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einreisesperre? (Gelesen: 4.095 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.09.2004 um 12:38:42
 
ich brauche hilfe und tipps! mein verlobter sitzt hier in hh im gefängnis. er hat sich illegal in deutschland aufgehalten und ist hier straffällig geworden. im mai 2005 soll er abgeschoben werden in die türkei. ich würde ihn gern hier noch heiraten. auch im knast. der anwalt sagt, er würde trotzdem mindestens eine 5jährige einreisesperre kriege. auch wenn wir heiraten. das wär natürlich keine basis für eine ehe. wer hat ähnliches erlebt? wer kann mir evtl. was positives berichten? haben wir überhaupt eine chance???
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.09.2004 um 15:24:59
 
Die Einreisesperre ist ja sicher Folge einer verfügten Ausweisung
wegen der Straftat. Diese Sperre gilt zunächstmal unbefristet
und kann auf Antrag nachträglich befristet werden.

Die Frist hängt natürlich stark ab von der zugrundeliegenden
Straftat/Verurteilung. Und auch davon, ob er nach der Heirat
grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf AE hat.

Also ohne mehr Details kann man dir hier kaum was genaues sagen.
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« Zuletzt geändert: 19.09.2004 um 15:49:40 von N/V »  
 
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.09.2004 um 09:13:04
 
welche details wären denn notwendig, um genauere infos zu bekommen? ich war noch nie in dieser situation. ich fühl mich etwas überfordert, weil ich ganz alleine davor stehe. von der familie aus der türkei kommt keinerlei unterstützung. leider auch finanziell nicht.
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.09.2004 um 09:25:24
 
mein verlobter ist 2x wegen btm-handel verhaftet worden. die mengen waren relativ gering. erschwerend kommt wahrscheinlich noch dazu, das ich wesentlich älter bin als er. vor der festnahme hatten wir schon zusammengewohnt. dadurch habe ich auch eine anzeige wegen beihilfe zum illegalen aufenthalt bekommen. bin allerdings mit einer geldstrafe davongekommen. ich weiß, das sich alles zusammen ziemlich schlimm anhört. ist unsere zukunft hoffnungslos??? wir lieben uns wirklich und ich werde bis zum letzten kämpfen!!!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 20.09.2004 um 10:11:52
 
Zitat:
mein verlobter ist 2x wegen btm-handel verhaftet worden.


Dann dürfte ihm im Regelfall das  guck
hier
drohen.

Du müßtest schon noch nähere Angaben zu dem aktuellen Aufenthaltstitel vor der Verurteilung machen und zu dem genauen Strafmaß. Sonst können die Kollegas keine näheren Auskünfte geben.

Aber Dein Anwalt sieht die Sache m.E. schon realistisch
Zitat:
5jährige einreisesperre
. Drogenstraftaten sind keine Kavaliersdelikte. :nono:

Zitat:
das wär natürlich keine basis für eine ehe

Und Du solltest Dir die Frage stellen und wirst sie Dir bei einer möglichen Eheschließung auch stellen lassen müssen, ob die Eheschließung aus seiner Sicht nicht nur Mittel zum Zweck ist, die drohende Ausweisung aufzuhalten, oder meinst Du, dass lediglich die Verhinderung der Abschiebung/ Ausweisung eine vernünftige Basis für eine Ehe darstellt? ???

Da drängt sich der Scheineheverdacht geradezu auf  Ärgerlich
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.09.2004 um 15:55:14
 
vielen dank für deine "ermutigende" antwort. es ist aber nicht so, das mein verlobter wert darauf legt, in deutschland zu leben. er würde es sogar besser finden, wenn wir in die türkei ziehen. das kommt aber aus mehreren gründen für mich nicht infrage.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 21.09.2004 um 07:21:21
 
Zitat:
deine "ermutigende" antwort


Sorry, ich bin keiner, der um den heißen Brei rumredet, sondern immer offen an ein Problem rangeht.
Ist in Eurem Fall allen beteiligten Behörden gegenüber auch zu empfehlen.


Zitat:
es ist aber nicht so, das mein verlobter wert darauf legt, in deutschland zu leben


Vielleicht läßt sich so ein Weg finden. Einreisesperren können nach einer Eheschließung ggf. auf Antrag verkürzt werden.
Heiratet in der Türkei, lebt eine gewisse Zeit zusammen und versucht danach die Familienzusammenführung.

Ich glaube allerdings nicht, dass in Eurem Fall eine Eheschließung hier eine  Ausweisung verhindern wird.
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