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Entscheidungshilfe (Gelesen: 7.534 mal)
Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.09.2004 um 13:11:41
 
Hallo,

nachdem Mick mich richtigerweise darum gebeten hat, meinen Fall im richtigen Forum zu schildern http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=..., möchte ich das jetzt versuchen (Achtung: lang).

Mein Mann (Nigerianer) hatte in Deutschland unter falscher Identität Asyl beantragt. Außerdem war er (das wissen wir aber erst seit dieser Woche) offenbar, obwohl das Asylverfahren noch läuft (Ablehnung noch nicht rechtskräftig), vollziehbar ausreisepflichtig. Wir wussten das u.a. deswegen nicht, weil mein Mann keine Duldung sondern eine "Bescheinigung über die Beantragung von Asyl" besass.

Im Dezember letzten Jahres beschlossen wir zu heiraten. Da uns jeder davor gewarnt hat, dies in Deutschland zu versuchen (drohende Abschiebung bei Vorlage der Dokumente für die Eheschließung), haben wir uns auf Anraten von, aus meiner heutigen Sicht völlig falschen, Ratgebern dazu entschieden, dies in Schweden oder Norwegen zu tun. Dafür musste mein Mann dann in Norwegen allerdings nochmal Asyl beantragen.

Mein Mann hat Anfang Februar das Land verlassen und Ende Februar haben wir dann geheiratet.

Danach haben wir versucht, über die Deutsche Botschaft in Oslo sein Visum für die Familienzusammenführung zu beantragen. Dies ist aus unterschiedlichen Gründen, aber hauptsächlich wegen der Passgeschichte nicht geglückt 
guck http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=... 
(mein Beitrag vom 27.8. 16:14 h)

Als mir das dann klar war, dass wir uns in einer Sackgasse befanden, habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat mir geraten, meinen Mann nach Hause zu holen und von hier aus die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Er hat mir versichert, dass es in seiner Praxis keinen Fall gegeben hat (wenn das Paar schon verheiratet war), wo der Ehepartner tatsächlich wieder ausreisen mußte.

Mir war klar, dass das schwierig werden würde und dass wir wahrscheinlich vor Gericht gehen müssen. Ich dachte: Worst case ist, dass mein Mann nochmal nach Nigeria muss. Aber, dass wir dann Chancen auf eine Vorabzustimmung haben.

Aber jetzt (nachdem wir bei der Ausländerbehörde waren) bin ich unsicher. Wider Erwarten waren die Leute dort (ich habe am Schluss mit dem Leiter gesprochen) am Ende sehr umgänglich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch hilfsbereit. Sie haben die im März ausgeschriebene Fahndung zurückgezogen und ihm eine Grenzübertrittsbescheinigung für den 18. Oktober ausgestellt. Wir müssen seinen Pass nicht abgeben und man hat uns Unterstützung bei einem beschleunigten Visumsverfahren zugesichert. D.h. der Chef der Ausländerbehörde hat sich persönlich angeboten, notfalls bei der Botschaft mal telefonisch nachzufragen, wenn es zu lange dauert.

Ich bin davon überzeugt, dass das für diese Ausländerbehörde (sie ist als sehr streng bekannt) schon ein Riesen-Zugeständnis ist.

Aber ich würde mich erheblich leichter damit tun, auf eine Klage zu verzichten, wenn man uns eine Vorabzustimmung eingeräumt hätte. Im Prinzip ist jetzt schon klar, dass seitens der Ausländerbehörde keine Ablehnungsgründe vorliegen. Das wurde uns versichert.

Aber Vorabzustimmungen bekommt man bei denen nur in Extremfällen (wenn ich z.B. Behindert und auf die Pflege meines Partners angewiesen wäre).

Mein Anwalt (der mir natürlich nicht versprechen kann, dass eine Klage gut für uns ausgeht) ist aber nach wie vor davon überzeugt, dass eine erneute Ausreise nur für die Visumsbeschaffung nicht notwendig sein wird.

Ich bin jetzt im absoluten Zwiespalt, weil ich Angst davor habe, wieder eine falsche Entscheidung zu treffen.

