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Kindernachzug (Gelesen: 2.532 mal)
Al
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.09.2004 um 11:23:14
 
Guten morgen allerseits,

bisher war ich eigentlich nur stiller Leser und ich kann dieses Forum nur loben.
Nun habe aber auch ich eine Frage:
Mein Mann ist dominikanischer Staatsbürger, lebt mit mir seit mehr als 2 Jahren in Deutschland.
Nun wollten wir seine kleine Tochter hierher holen, die Mutter ist einverstanden, hat auch bei der Botschaft unterschrieben. Wir haben alle Papiere zusammen und wurden heute auf das Ausländeramt gerufen. Es geht nicht um Wohnraum, nicht und Einkommen, das ist „genügend“ (es ist nie genügend!) vorhanden.
Der Zuzug wurde auch noch nicht abgelehnt, nein. Jetzt meinte die Dame beim Ausländeramt, es könne sein , dass ein Vaterschaftstest verlangt werden könne. Dieser kämen auf ca. 500,00 Euro. Wir bekommen innerhalb einer Woche entweder wieder eine Einladung oder das o.k. ohne weitere Einladung an uns geht direkt an die Botschaft.
Ich verstehe die Dame ja auch, sie meinte, es sei zu oft vorgekommen, das Nichten oder andere Verwandte deklariert wurden.
Meine Frage: Ist das jetzt üblich? Ich habe noch nie etwas davon gehört. Steht darüber etwas in einem Gesetz? Müssen wir damit einverstanden sein, nur „damit kein Verdacht aufkommt“?
Davon abgesehen ist das auch eine Kostenfrage. Wir hatten neben dem normalen Unterhalt auch Ausgaben für Krankenhaus (die Kleine war lange krank) etc., die Anwaltskosten für das Sorgerecht etc.. Und wenn sie jetzt seine minderjährige Tochter in die Hauptstadt konsultieren, kostet das ja wieder unser Geld, zusätzlich zum DNS-Test. Das kann die Mutter ja gar nicht bestreiten.
Ich bin wirklich nicht knauserig, aber langsam übersteigt das unseren finanziellen Spielraum und wie haben nicht das Geld, um es aus dem Fenster zu werfen.

Danke Al
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Pfirsichring
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Antwort #1 - 20.09.2004 um 12:30:19
 
Zitat:
Meine Frage: Ist das jetzt üblich? Ich habe noch nie etwas davon gehört. Steht darüber etwas in einem Gesetz? Müssen wir damit einverstanden sein, nur „damit kein Verdacht aufkommt“?


es scheint wohl jetzt ueblich zu sein, besonders, wenn das kind nicht gleich mitgenommen wurde, sondern die familienzusammenfuehrung fuer das kind erst spaeter beantragt wurde. es wurden tatsaechlich sehr viele antraege auf familienzusammenfuehrung fuer angebliche kinder gestellt, die im endeffekt gar nicht die kinder waren   Lippen versiegelt.
ich persoenlich wuerde mich auf jeden fall damit einverstanden erklaeren, da sie ohne vaterschaftstest hoechstwahrscheinlich eh kein visum bekommt. warum soll man erst einen einen falschen verdacht erwecken, wenn man sowieso in den sauren apfel beissen muss  ???
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Al
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Antwort #2 - 20.09.2004 um 12:56:35
 
Wir haben uns ja damit einverstanden erklärt, wenn es denn wirklich soweit kommt. Aber wir hatten nicht die Chance ein Vermögen anzuhäufen, damit wir sie holen können. Aus den laufenden Einnahmen sind  solche "Sonderkosten" gar nicht zu decken.
Die Papiere für die Kleine gelten so wurde mir gesagt, ca. 6 Monate. Wenn wir also den Vaterschafttest dann nicht ganz schnell machen, verfallen dann diese Papiere  und die müssen auch wieder bezahlt werden.
Und dann haben wir ein Visum und kein Geld für Ticket?
Ich glaube ich muss mit der Bank w/Kredit reden.

Grüße Al
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Al
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.09.2004 um 21:23:24
 
Na toll,
jetzt haben wir in ein volles Wespennest gestochen. Nachdem wir mit der Mutter von Lara gesprochen haben reagierte sie wie eine Löwin. Was wir denn von ihr halten würden, sie würde doch nicht jedem x-beliebigen ins Bett gehen. Für sie sei es egal, ob Lara nach Deutschland ginge oder nicht. Sie sagte sogar meinem Mann, dass er seine Tochter nie wirklich hierher holen wollte. Und dann legte sie auf. Wir hatten wirklich wochenlang wie auf aine kranke Kuh eingeredet, dass sie die Papiere bei der Botschaft beantrag und jetzt das. Was sagen wir denn jetzt dem Ausländeramt? Sorry, unsere Nerven liegen blank.
Al
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #4 - 20.09.2004 um 22:24:34
 
Ruhe bewahren, abwarten. Nach ein paar Tagen kann alles anders aussehen.

