Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~ (Gelesen: 6.825 mal)
samsara
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


~__~


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
16.09.2004 um 10:38:01
 
Nihao,

Ich habe folgendes Problem:

Ich selbst bin Deutscher und studiere.

Meine Verlobte ist Chinesin (VR), und sie war von Oktober 2003 bis August 2004 als Austauschstudentin hier in Deutschland. Derzeit schlieszt sie ihr Studium in der VR China ab, anschlieszend will sie in Deutschland promovieren.

Was waere der sinnvollste Weg, wenn ich und sie heiraten wollen? In Deutschland, in Daenemark oder in China??

MfG samsara

^__^
Zum Seitenanfang
  

Mit einem Frosch im Hals koennte ich ja leben - aber warum musste es gerade diese Kroete sein?
 
IP gespeichert
 
Heavencat24
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin =&
Antwort #1 - 16.09.2004 um 12:15:29
 
Hi samsara,

da China zu den sogenannten "Negativstaaten" gehört und deine Verlobte ohnehin ein Einreisevisa brauch, sei es als Besucher oder zur Eheschliessung oder zur Familienzusammenführung.

Würd ich Vorschlagen in D zu heiraten.

Könnt natürlich auch in China heiraten, aber Visum muss Sie ohnehin beantragen.

Warum nach Dänemark fahren, wenn Sie mit Visa  dann in Deutschland ist?

Aber natürlich müsst ihr am besten Wissen, welchen Ort ihr für Euro Eheschliessung haben wollt.  ROFL

Liebe Grüße

Heavencat24
Zum Seitenanfang
  

Liebe Grüße&&&&Heavencat24
 
IP gespeichert
 
Klaus1961
Junior Member
**
Offline


Wo ist Soopy


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
Antwort #2 - 16.09.2004 um 13:30:32
 
Das kommt ja darauf an ob deine Freundin sowieso sein Visa bekommt oder nicht. Wenn sie zur Promotion hier ein Visa hat spricht natürlich nichts dagegen wenn ihr in D heiratet, sofern der Visagrund nicht missbraucht wird. Ausserdem dürfte die Aufenthaltzeit ja auc reichen um zu heiraten.
Wenn sie kein Visa fürs Studiumbekommt kann die Heirat bei dir problematisch werden ( Einkommen)
Ihr habt zwar einen ANspruch auf eine Familienzusammenführung, aber nicht auf ein Visa zur
Eheschliesung. Die Ausstellung eines Heiratsvisas hängt also vom Einkommen ab.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
samsara
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


~__~


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
Antwort #3 - 17.09.2004 um 02:20:53
 
Nihao,

Danke erstmal fuer Eure Antworten!

Sie wird ab dem Sommersemester promovieren. Sie wuerde allerdings schon im Februar zuerst mit einem Touristenvisum kommen. Die Heirat waere dann naechstes Jahr im Sommer.

Wie genau wuerde sich denn die Heirat in D gestalten? Welche Papiere brauchen ich und sie? Was gibt es dabei zu beachten?

^__^
Zum Seitenanfang
  

Mit einem Frosch im Hals koennte ich ja leben - aber warum musste es gerade diese Kroete sein?
 
IP gespeichert
 
Klaus1961
Junior Member
**
Offline


Wo ist Soopy


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
Antwort #4 - 17.09.2004 um 03:10:30
 
Das leuchtet mir jetztaber nicht ein was  du da machst.
Wenn sie zur Promotion im Sommersemester kommt versteheich nicht wofür sie dann mit touristenvisa im Feb einreisen soll, da das SS doch normalerweise im März beginnt Schockiert/Erstaunt  Ausserdem würde ich mich fragen ob es üerberhaubt sinnvoll ist vorher mit nem Touristenvisa einzureisen. Soweit ich weiss können nicht zwei Visas auf einmal bestehen, und es stellt sich die Frage ob sie nach dem Besuchsaufenthalt direkt im Anschluss überhaubt mit nem anderen Visa einreisen darf. Aber dazu die Experten.
Bezüglich der Papiere.
Da ist doch schon viel gesagt worden
Warum nutzt du nicht die Möglichkeit die dir der deutsche Staat gibt, also ein Auskunftrecht( in diesem Falle beim Standesamt) Da gibts fasst immer ne Liste.
Bedenke dass die Ledigkeitsbescheinigung am LG überbeglaubigt werden muss das dauert bs zu 6 Wochen.