Außerdem wird es ein Höchstmass an Überzeugungsarbeit bedeuten, meinen Mann dazu zu bewegen, ohne Vorabzustimmung nach Nigeria zu reisen und das ganz normale Visumverfahren zu durchlaufen.

Ich würde gerne wissen, wie Ihr in unserem Fall die Chance eines Klageverfahrens seht.

Ich weiß momentan echt nicht ob ich den Empfehlungen unseres Anwalts oder denen der Ausländerbehörde folgen soll  Smiley.

Übrigens kennen wir diverse Fälle (u.a. in Berlin), wo Landsmänner meines Mannes mit fast gleicher Geschichte (d.h. Asyl unter falscher Identität, Heirat im europäischen Ausland, Wiedereinreise ohne erforderliches Visum) ihre Aufenthaltsgenehmigung auch ohne Klageverfahren bekommen haben. Hier wurde dann offenbar der § 9 Abs. 1 AuslG angewendet. Auf den hatte ich ehrlich gesagt auch gehofft.
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 19.09.2004 um 21:39:51
 
Hi Muyiwa,

nach meiner Einschätzung hat die Ausländerbehörde euch einen fairen und vernünftigen Vorschlag gemacht.
Da sie den Pass belassen, die Fahndung gelöscht und eine GÜB für einen Monat ausgestellt haben deutet auch darauf hin, dass sie euch nicht linken wollen.

Bei der Vorgeschichte halte ich § 9 Abs. 1 AuslG auch nicht für anwendbar, will aber auch nicht ausschließen, dass gelegentlich so verfahren wird.

Im Gegensatz zu eurem Anwalt, der ja an einer Klage verdienen würde, habe ich es schon häufig erlebt, dass der illegal eingereiste Ehegatte zurück mußte.

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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.09.2004 um 08:17:09
 
Hi Brian,

ich schätze es auch so ein, dass die Ausländerbehörde uns nicht linken will.

Aber gestern habe ich z.B. erfahren, dass es momentan 3 Monate dauert, um bei der Botschaft in Lagos überhaupt einen Termin zu bekommen, bei dem man seinen Antrag dort abgeben kann (mal davon abgesehen, dass der Antrag mit komplettem Anhang der Ausländerbehörde ja bereits vorliegt). D.h. mein Mann wäre wahrscheinlich wieder mindestens 6 Monate weg von hier, weil ja danach erst die Prüfung läuft.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der Botschaft in Oslo (und die in Lagos hat den schlechteren Ruf) rechne ich damit, dass die uns so viele Steine wie möglich in den Weg legen.

Ehrlich gesagt, halte ich das für unmenschlich, so was von uns zu verlangen.

Es kann doch nicht sein, dass die Tatsache, dass wir jetzt verheiratet sind, keinen Unterschied macht, zu jemandem, dem die Eheschließung noch bevorsteht.

Ich tendiere momentan dazu, schon alleine um Zeit zu gewinnen und alles vernünftig vorzubereiten, Klage einzureichen.

Auch die Tatsache, dann nicht Weihnachten und Silvester alleine verbringen zu müssen, spielt bei meinen Überlegungen eine Rolle. Ich weiß, das ist sentimental, aber mir ist es eben wichtig.

Anfang nächsten Jahres sieht es bei mir auch finanziell besser aus, weil ich ja dann mit der Rückzahlung meiner in diesem Jahr zuviel gezahlten Steuern rechnen kann.

Niemand berücksichtigt diesen finanziellen Aspekt. Ein Flug kostet derzeit alleine ca. 1000 € und vor Ort kommen ja auch nicht unerhebliche Kosten auf uns zu.

Ich verstehe nicht, warum man uns da nicht ein bischen mehr entgegen kommen kann, wenn es wirklich nur darum geht, dass dieses Visum "formal" eingeholt werden soll.

Und meinen Anwalt halte ich schon deswegen nicht für einen, der nur Geld verdienen will, weil er uns im Vorfeld bereits häufiger Gesprächstermine gewährt hatte und Telefonate mit mir geführt hat, ohne auch nur einen Cent zu berechnen. Eine Rechnung habe ich erst bekommen, als er konkret für uns tätig wurde, d.h. den ersten Brief geschrieben hat.