Sollte die leibliche Mutter ihre Meinung nicht ändern, wird es wohl so oder so kaum eine Chance geben, das Kind nach Deutschland zu holen, es sei denn, ein Gericht in der dominikanischen Republik spricht Deinem Ehemann das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.

Gegenüber der Ausländerbehörde solltet Ihr mit offenen Karten spielen. Aber es besteht sicherlich keine Notwendigkeit zum übereilten Handeln. Wartet mal ein paar Tage.
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Al
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.10.2004 um 12:21:50
 
Hallo, Guten Tag,

hier ein kleiner Zwischenbericht in Sachen Kindernachzug.
Wir haben langsam richtig Spaß im Umgang mit den Behörden.

Wir versuchten wie immer die Nerven zu behalten und harrten der Dinge die denn da so von der ALB kommen würden. Nachdem wir 2 Wochen nichts hörten sagten wir uns, prima, sie haben unsere Eingaben gelesen. Sie haben verstanden, dass es für uns unmöglich ist von der Mutter einen DNA Test zu verlangen, da es ja nicht das einzige Kind ist, was beide gemeinsam haben. Super!

Nun wollten wir aber doch wissen wie es weitergeht (und da mein Chef nicht immer begeistert ist, wenn ich morgens später oder abends früher gehen möchte mit der Begründung ich muss aufs Amt), so dachten wir, wir versuchen es einmal mit telefonischer Auskunft bei der ALB. Nachdem ich glaube zum 50zigsten Male entweder das Besetzzeichen oder das Freizeichen hatte, beteiligten sich meine Arbeitskollegen an diesem Unterhaltungsspiel. Auch ohne Erfolg. Dies versuchten wir nun mehrere Tage (wir haben ja Spaß bei der Arbeit) und erreichten trotz allem nichts.
Ergo versuchte ich es am Donnerstag bei der Botschaft. Nach mehrmaligem Rauswurf aus der Ringschaltung erreichte ich eine nette Dame und die teilte mir mit, sie hätten nun noch immer keine Rückmeldung von der ALB, aber ich könne ja morgen wieder Anrufen, vielleicht sei ja etwas in der Tagespost. Ich bedankte mich recht herzlich und gab für diesen Tag auf.

Ca. 15 Minuten später rief mich mein Mann an. Die Botschaft habe die Mutter angerufen, sie  solle am Montag um 11:00Uhr dort erscheinen und die Papiere vorlegen, die ihre Krankheit bescheinigen.
Ihre Krankheiten waren einer der Gründe, warum sie die Kleine nicht ausreichen betreuen kann. Bis dahin dachten wir prima kein Problem, sie ist deshalb Frühpensioniert, hat ihre sie betreuenden Ärzte und sämtliche Unterlagen, also dürfte es kein Problem sein ein neues Attest zu bringen.

Einfach? Neeeeeeeeeeeeeeee!!! Wir hätten ja dann gar keinen Spaß mehr mit den Behörden!

Wir verstehen:
wenn eine Dame oder ein Herr tätig sind in der ALB, nicht immer darüber Bescheid wissen kann, wie die Wetterlage in jedem Land ist, das sie betreuen.
Deshalb verstanden wir auch die Frage vor ca. 3 Wochen wie lange man bis zur Botschaft braucht. Wir antworteten im Normalfall ca. 3 Std., da aber gerade ein Hurrikan darübergerast ist und die Straßen als unpassierbar gelten, einige Brücken weggerissen wurden, so können wir das nur schätzen. (Es macht wirklich Spaß mit den Behörden.)

Was wir nicht verstehen:
Wie kann die Botschaft Papiere für eine Krankheit verlangen, bis Montag, wenn seit Dienstag oder Mittwoch in den Medien des Landes, darunter auch der dortigen Deutschen Zeitung, für Donnerstag und Freitag ein Generalstreik der Ärzte publik gemacht wird.