BTW Warum fliegst du nicht mal nach China um sie und ihre Eltern zu besuchen. Bei uns war es für die Eltern meiner Frau ein Muss das der Verlobte sich mal vorstellt.
In deinem Fall bietet sich das Frühlingsfest evtl an (Januar)
Ich kannte meine Frau fast zwei Jahre und auch ihre Familie bevor wir dann geheirtet haben.Und ohne das OK der Familie gibts normalerweise innerfamil. Ärger.
Mal nebenbei meine Schwiegereltern waren gar nicht begeistert dass ihre Tochter einen Ausländer heiratet.
Erst nach dem sie mich kannten gaben sie ihre Vorbehalte auf. Jetzt haben wir ein super Verhältnis.
Sei mir nicht böse, aber bei dir habe ich ein bischen das Gefühl dass da noch was "nicht ganz rund ist"
Drum prüfe wersich ewig bindet :lma2
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
samsara
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


~__~


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
Antwort #5 - 17.09.2004 um 09:14:48
 
Nihao Klaus,

Ende des Jahres fliege ich nach China und lerne ihre Eltern kennen. Dann besprechen wir alles weitere. Das Flugticket ist bereits bezahlt Zwinkernd

Sie wollte deshalb mit einem Touristenvisum einreisen, damit sie schon ein oder zwei Monate frueher kommen koennte...

Die Heirat in China ist, als ob man einen Kessel mit kaltem Wasser auf das Feuer stellt. Es kommt sehr bald ins Kochen und bleibt dann lange heiß. - Die Heirat im Westen jedoch ist, als setze man auf einen kalten Ofen einen Kessel mit siedendem Wasser, das sich allmählich abkühlt. (Li Hung Chang)

^__^
Zum Seitenanfang
  

Mit einem Frosch im Hals koennte ich ja leben - aber warum musste es gerade diese Kroete sein?
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
Antwort #6 - 17.09.2004 um 09:34:47
 
Zitat:
Sie wollte deshalb mit einem Touristenvisum einreisen, damit sie schon ein oder zwei Monate frueher kommen koennte...


Euch ist aber schon klar, dass Sie dann noch einmal ausreisen muss, um mit einem Visum für den Studienaufenthalt einzureisen?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
samsara
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


~__~


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
Antwort #7 - 17.09.2004 um 09:55:24
 
Ahso... Dann macht das Touristenvisum natuerlich keinen Sinn.
Zum Seitenanfang
  

Mit einem Frosch im Hals koennte ich ja leben - aber warum musste es gerade diese Kroete sein?
 
IP gespeichert
 
Klaus1961
Junior Member
**
Offline


Wo ist Soopy


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
Antwort #8 - 17.09.2004 um 10:10:29
 
Na dann ist das ja klar. Also seit vorsichtig mit der visaplanung wie Nick und ich schon gesagt haben.

Noch einige Tipps am Rande. Deine Verlobte sollte sich jetzt schon um die Papiere kümmern und auch spätestens wenn du aus China wieder abreist die Beglaubigten Übersetzungen und alles haben. Dann kannst du die Papiere schon mitnehmen.
Das ist deshalb wichtig weil manche Documente nur in der Geburtsstadt verfügbar sind. Die Zeitfaktoren sind also in der Regel die Beschaffung der erforderlichen Docs in China und die Überbeglaubigung durch das LG. Ich hab mir damals z.B eine Vollmacht von meiner Verlobten geben lassen, dass ich alle Behördengänge und die Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt regeln darf. Deshab ging alles auch so smoth und wir konnten 3 Wochen nach Ausstellung des Heitratsvisas in D heiraten
.
Wie ich immer wieder gerne sage bei guter vorbereitung
findet man kaum Steine auf dem Weg.

BTW Ob Titat  heute noch  so Gültigkeit hat mag ich nicht zu beurteilen. Aber so oder so muss du den Ofen immer anheizen egal ob das Wasser vorher kalt oder heiss war und das kostet gerade in einer multinationalen Beziehung oft mehr Brennholz als man denkt. Aber aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen ..es lohnt sich Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
samsara
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


~__~


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~
Antwort #9 - 17.09.2004 um 10:16:03
 
Danke fuer die Infos!