Die immer noch verunsicherte,
Muyiwa
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 20.09.2004 um 08:56:16
 
Sorry dieser Fall gehoert meiner Meinung genau
zu der Kategorie die hier immer wieder angesprochen
und die es binationalen Paaren die den korrekten
Weg gehen viel Zeit, geld und Nerven investieren
so schwer macht. Asylantrag unter falschem Namen,
Passunterdrueckung, warscheinlich auch nicht gerechtfertigter Bezug von Sozialleistungen,
verstoss gegen die residenzpflicht und dann
nochmals Asylmissbrauch in Norwegen.
Bei allem Verstaendnis fuer Notleidende aus der Dritten
Welt die hier bei uns in Europa Zuflucht suchen bei
einem solchen Fall steigt mein Magensauerespiegel
in besorgniserregende Hoehen und jetzt wird auch noch auf die Traenendruese gedrueckt weihnachten und
Sylvester allein verbringen wie schrecklich!!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 20.09.2004 um 09:08:11
 
Zitat:
Ich tendiere momentan dazu, schon alleine um Zeit zu gewinnen und alles vernünftig vorzubereiten, Klage einzureichen.


Hi,
wogegen soll eigentlich Klage eingereicht werden? Ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis förmlich abgelehnt worden?

Ich habe das bisher so verstanden, dass eine AE in D. beantragt werden soll. Dieser Antrag würde nicht die Fiktionswirkungen des § 69 AuslG auslösen, da Dein Mann vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ist. Er dürfte also nicht einmal bis zur Entscheidung über diesen Antrag bleiben.
Ggf. könnte beim VG ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden. Dieses mit dem Ziel der ABH die Abschiebung zu untersagen. Über die Erfolgsaussichten kann man schlecht ein Prognose abgeben. Solche Anträge bearbeiten die Gerichte i.d.R. recht zügig, unabhängig davon, dass diese durch die ABH an sich auch nicht abgewartet werden müssen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Pippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.09.2004 um 09:21:14
 


Anfang nächsten Jahres sieht es bei mir auch finanziell besser aus, weil ich ja dann mit der Rückzahlung meiner in diesem Jahr zuviel gezahlten Steuern rechnen kann.




Solltest du meinen, das du Steuer zurück bekommst, da du ja jetzt verheiratet bist, täuscht du dich wahrscheinlich - Steuerklassenänderung geht erst, wenn dein Mann seinen rechtmäßigen Aufenthalt hier in D hat.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.09.2004 um 19:57:17
 
Meine Steuerklasse habe ich bereits geändert. Ich kriege also ab sofort schon mehr Geld monatlich raus und ich wüßte nicht, warum das bei der Steuererklärung ein Problem sein sollte. Selbst wenn er nochmal ausreisen muss, ist sein eigentlicher Wohnsitz hier bei mir.

Und mein Mann hat im Gegensatz zu seinen Haus-Mitbewohnern für seine Sozialhilfe gearbeitet: 9 Monate jeden Tag für 1 € die Stunde, weil der Rest für seine sonstigen Kosten (Unterkunft etc.) abgezogen wurde. Außerdem hätte er ja wahrscheinlich auch die gleichen Leistungen bekommen, wenn er seine richtige Identität angegeben hätte.

Den Pass haben wir nicht unterdrückt, den haben wir ja gerade erst erhalten und das der Ausländerbehörde direkt mitgeteilt.

Aber jetzt sind wir genau bei dem Punkt den ich befürchtet habe und warum ich bisher nicht meinen genauen Fall gepostet habe. Ich muss mich hier für schiefgelaufene Dinge rechtfertigen, anstatt Hilfe zu bekommen (gilt jetzt nicht für alle).

Für die Angabe von falscher Identität muss er sich doch separat verantworten. Und wenn ich richtig informiert bin, muss mein Mann neben den Tagessätzen für diese Straftat auch evtl. ungerechtfertigterweise erhaltene Sozialhife zurückzahlen. Also: Wo ist das Problem? Das ist in meinen Augen eine andere Baustelle.

Muss man Eheleute noch zusätzlich mit langer Trennung bestrafen? Ich finde nicht. Ich erwarte ja auch nicht, dass man für uns eine Sonderregelung schafft. Ich wünsche mir einfach nur, dass im Rahmen der Ermessensentscheidungen zu unseren Gunsten entschieden wird.

