Zitat:Hallo Zusammen,
zuerst ganz herzlichen Dank für alle die Ihre Beitrag leisten, um vielen Menschen durch diesm Forum zu helfen
THX, Lob wird immer gern gehört!
Zitat:1- Bekommt er ein Aufenthalterlaubis nach der Trennung? Und für wie lange?
Nach 2 Jahren tatsächlich gelebter Ehe bekommt er zunächst für 1 Jahr die Chance, sich von Arbeitlosenhilfe und Sozialhilfe durch Arbeit zu trennen (
§ 19 Abs. 1 und 2 AuslG
).
Für einen weiteren Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis gilt hier wohl § 23 (1) Nr. 3
AuslG oder § 23 Abs. 1, 2. Halbsatz
AuslG, wonach dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn Vater ein Sorgerecht hat und ausübt oder eine Aufenthaltserlaubnis möglich wäre, wenn er sich ganz besonders um das Kind kümmert.
Zitat:2- Wie kann er seine Tochter sehen und besuchen?
Im Scheidungsurteil werden Sorgerecht und/oder Besuchsrecht mit entschieden.
Zitat:3- Hat er Anspruch auf Sozialhilfe bzw. wird er auch weiter seine Arbeitslosenhilfe bekommen?
Solange er eine Aufenthaltserlaubnis hat und nicht ausreisepflichtig ist, bekommt er auch Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.
Zitat:4- Wie viel muss er Unterhaltsgeld für seine Frau( Hausfrau ohne Arbeit) und sein e Tochter( 1 jahr alt) zahlen? Und wie lange?
Zum Kindesunterhalt solltest Du in einer Suchmaschine nach der "Düsseldorfer Tabelle" suchen. Ansonsten wird der Ehegattenunterhalt durch Scheidungsurteil festgelegt. Es ist im Allgemeinen nicht mehr als 3/7 des Differenzbetrages der gegenüberstehenden Einkommen.
Zitat:5- Wenn er das Unterhaltsgeld nicht zahlen kann( weil er Arbeitslos ist), wird das für ihm als Schulden angerechnet, die er später zahlen muss?
Nein, aber er muss sich schon immer schön "outen" und immer sein wahres Einkommen darlegen (auch illegale Erwerbstätigkeit). Ansonsten gibt es automatisch eine Anzeige vom Jugendamt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB).
Doc