Welche Dokumente muss sie in ihrer Geburtsstadt besorgen?

Ansonsten... Bei ihr bin ich mir sicher!

^__^
Zum Seitenanfang
  

Mit einem Frosch im Hals koennte ich ja leben - aber warum musste es gerade diese Kroete sein?
 
IP gespeichert
 
croco
Senior Member
****
Offline


"smack"


Beiträge: 166
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin =&
Antwort #10 - 17.09.2004 um 11:35:38
 
Hi Klaus;

Zitat:
Deine Verlobte sollte sich jetzt schon um die Papiere kümmern und auch spätestens wenn du aus China wieder abreist die Beglaubigten Übersetzungen und alles haben.


Müssen die Übersetzungen und deren Beglaubigung nicht hier in Deutschland vorgenommen werden um anerkannt zu werden?
Bei uns war das, bei unseren Papieren aus Russland so.

8)croco
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin =&
Antwort #11 - 17.09.2004 um 14:53:59
 
Zitat:
Müssen die Übersetzungen und deren Beglaubigung nicht hier in Deutschland vorgenommen werden um anerkannt zu werden?


Übersetzungen sollten von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Solche findet man nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland; entsprechende Aufstellungen erhält man in der Regeln von der Deutschen Botschaft.
Übersetzungen, die von einem nicht vereidigten Übersetzer angefertigt wurden, können einem in Deutschland vereidigten Übersetzer zur Bestätigung vorgelegt werden. Eine Beglaubigung von Übersetzungen kenne ich nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
croco
Senior Member
****
Offline


"smack"


Beiträge: 166
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin =&
Antwort #12 - 17.09.2004 um 15:24:23
 
Hi Abu

Zitat:
Eine Beglaubigung von Übersetzungen kenne ich nicht.


Ich habe meine russische Heiratsurkunde von einen Übersetzungsbüro in Düsseldorf übersetzen lassen. Die haben sie dann zu einem gerichtlich anerkannten oder notariellen was-auch-immer  gegeben. Der hat seinen Stempel daruntergesetzt mit dem Text, das die Übersetzung nach irgendeiner (frag mich nich) Norm mit dem Original übereinstimmt.
Damit ist die Übersetzung BEGLAUBIGT worden.
Es handelt sich nachfolgend um eine beglaubigte Übersetzung, wie für das weitere Verfahren von deutschen Behörden verlang wird.

8)croco
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Uwe
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin =&
Antwort #13 - 17.09.2004 um 16:02:52
 
Die Standesämter verlangen in der Regel Übersetzungen von einem in Deutschland ansässigen und vereidigten Übersetzer.

Im Ausland ist die Übersetzung viel preiswerter.
Wenn man allerdings dort gefertigte Übersetzungen sieht, erkennt man den Sinn dieser Forderung.

Das war bei mir nur bei Personenstandsurkunden für das Standesamt so.
Die ABH gabe sich mit in Russland gefertigten Übersetzungen zufrieden.
Originalton: Ich muss das nur lesen können.

Gruß

Uwe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher Student und chinesische Studentin =&
Antwort #14 - 17.09.2004 um 17:01:45
 
Zitat:
Hi Abu


Ich habe meine russische Heiratsurkunde von einen Übersetzungsbüro in Düsseldorf übersetzen lassen. Die haben sie dann zu einem gerichtlich anerkannten oder notariellen was-auch-immer  gegeben. Der hat seinen Stempel daruntergesetzt mit dem Text, das die Übersetzung nach irgendeiner (frag mich nich) Norm mit dem Original übereinstimmt.
Damit ist die Übersetzung BEGLAUBIGT worden.
Es handelt sich nachfolgend um eine beglaubigte Übersetzung, wie für das weitere Verfahren von deutschen Behörden verlang wird.

8)croco


O.k.. Mir ist das wahrscheinlich nicht mehr in Erinnerung, weil wir direkt eine vereidigte Übersetzerin beauftragt hatten und deshalb Übersetzung und Beglaubigung in einem Aufwasch ging.

Zitat:
Die Standesämter verlangen in der Regel Übersetzungen von einem in Deutschland
ansässigen
und vereidigten Übersetzer.


Kann ich nicht bestätigen...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema