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Entscheidungshilfe (Gelesen: 7.535 mal)
Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #15 - 22.09.2004 um 11:06:55
 
Zitat:
Passunterdrückung heißt für mich, dass man einen vorhandenen Pass nicht vorlegt. Oder sehe ich das falsch?
Sein ursprünglicher Pass ist schon lange nicht mehr existent.


ich persoenlich verstehe unter passunterdrueckung allerdings auch, wenn man seinen urspruenglichen pass absichtlich 'verloren' hat, was wohl auf die meisten faelle zutrifft. und da der alte pass schon lange nicht mehr existent ist, hat dein mann lange genug zeit gehabt, sich ein neues ausweisdokument zu besorgen, so dass man eventuell auch eine andere, weitaus legalere loesung - und im endeffekt doch weniger problematische loesung - haette finden koennen.

aber dazu ist es ja jetzt eh zu spaet...
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Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 22.09.2004 um 18:17:38
 
Zitat:
Ich fürchte, wenn ihr weiterhin versucht, eigene Interessen gegen Rechtslage und Behörden durchzusetzen, werdet ihr noch lange Probleme haben.


Ich bin nicht der Meinung, dass ich unsere Interessen gegen Rechtslage und Behörden durchzusetzen versuche.
Ich hätte einfach gerne eine Win-/Win-Situation.

D.h. wir hätten mehr Zeit und dem Recht wäre Genüge getan (Ausreise und Visumbeschaffung erfolgt), aber eben nicht mit zusätzlicher Bestrafung für uns. Für die Fehler der Vergangenheit muss mein Mann sich doch in separaten Verfahren verantworten. D.h seine Bestrafung dafür kriegt er dort.

Aber wahrscheinlich verstehe ich die Rechtslage einfach nicht richtig.

Ich habe das bisher so gesehen: Das Ausländergesetzt bietet für Fälle wie unseren Ermessensspielräume. Sonst käme ja auch mein Anwalt nicht zu der Meinung, dass es machbar ist und sonst gäbe es ja auch die uns bekannten Fälle nicht, wo die Aufenthaltsgenehmigung unter fast gleichen Umständen sogar ohne nochmalige Ausreise gewährt wurde.

Mir würde es ja genügen, wenn man uns einfach noch etwas Zeit einräumen würde, damit wir nicht unnötig lange getrennt voneinander sein müssen. Ich würde es eben gerne optimal vorbereiten (d.h. erst einmal einen Termin mit der Botschaft vereinbaren, nach Möglichkeit die Zustimmung für's Visum schon in der Tasche haben und dann meinen Mann wirklich nur für die Visumbeschaffung ausreisen lassen). Mir würden Tipps, wie ich z.B. evtl. bei der Botschaft in Lagos einen Termin unter 3 Monaten kriegen kann, schon sehr weiterhelfen. Ich habe mir auch überlegt, dass ich die Zeit, die wir durch ein laufendes Verfahren gewinnen könnten, dazu nutzen könnte, das Familienbuch zu beantragen. Dies beinhaltet dann nämlich bereits die Überprüfung der Identität (d.h. Beglaubigung Geburtsurkunde etc.) im Heimatland mit Hilfe eines Vertrauensanwalts. Davon würde ich mir eine schnellere Bearbeitung des Visumantrags versprechen.

Ich sehe einfach nicht den Schaden für unseren Staat, wenn er noch eine Weile bei mir bleiben würde, da mein Mann niemandem auf der Tasche liegt.

Ich verstehe z.B. auch nicht, warum eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung genügt, um jemanden vor Abschiebung zu schützen, eine erfolgte Eheschließung aber nicht.

Oder warum ein gemeinsames Kind höherwertig als eine Eheschließung ist, weil dieses ihn ja offenbar auch vor einer Ausreise schützen würde.

Für den Normalbürger sind solche Dinge eben nicht verständlich.
Jeder (und wirklich jeder !) in meinem Bekanntenkreis fragt mich, warum mein Mann nochmal ausreisen soll, wo wir doch nachweislich verheiratet sind.

Und mal ganz abgesehen von der derzeitigen Rechtslage (die ich aber wirklich nicht diskutieren will): Ich finde, dass wir das Geld, dass wir für die Visumbeschaffung ausgeben müßten (d.h. Flug, Unterhaltskosten etc.), viel besser in die Integration meines Mannes investieren würden (d.h. Deutschkurs, Führerschein).
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 22.09.2004 um 18:27:38
 
Zitat:
so dass man eventuell auch eine andere, weitaus legalere loesung - und im endeffekt doch weniger problematische loesung - haette finden koennen.


