0
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.09.2004 um 13:55:08
 
danke Abu,
jetzt warst du schneller, aber was bedeutet das jetzt genau??
Gibt es da eine gesetzlich Grundlage?

salsita0_0
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Heavencat24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.09.2004 um 13:57:24
 
Hi nochmal,

geht den deine 19 jährige oder die 17jährige Arbeiten oder macht Ausbildung? Dann würde die das auch noch zum Einkommen rechnen.

Finde das auch ungerecht, dass die Väter sich nen lenz machen und nichts für Ihre Kinder zahlen, aber so das nun mal.


Es trifft immer diejenigen die das richitge tun, diejenige die einen bescheissen kommen meist auch noch damit durch.

???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.09.2004 um 14:01:48
 
die 19 jährige hat gerade ihr abitur fertig und leider für dieses semester noch keinen studiumplatz bekommen, will aber im nächsten semester april 2005 anfangen zu studieren, sucht zur zeit einen job für die zeit dazwischen. die 17jährige ist in der oberstufe, also geht noch zur schule.

ich kann mir echt nicht vorstellen, dass das so in ordnung ist, wo mein mann eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist.
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Heavencat24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.09.2004 um 14:03:37
 
Danke Abu für den Hinweis,

die Frage die sich jetzt stellt wie bewertet das die Ausländerbehörde, wenn er wseit 3 Jahren in der Familie lebt und im Prinzip für die Familie ja den Unterhalt trägt?

Ob zusage oder nicht, denke er trät den Unterhalt. Würde schliesslich jeder Mann machen, glaube kaum, dass er von seinem Geld nichts für die Kinder kauft oder so.

Salsati würd halt nochmal genau bei der Ausländerbehörde nachfragen und wenn die das net, für dich verständlich, begründen können, auf die Antragstellung bestehen, dann müssen die nämlich diesen mit Begründung und Gesetzestextangabe ablehnen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 24.09.2004 um 14:17:02
 
ja klar tut er alles für die kids, sonst hätte ich ihn gar nicht geheiratet :happy: grin

Bloß wir sehen das echt als schikane, denn es ist für ihn fast unmöglich soviel zu verdienen um die teure wohnung, die wir bei 6 personen ja brauchen, und den unterhalt für alle zu bestreiten. demnach würde er ja nie die unbefristete bekommen, nur weil diese ex........, sorry, keinen pfennig für ihre kids zahlen.
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Abu
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Antwort #9 - 24.09.2004 um 14:20:35
 
Zitat:
danke Abu,
jetzt warst du schneller, aber was bedeutet das jetzt genau??
Gibt es da eine gesetzlich Grundlage?

salsita0_0


Das bedeutet, daß Dein Mann m. E. eine unbefristete AE bekommen müßte, wenn sein Lebensunterhalt sowie der Lebensunterhalt von Dir und Eurer gemeinsamen Tochter ohne Sozialhilfe gesichert ist (mal unterstellt, daß sonst alle Bedingungen erfüllt bzw. sonst keine Hinderungsgründe vorliegen). Ein Sozialhilfbezug für die Kinder aus 1. Ehe ist m. E. irrelevant.

Zu diesem Ergebnis kommt man, wenn man sich von § 25 Abs. 3 über § 24 Abs. 1 zu § 46 Nr. 6 AuslG hangelt.
( http://www.info4alien.de/auslg.htm#46).

Allerdings ist das relativ kompliziert und für eine Bestätigung durch einen unserer hochgeschätzten Experten  :anbet wäre ich dankbar...

Abu
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salsita0_0
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 24.09.2004 um 14:26:28
 
[beifall=beifall.gif]
danke Abu, genauso würden wir das auch sehen, ohne gesetzliche grundlage, sondern einfach aus überzeugung, :happy:
andere gründe liegen nicht vor, alles super und sauber bei ihm, deutschkurse hat er mehr als genug hinter sich, und sogar eine umschulung mit erfolg bestanden.

wäre auch froh, wenn das die profis hier noch einmal bestätigen könnten :anbet

ROFL ROFL
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 24.09.2004 um 14:32:08
 
Mal am Rande erwähnt sei der nette
Sozialhilferechner bei Tacheles
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salsita0_0
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 24.09.2004 um 14:38:46
 
Fragezeichen
wieviel soz wir beziehen weiß ich doch.
sorry aber das verstehe ich nicht ???
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 24.09.2004 um 19:41:46
 
Zitat:
sorry aber das verstehe ich nicht ???

Ich schrieb ja bewusst:

Zitat:
Mal am Rande erwähnt


Du musst es so sehen, dass hier sehr viele mitlesen und dann
auch allgemeine Infos zur SoH sicher nicht schaden  8)
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Doc
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Antwort #14 - 26.09.2004 um 11:21:34
 
Zitat:
[...] Gestern waren wir beim LEA wegen der unbefristeten AE, es ist uns klar, das mein Mann erst einen festen job braucht, welchen er auch in absehbarer Zeit auf seiner jetzigen Arbeitsstelle bekommt.
ABER:
Es wurde uns gesagt, er ( oder wir beide zusammen ) müßten soviel verdienen, dass wir die gesamte Familie ernähren können ohne Soz, auch nicht ergänzend und ohne Wohngeld!!!!
Meine Frage ist jetzt: Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Wie kann es denn sein, und gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, das mein Mann auch für meine Kinder, von denen er nicht der Vater ist aufkommen muß??????????
[...]


Abgesehen davon, dass es derzeit wohl auch für die "kleine" Familie der drei nicht in Frage käme, bezweifle ich, dass die Ausländerstelle auch die 3 Kinder aus erster Ehe zur Grundlage nimmt. Ich denke, solbald das gemeinsame Kind und die Eltern keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe haben, dürfte die unbefr. AE erteilt werden dürfen.

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