Und um eines mal klarzustellen: Ich drücke nicht auf die Tränendrüse. Wenn das so rübergekommen ist, wurde es falsch verstanden. Ich wollte einfach eine zusätzliche Erklärung abgeben, warum ich das Ganze lieber Anfang nächsten Jahres abwicklen würde.

Ich wüßte auch nicht, wie unser Fall es anderen schwer macht. Wir führen weder eine Scheinehe, noch liegen wir Vater-Staat auf der Tasche.

Wenn selbst meine Ausländerbehörde uns für vertrauenswürdig und ehrlich hält (sonst wäre sie uns sicher nicht so entgegen gekommen), dann braucht hier sicher niemand den Stab zu brechen.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.09.2004 um 20:08:21
 
Zitat:
wogegen soll eigentlich Klage eingereicht werden? Ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis förmlich abgelehnt worden?


Hallo Mick,

so genau weiß ich das jetzt auch nicht. Mein Anwalt hat in einem Schreiben die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Als Antwort wurde auf die Einhaltung des Visumsverfahrens verwiesen.

Aber auch meine Ausländerbehörde meint, wir könnten bei Gericht über eine Klage (wie genau die lautet weiß ich ehrlich nicht, muss ich meinen Anwalt fragen) zumindest eine Zeitverzögerung erreichen.

Warten wir ab, was dabei herauskommt.

Ich weiß nur eines: Ich werde meinen Mann sicher nicht unnötig lange in seinem Heimatland herumhängen lassen, um erst man auf einen Termin bei der Botschaft und dann auf die formelle Genehmigung des Visums warten zu lassen.

Er liegt in der Zeit, die er noch hier verbringt, niemandem auf der Tasche. Ich weiß also nicht, wo hier der Schaden für den Staat ist.

Kann man uns nicht wenigstens so viel Zeit geben, dass wir den Termin mit der Botschaft machen und kurz vorher ausreisen können? Und wenn man jetzt schon weiß, dass man seine Zustimmung geben wird, warum kann man uns die nicht als Vorabzustimmung geben?

Ich habe einfach den Eindruck, dass dies eine Art von Bestrafung für etwas ist, für das mein Mann sowieso separat bestraft wird.
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 20.09.2004 um 20:28:17
 
Hi Muyiwa,

dir ist aber schon auch klar, dass Du durch die Verzögerung der jetzt noch freiwilligen Ausreise unter Umständen noch eine Abschiebung und Einreisesperre auslöst?

Bine
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 20.09.2004 um 21:07:54
 
Wir haben nicht vor die Ausreise ungerechtfertigterweise zu verzögern.

Wenn wir nicht per Eilbeschluss eine länger dauernde Aufenthalts...... (keine Ahnung was man dann ggf. kriegt) bekommen, dann reist mein Mann auf jeden Fall frühzeitig freiwillig aus.

Wir werden definitiv nichts illegales mehr machen.

Alles was wir tun, tun wir in Absprache mit der Ausländerbehörde.

Ich suche also nach einem legalen Weg, ihn noch etwas länger oder sogar ganz hier zu behalten.

Wie gesagt, meine Ausländerbehörde hat mir selbst bestätigt, dass ich mit einer Klage etwas Zeit gewinnen kann. Aber sie haben mir natürlich wegen geringer Erfolgsaussichten (aus ihrer Sicht) davon abgeraten.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.09.2004 um 09:41:42
 
Zitat:
Den Pass haben wir nicht unterdrückt, den haben wir ja gerade erst erhalten und das der Ausländerbehörde direkt mitgeteilt.


