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Ehegattennachzug eines Ausländers bei unerlaubter Einreise (Gelesen: 2.299 mal)
saad
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug eines Ausländers bei unerlaubter Einreise
21.09.2004 um 14:28:17
 
Hallo,
eine kleine Fallkonstellation:
Irakischer Ausländer lebt seit 7 Jahren in der BRD mit Aufenthaltsgenehmigung. Nunmehr ist seine bislang im Irka lebende Ehefrau nachgezogen, jedoch unerlaubt eingereist. Sollte man hier über das Ausländeramt mit Duldung & Aufenthaltsgenehmigung wegen Ehegattennachzugs gehen, oder lieber Asylantrag stellen?
Danke und beste Grüße
Saad
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.09.2004 um 17:27:37
 
Also, bei solchen Postings geht mir echt der Hut hoch ...
Wieso sollte die Frau Asyl beantragen? Sie ist doch sicherlich eingereist, weil sie zu ihrem Mann wollte? Asylantrag fiele also unter "Asylmissbrauch"!

Dass sie sich mit ihrer illegalen Einreise strafbar macht, war ihr sicherlich auch vor der Einreise schon klar.
Und jetzt alles schönreden, die Konsequenzen nicht auf sich nehmen wollen? Und wieso ist sie nicht bereits früher zu ihrem Mann auf legalem Weg nachgereist?

Der beste Weg: Sich bei der Ausländerbehörde melden, freiwillige Ausreise anbieten (am besten schon mit Ticket in der Hand) und dann vom Heimatland aus Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Vielleicht lässt ja die Ausländerbehörde mit sich reden (von wegen Irak als Problemstaat), so dass sie nicht erneut ausreisen muss.

Auf jeden Fall sollte sich die Frau schnellstens bei der Ausländerbehörde melden, denn wenn sie mal in eine Kontrolle gerät und so als Illegale erwischt wird, wird die ganze Sache noch schlimmer ...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ralf
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Antwort #2 - 22.09.2004 um 09:05:13
 
Prima, Janna!

Zitat:
Also, bei solchen Postings geht mir echt der Hut hoch ...

Mir auch!  explo motz

Wirklich unglaublich, diese Frage, besonders wenn man dies sieht:
Zitat:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht:
Rechtsanwalt/-anwältin

Smiley

.... weiterer Kommentar wohl überflüssig ....
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saad
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #3 - 22.09.2004 um 10:54:08
 
Hallo,
der Beruf des Rechtsanwalts besagt ja nun mal gar nichts über eine dementsprechende Qualifikation im Ausländerrecht. Wenn ich Ausländerrecht regelmäßig oder schwerpunktmäßig bearbeiten (vom Asylrecht ganz zu schweigen) würde, hätte ich ja diese Frage im Forum kaum gestellt...
Es mag gut sein, dass diese Frage aus ausländerrechtlicher Hinsicht bedenklich ist, jedoch wollte ich nur Meinungen zu der Problemstellung lesen, die qualifizierter sind als meine, was ja u.a. Zweck eines Forums sein sollte.
Trotzdem danke für die Antworten
Saad
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Ralf
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Antwort #4 - 22.09.2004 um 11:26:28
 
Sorry, war nicht persönlich gemeint.

Es ist vollkommen klar, dass wohl kaum ein Anwalt sich in allen Rechtsgebieten gut auskennt. Aber von einem Rechtsanwalt sollte man eigentlich erwarten können, dass er Gesetzestexte und Kommentare dazu verstehen kann und sich in erster Linie aus solchen Quellen informiert, zumal ihm solche Quellen ja problemlos zugänglich sind.

Ich finde es immer etwas seltsam, wenn ein Anwalt Fälle annimmt, bei denen er sich im jeweiligen Rechtsgebiet nicht auskennt. Dies liegt sicherlich nicht im Interesse der Mandantschaft, und diesem sollte ein Anwalt wohl in erster Linie verpflichtet sein, oder?
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Hartmut_Krentz
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Antwort #5 - 22.09.2004 um 13:14:39
 
Zitat:
Sorry, war nicht persönlich gemeint.

Es ist vollkommen klar, dass wohl kaum ein Anwalt sich in allen Rechtsgebieten gut auskennt. Aber von einem Rechtsanwalt sollte man eigentlich erwarten können, dass er Gesetzestexte und Kommentare dazu verstehen kann und sich in erster Linie aus solchen Quellen informiert, zumal ihm solche Quellen ja problemlos zugänglich sind.

Ich finde es immer etwas seltsam, wenn ein Anwalt Fälle annimmt, bei denen er sich im jeweiligen Rechtsgebiet nicht auskennt. Dies liegt sicherlich nicht im Interesse der Mandantschaft, und diesem sollte ein Anwalt wohl in erster Linie verpflichtet sein, oder?

So sollte es eigentlich sein, aber bedingt durch das
ueberangebot an Anwaelten sind viele wohl gezwungen
jedes Mandat anzunehmen vom Erbrecht ueber
Familienrecht bis zu Verkehrsrecht und diese
"Generalisten" sind dann manchmal  ein bisschen
ueberfordert. Es soll ja Anwaelte geben die Probleme
haben die Miete ihrer Kanzleiraueme zu zahlen, und sich in eine gut laufende Sozietaet einzukaufen kostet ja auch erstmal richtig Geld.
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saad
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #6 - 22.09.2004 um 21:43:02
 
Hallo,
kein Problem, habe es auch nicht persönlich genommen.
Ist auch zum Glück kein Mandat von mir, war nur Gesprächsthema unserer Mittagsrunde (die aus Zivilrechtlern besteht).
Inhaltlich kann ich mich den letzten beiden Beiträgen nur anschliessen, der Anwaltsmarkt ist wirklich eng geworden, und das treibt leider seine Blüten hinsichtlich der Qualität. Habe mir jetzt mal trotzdem ein Buch über das Ausländerrecht bestellt, damit ich zukünftig mitreden kann  Smiley Apropos, welcher Kommentar ist denn brauchbar?
Gruss Saad
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Ralf
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Antwort #7 - 23.09.2004 um 09:20:22
 
Hmmm. Wenn es diese Hintergrundinfo vorher gegeben hätte, wären die Antworten sicherlich etwas anders ausgefallen.

Zum Investieren in Literautur zum Ausländerrecht ist jetzt wohl eher ein ungünstiger Zeitpunkt, da sich ja ab 1.1.2005 vieles ändert (Stichwort: Zuwanderungsgesetz).

Kommentare zum Thema gibt es reichlich, hier mal ein
Tipp
, aber auch hier gilt: Änderungen zum 1.1.2005 abwarten.
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