Aber wir haben ja Spaß bei der Beschaffung von Papieren……..
Also rannte die Mutter ihrem Hausarzt in ihrer Stadt zuhause die Tür ein und bekam, gegen ein „kleines“ Taschengeld, denn er war ja im Streik, ein Papier was einen Teil ihrer Krankheiten bestätigt. So fuhr sie frischen Mutes am Freitag früh in die Hauptstadt mit allen Papieren der letzten Jahre und versuchte die andere Ärztin aufzutreiben.  Fehlschlag, die war auch im Streik und natürlich wusste keiner die Privatadresse.
So dachte sich unsere Mutter, reden wir doch mal mit den netten Menschen in der deutschen Botschaft und zeigen die Papiere die wir haben.
Dort sagte man ihr, die Papiere seien sehr nett, jedoch auch das Attest des Arztes sei nicht ausreichend, sie solle bis Montag 11:00 Uhr ein Papier eines Arztes erbringen, was die Schwere ihrer Krankheit bewertet.
Konnte das die Botschaft bitte nicht schon am Telefon sagen? Wollen sie alle Beteiligten langsam aber sicher in den Wahnsinn treiben? Ist denn ein solches Vorgehen normal? Papiere zu beschaffen während eines Generalstreiks? Wir dachten immer mit Humor und Geduld geht alles, doch leider habe ich das Gefühl das ist reine Schikane. Geht das nur uns so?

Grüße Al
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SusiB.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.10.2004 um 12:53:17
 
Hallo Al,

ich kann Dir leider zu Deinem Problem fachlich nicht helfen. 

Ich kann Dir nur sagen, daß Ihr nicht die einzigen seid, die sich von den Behörden "verarscht" fühlen.

Man wird von Pontius zu Pilatus geschickt, telefonisch wird man bei Konsulaten oder auch ABH immer abgewimmelt (wenn man überhaupt das Glück hatte und durchgekommen ist), es interessiert die Behörden einen Scheiß, ob man 15 Stunden Anfahrt zum Konsulat hat, um dort eine Woche vor der Tür anzustehen, um dann Monate später ein Schreiben zu bekommen, daß noch irgendwelche Papiere fehlen und man das Ganze wieder von vorne starten kann.

Ich glaube, zum Teil ist es wirklich reine Schikane. Man will einfach den Zuzug von Ausländern so weit wie möglich unterbinden, und wenn es keine rechtlichen Möglichkeiten dazu gibt, wird es eben durch die Behörden hinausgezögert. Ist meine persönliche Meinung !!!

Zum Teil sind die Beschäftigten auf den ABH und Konsulaten aber wahrscheinlich auch schlichtweg überarbeitet. Von daher versuche ich selbst immer, mich mit Anfragen aller Art zurückzuhalten. Man kennt das ja selbst aus dem Berufsleben...wenn man den ganzen Tag nur am Telefon klebt und Fragen beantwortet, kommt man zu den ganzen Anträgen, die sich auf dem Tisch stapeln, überhaupt nicht mehr.

Von daher ein dickes Lob und Dankeschön an all die Mitarbeiter von ABH und sonstigen Behörden, die sich auch in ihrer Freizeit noch die Zeit nehmen und hier in diesem Forum qualifiziert die Fragen beantworten, die zu stellen man sonst nicht die Gelegenheit bekommt.

Und Euch, liebe Al, wünsche ich Durchhaltevermögen.
Und wie Du siehst, seid ihr nicht alleine.....

Liebe Grüße

Susi
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Abu
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Antwort #7 - 12.10.2004 um 17:38:27
 
@ Al

Einerseits kann ich Deinen Unmut ja z. T. nachvollziehen. Insbesondere das Thema Telefonische Erreichbarkeit hat mich bei Behörden auch schon zum Wahnsinn getrieben...

Anderseits führt m. E. kein Weg daran vorbei, einen engen Kontakt zu Deiner ABH aufzubauen und den aufrechtzuerhalten. Denn:

1) Es handelt sich bei der ganzen Sache um eine Ermessensentscheidung.

2) Diese Ermessungsentscheidung wird von der ABH getroffen. Die Botschaft ist hier nur das Sprachrohr.

3) Für die Ex-Frau Deines Mannes ist es viel schwerer Eure Interessen gegenüber der Botschaft zu vertreten als für Dich gegenüber der ABH.

Auf so etwas solltet Ihr Euch z. B. nicht einlassen:
Zitat:
Wir bekommen innerhalb einer Woche entweder wieder eine Einladung oder das o.k. ohne weitere Einladung an uns geht direkt an die Botschaft.

Stattdessen solltest Du nächstes Mal darum bitten, daß die ABH Deinen Mann und damit Dich auf jeden Fall informiert. Zur Not solltet Ihr direkt wieder einen weiteren Termin nach Ablauf einer Woche vereinbaren.

Jetzt solltet Ihr unbedingt Kontakt mit der ABH aufnehmen und klären, was eigentlich Sache ist. Falls das telefonisch nicht funktioniert, müßt Ihr halt in den sauren Apfel beissen und Euch dort hinbegeben...

Viel Glück

Abu
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