@ Muyiwa,

Darf ich Dich an unsere kleine Konversation vor nicht allzu langer Zeit erinnern:

Zitat:
@ Muyiwa

Wo ist denn der ursprüngliche Pass Deines Mannes hingekommen  Fragezeichen

Abu


Zitat:
Hallo Abu,

normalerweise ist es nicht meine Art eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Aber diesmal tue ich es: Kennst Du einen Asylanten vom afrikanischen Kontinent, der über einen Pass verfügt? Ich nicht. Ich kenne allerdings nicht allzu viele, das muss ich zugeben. Aber die, die ich kenne, haben alle keinen. Und wo die Pässe abgeblieben sind, weiß wohl jeder. Also, was sollte die Frage?
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #11 - 21.09.2004 um 18:30:41
 
Zitat:
[...]
Als mir das dann klar war, dass wir uns in einer Sackgasse befanden, habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat mir geraten, meinen Mann nach Hause zu holen und von hier aus die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. [...]

Aber jetzt (nachdem wir bei der Ausländerbehörde waren) bin ich unsicher. [...]
Also mal abgesehen, von den diversen Straftaten, die hier offensichtlich vorliegen und die einer Erteilung einer Aufenthlatsgenehmigung wärend des Ermittlungsverfahrens entgegenstünden, war der Rechtsanwalt ja schon ein Hammer:
Kettenanstiftung zur illegalen Einreise:
§ 26 StGB: Zitat:
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Nach der Eheschließung gab es gar kein Aufenthaltrecht mehr. Ergo war die Einreise nach D. eine illegale Einreise gem.
§ 92 (1) Nr. 6 AuslG
.

Der Anwalt hatte Dich angestiftet, Deinem Mann zu raten (also ihn anzustiften), illegal einzureisen, was er dann auf dieses Geheiß auch getan hatte. Damit hat sich der RA und Du höchstselbst strafbar gemacht.

Erzähl also diese Geschichte bloß keinem weiter, sonst ist ein Strafverfahren gegen Dich und den RA fällig.

Doc  grin
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Antwort #12 - 21.09.2004 um 19:36:36
 
Zitat:
Erzähl also diese Geschichte bloß keinem weiter, sonst ist ein Strafverfahren gegen Dich und den RA fällig.


Hallo Doc,

vielen Dank für den Hinweis.

Werde mich daran halten.
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Muyiwa
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Antwort #13 - 21.09.2004 um 19:47:20
 
Zitat:
Darf ich Dich an unsere kleine Konversation vor nicht allzu langer Zeit erinnern


Hallo Abu,

dann hilf mir mal bitte auf die Sprünge.

Passunterdrückung heißt für mich, dass man einen vorhandenen Pass nicht vorlegt. Oder sehe ich das falsch?

Sein ursprünglicher Pass ist schon lange nicht mehr existent.

Den von der Botschaft ausgestellten Pass haben wir erst seit kurzem. Und über dessen Existenz haben wir die Ausländerbehörde auch direkt informiert.

Ich möchte aber an dieser Stelle wirklich nicht darüber diskutieren, ob diese Vorgehensweise (d.h. Pässe vor Einreise vernichten) von Asyl-Bewerbern in Ordnung ist oder nicht. Weil dann müßte man auch in die Diskussion über die Gründe einsteigen.

Ich glaube das hier ist dafür nicht das richtige Forum.

Fakt ist, dass zumindest Menschen, die vom afrikanischen Kontinent hierher kommen, nie irgendwelche Papiere verfügbar haben.

Und so war es auch bei meinem Mann.

Vielleicht sollten wir die Diskussionen beenden.

Ich hatte bereits zugegeben, dass wir viele Fehler gemacht haben. Wir versuchen jetzt wieder auf den richtigen Weg zu finden. Ich hatte gehofft, hier Hilfe dafür zu finden.

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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #14 - 22.09.2004 um 10:24:44
 
Zitat:
Ich hatte bereits zugegeben, dass wir viele Fehler gemacht haben. Wir versuchen jetzt wieder auf den richtigen Weg zu finden. Ich hatte gehofft, hier Hilfe dafür zu finden.



Diese Hilfe wurde dir hier auch durch verschiedene ernstgemeinte Ratschläge gewährt. Wenn du sie nicht annehmen willst, bitte.

Es ist aber so, dass die Probleme, die ihr jetzt habt, aus Fehlverhalten in der Vergangenheit resultieren. Wenn ihr jetzt dem Vorschlag der Ausländerbehörde folgen würdet, wären diese Probleme wahrscheinlich in einigen Monaten ausgeräumt. Ich fürchte, wenn ihr weiterhin versucht, eigene Interessen gegen Rechtslage und Behörden durchzusetzen, werdet ihr noch lange Probleme haben.


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Antwort #15 - 22.09.2004 um 11:06:55
 
Zitat:
Passunterdrückung heißt für mich, dass man einen vorhandenen Pass nicht vorlegt. Oder sehe ich das falsch?
Sein ursprünglicher Pass ist schon lange nicht mehr existent.


ich persoenlich verstehe unter passunterdrueckung allerdings auch, wenn man seinen urspruenglichen pass absichtlich 'verloren' hat, was wohl auf die meisten faelle zutrifft. und da der alte pass schon lange nicht mehr existent ist, hat dein mann lange genug zeit gehabt, sich ein neues ausweisdokument zu besorgen, so dass man eventuell auch eine andere, weitaus legalere loesung - und im endeffekt doch weniger problematische loesung - haette finden koennen.

aber dazu ist es ja jetzt eh zu spaet...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 22.09.2004 um 18:17:38
 
Zitat:
Ich fürchte, wenn ihr weiterhin versucht, eigene Interessen gegen Rechtslage und Behörden durchzusetzen, werdet ihr noch lange Probleme haben.


Ich bin nicht der Meinung, dass ich unsere Interessen gegen Rechtslage und Behörden durchzusetzen versuche.
Ich hätte einfach gerne eine Win-/Win-Situation.

D.h. wir hätten mehr Zeit und dem Recht wäre Genüge getan (Ausreise und Visumbeschaffung erfolgt), aber eben nicht mit zusätzlicher Bestrafung für uns. Für die Fehler der Vergangenheit muss mein Mann sich doch in separaten Verfahren verantworten. D.h seine Bestrafung dafür kriegt er dort.

Aber wahrscheinlich verstehe ich die Rechtslage einfach nicht richtig.

Ich habe das bisher so gesehen: Das Ausländergesetzt bietet für Fälle wie unseren Ermessensspielräume. Sonst käme ja auch mein Anwalt nicht zu der Meinung, dass es machbar ist und sonst gäbe es ja auch die uns bekannten Fälle nicht, wo die Aufenthaltsgenehmigung unter fast gleichen Umständen sogar ohne nochmalige Ausreise gewährt wurde.

Mir würde es ja genügen, wenn man uns einfach noch etwas Zeit einräumen würde, damit wir nicht unnötig lange getrennt voneinander sein müssen. Ich würde es eben gerne optimal vorbereiten (d.h. erst einmal einen Termin mit der Botschaft vereinbaren, nach Möglichkeit die Zustimmung für's Visum schon in der Tasche haben und dann meinen Mann wirklich nur für die Visumbeschaffung ausreisen lassen). Mir würden Tipps, wie ich z.B. evtl. bei der Botschaft in Lagos einen Termin unter 3 Monaten kriegen kann, schon sehr weiterhelfen. Ich habe mir auch überlegt, dass ich die Zeit, die wir durch ein laufendes Verfahren gewinnen könnten, dazu nutzen könnte, das Familienbuch zu beantragen. Dies beinhaltet dann nämlich bereits die Überprüfung der Identität (d.h. Beglaubigung Geburtsurkunde etc.) im Heimatland mit Hilfe eines Vertrauensanwalts. Davon würde ich mir eine schnellere Bearbeitung des Visumantrags versprechen.

Ich sehe einfach nicht den Schaden für unseren Staat, wenn er noch eine Weile bei mir bleiben würde, da mein Mann niemandem auf der Tasche liegt.

Ich verstehe z.B. auch nicht, warum eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung genügt, um jemanden vor Abschiebung zu schützen, eine erfolgte Eheschließung aber nicht.

Oder warum ein gemeinsames Kind höherwertig als eine Eheschließung ist, weil dieses ihn ja offenbar auch vor einer Ausreise schützen würde.

Für den Normalbürger sind solche Dinge eben nicht verständlich.
Jeder (und wirklich jeder !) in meinem Bekanntenkreis fragt mich, warum mein Mann nochmal ausreisen soll, wo wir doch nachweislich verheiratet sind.

Und mal ganz abgesehen von der derzeitigen Rechtslage (die ich aber wirklich nicht diskutieren will): Ich finde, dass wir das Geld, dass wir für die Visumbeschaffung ausgeben müßten (d.h. Flug, Unterhaltskosten etc.), viel besser in die Integration meines Mannes investieren würden (d.h. Deutschkurs, Führerschein).
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 22.09.2004 um 18:27:38
 
Zitat:
so dass man eventuell auch eine andere, weitaus legalere loesung - und im endeffekt doch weniger problematische loesung - haette finden koennen.


Wie wäre die denn gewesen? Auf jeden Fall erst mal ausreisen, dann in Nigeria heiraten (was bedeutet hätte, dass dann auch noch die Eheschließungsurkunde nicht hätte beglaubigt werden können) und direkt nach der Eheschließung (dann wenn andere Paare in die Flitterwochen gehen) mindestens 8 Monate, ohne eine Möglichkeit, sich nochmal zu sehen, auf's Visum warten.

Manchmal frage ich mich, warum sich hier jeder darüber wundert, dass sich liebende Paare nach anderen Möglichkeiten suchen.

Schaut Euch doch mal die anderen Foren an. Wie oft dort nach einer Möglichkeit gesucht wird, in Europa zu heiraten (was mittlerweile sowieso schier unmöglich geworden ist).

Da frage ich mich eben: Warum muss das Visum-Verfahren eigentlich immer so fürchterlich lange dauern? Warum kann man es den Paaren nicht eher ermöglichen hier zu heiraten?

So lange das die, für die Behörden "unproblematische Lösung" ist, wird es immer wieder Fälle wie unseren geben.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 22.09.2004 um 18:34:56
 
hallo,

hast dus cghon mal daran gedacht zur Vermeidung des ganzen Legalisierungstheaters in einem Land zu heiraten in das du und dein Mann ohne Probleme reisen könnt und dessen Urkunden hier entweder anerkanntw erden oder dem Vertrag über die Apostille beigetreten sind??
gruss peku
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Antwort #19 - 22.09.2004 um 19:17:40
 
Zitat:
hallo,

hast dus cghon mal daran gedacht zur Vermeidung des ganzen Legalisierungstheaters in einem Land zu heiraten in das du und dein Mann ohne Probleme reisen könnt und dessen Urkunden hier entweder anerkanntw erden oder dem Vertrag über die Apostille beigetreten sind??


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 22.09.2004 um 19:26:16
 
Hallo Peku,

Gott sei Dank sind wir schon verheiratet.

Aber momentan sieht es leider so aus, als wenn ich mich nochmal auf unbestimmte Zeit von meinem Ehemann trennen muss.

Verstehe wer das will.
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Muyiwa
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Antwort #21 - 22.09.2004 um 20:58:03
 
Zitat:
Aber der Standesbeamte hat rechtlich keine Möglichkeit, den Aufenthaltsstatus als "Ehehindernis" zu prüfen. Wenn die Ehefähigkeit feststeht, also ordnungsgemäß geprüft werden kann, hat er schlechte Karten.


Hallo Ronny,

wenn das so ist, dann müsste es doch auch auf jeden Fall möglich sein, dass ich für meine in Norwegen geschlossene Ehe, solange mein Mann noch hier ist, das Familienbuch beantragen kann (oder zumindest meine Namensänderung).

Die Standesbeamtin war sich nämlich nicht sicher, ob diese Grenzübertrittsbescheinigung, über die er derzeit verfügt, da genügt. Sie wollte sich nächste Woche für mich mal erkundigen (ich muss eh noch ein paar Übersetzungen anfertigen lassen).

Oder vergleiche ich hier Äpfel mit Birnen?
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ronny
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Antwort #22 - 22.09.2004 um 21:15:26
 
Zitat:
Oder vergleiche ich hier Äpfel mit Birnen?


Nein, obwohl das ausländerechtliche wohl nicht so vergleichbar zu sein scheint. Das solltest Du aber die Koll. von der ABH-Fraktion fragen. Zwinkernd



Ich sag das mal mit ein paar wenn´s:

* die Identität durch Paß geklärt ist,
* die Urkunden i.O. sind,
* auch in Norwegen alles klar war,

könnte die Anlegung erfolgen. Dazu ist weder ein Aufenthaltstitel noch die Anwesenheit Deines Mannes erforderlich.

Jetzt muß ich noch wissen, warst Du vor der Ehe schon mal verheiratet?

Im Falle der Scheidung müßte die ggf. noch im Heimatstaat Deines Mannes anerkannt werden ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Feffi
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Antwort #23 - 22.09.2004 um 22:13:52
 
Zitat:
könnte die Anlegung erfolgen. Dazu ist weder ein Aufenthaltstitel noch die Anwesenheit Deines Mannes erforderlich.


wäre das ganze dann in kooperation mit dem standesamt 1 in berlin zu vollziehen?

falls ja, bedeutet das momentan wohl circa 6 monate wartezeit bis das familienbuch angelegt oder der name geändert werden kann...
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ronny
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Antwort #24 - 22.09.2004 um 22:22:56
 
Zitat:
wäre das ganze dann in kooperation mit dem standesamt 1 in berlin zu vollziehen?


Hi Feffi,

zwei Möglichkeiten:

Nur Namenserklärung geht nach Berlin

FamBuch = Standesamt am Wohnsitz.
Danach Namenserklärung zum FamBuch. :blum
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Antwort #25 - 23.09.2004 um 11:39:33
 
Zitat:
Jetzt muß ich noch wissen, warst Du vor der Ehe schon mal verheiratet?


Nein, das ist meine erste Eheschließung.

Dann werde ich das jetzt auf jeden Fall mal angehen.

Vielen Dank für die Auskunft.

Ich werde Deinen Hinweis darauf, dass weder die Anwesenheit noch der Aufenthaltstitel erforderlich ist, mal der Dame zeigen, vielleicht reicht das ja. Ansonsten kann sie ja nochmal bei der Standesamtsaufsicht von unserem Kreis nachfragen. Ich hoffe, die bestätigen diese Aussage.
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Antwort #26 - 23.09.2004 um 18:47:28
 
Zitat:
Vielen Dank für die Auskunft


Gern geschehen  Zwinkernd

Zitat:
Ich hoffe, die bestätigen diese Aussage.


Wüßte nicht, warum das nicht so sein sollte. Wenn Du nicht weiterkommst, melde Dich nochmal, (vielleicht besser im Chat) dann kann man noch einen anderen Weg gehen.Denke aber der ist noch nicht notwendig  Daumen hoch

Aber teile uns auf jeden Fall das Ergebis mit.
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Antwort #27 - 24.09.2004 um 20:08:53
 
Zitat:
Hi Feffi,

zwei Möglichkeiten:

Nur Namenserklärung geht nach Berlin

FamBuch = Standesamt am Wohnsitz.
Danach Namenserklärung zum FamBuch. :blum


bei abwesenheit eines partners ginge bei uns beides nach berlin...wir haben das aber verschoben auf hoffentlich baldige einreise meines mannes, da das "kürzer" sein sollte...

schönes wochenende!
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Antwort #28 - 25.09.2004 um 10:26:03
 
Zitat:
bei abwesenheit eines partners ginge bei uns beides nach berlin...wir haben das aber verschoben auf hoffentlich baldige einreise meines mannes, da das "kürzer" sein sollte...


Das ist nicht ganz richtig.

Das Familienbuch kannst Du allein und am Wohnort beantragen, dafür reicht m.E. Deine alleinige Anwesenheit.

Die Erlärung für Berlin ginge (theoretisch) auch schon, weil Du schon im Bundesgebiet lebst. Aber es könnte schwierig werden, sie "gemeinsam" abzugeben.


Aber die Frage Standesamt I oder Wohnort hängt nur von der Art der Urkunde ab die Du brauchst, wenn einer im Inland lebt.

Namenserklärungsbescheinigung wäre Berlin.

Familienbuch wäre Wohnort.
Nur wenn beide im Ausland leben oder eine Ehe nicht mehr bestünde, wäre Berlin zuständig.

Dir auch ein schönes Wochenende.

PS: Habe Urlaub und komme desdewegen nur sporadisch ins Forum. Bin aber alle Fälle Dienstag im Chat.

Grüße
Ronny

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