Wie wäre die denn gewesen? Auf jeden Fall erst mal ausreisen, dann in Nigeria heiraten (was bedeutet hätte, dass dann auch noch die Eheschließungsurkunde nicht hätte beglaubigt werden können) und direkt nach der Eheschließung (dann wenn andere Paare in die Flitterwochen gehen) mindestens 8 Monate, ohne eine Möglichkeit, sich nochmal zu sehen, auf's Visum warten.

Manchmal frage ich mich, warum sich hier jeder darüber wundert, dass sich liebende Paare nach anderen Möglichkeiten suchen.

Schaut Euch doch mal die anderen Foren an. Wie oft dort nach einer Möglichkeit gesucht wird, in Europa zu heiraten (was mittlerweile sowieso schier unmöglich geworden ist).

Da frage ich mich eben: Warum muss das Visum-Verfahren eigentlich immer so fürchterlich lange dauern? Warum kann man es den Paaren nicht eher ermöglichen hier zu heiraten?

So lange das die, für die Behörden "unproblematische Lösung" ist, wird es immer wieder Fälle wie unseren geben.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #18 - 22.09.2004 um 18:34:56
 
hallo,

hast dus cghon mal daran gedacht zur Vermeidung des ganzen Legalisierungstheaters in einem Land zu heiraten in das du und dein Mann ohne Probleme reisen könnt und dessen Urkunden hier entweder anerkanntw erden oder dem Vertrag über die Apostille beigetreten sind??
gruss peku
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ronny
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Antwort #19 - 22.09.2004 um 19:17:40
 
Zitat:
hallo,

hast dus cghon mal daran gedacht zur Vermeidung des ganzen Legalisierungstheaters in einem Land zu heiraten in das du und dein Mann ohne Probleme reisen könnt und dessen Urkunden hier entweder anerkanntw erden oder dem Vertrag über die Apostille beigetreten sind??


Gegenfrage:

Hast Du schon mal aufs Profil geschaut?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #20 - 22.09.2004 um 19:26:16
 
Hallo Peku,

Gott sei Dank sind wir schon verheiratet.

Aber momentan sieht es leider so aus, als wenn ich mich nochmal auf unbestimmte Zeit von meinem Ehemann trennen muss.

Verstehe wer das will.
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Muyiwa
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Antwort #21 - 22.09.2004 um 20:58:03
 
Zitat:
Aber der Standesbeamte hat rechtlich keine Möglichkeit, den Aufenthaltsstatus als "Ehehindernis" zu prüfen. Wenn die Ehefähigkeit feststeht, also ordnungsgemäß geprüft werden kann, hat er schlechte Karten.


Hallo Ronny,

wenn das so ist, dann müsste es doch auch auf jeden Fall möglich sein, dass ich für meine in Norwegen geschlossene Ehe, solange mein Mann noch hier ist, das Familienbuch beantragen kann (oder zumindest meine Namensänderung).

Die Standesbeamtin war sich nämlich nicht sicher, ob diese Grenzübertrittsbescheinigung, über die er derzeit verfügt, da genügt. Sie wollte sich nächste Woche für mich mal erkundigen (ich muss eh noch ein paar Übersetzungen anfertigen lassen).

Oder vergleiche ich hier Äpfel mit Birnen?
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ronny
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Antwort #22 - 22.09.2004 um 21:15:26
 
Zitat:
Oder vergleiche ich hier Äpfel mit Birnen?


Nein, obwohl das ausländerechtliche wohl nicht so vergleichbar zu sein scheint. Das solltest Du aber die Koll. von der ABH-Fraktion fragen. Zwinkernd



Ich sag das mal mit ein paar wenn´s:

* die Identität durch Paß geklärt ist,
* die Urkunden i.O. sind,
* auch in Norwegen alles klar war,

könnte die Anlegung erfolgen. Dazu ist weder ein Aufenthaltstitel noch die Anwesenheit Deines Mannes erforderlich.

Jetzt muß ich noch wissen, warst Du vor der Ehe schon mal verheiratet?

Im Falle der Scheidung müßte die ggf. noch im Heimatstaat Deines Mannes anerkannt werden ?
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Antwort #23 - 22.09.2004 um 22:13:52
 
Zitat:
könnte die Anlegung erfolgen. Dazu ist weder ein Aufenthaltstitel noch die Anwesenheit Deines Mannes erforderlich.


wäre das ganze dann in kooperation mit dem standesamt 1 in berlin zu vollziehen?

falls ja, bedeutet das momentan wohl circa 6 monate wartezeit bis das familienbuch angelegt oder der name geändert werden kann...
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Antwort #24 - 22.09.2004 um 22:22:56
 
Zitat:
wäre das ganze dann in kooperation mit dem standesamt 1 in berlin zu vollziehen?


Hi Feffi,

zwei Möglichkeiten:

Nur Namenserklärung geht nach Berlin

FamBuch = Standesamt am Wohnsitz.
Danach Namenserklärung zum FamBuch. :blum
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Antwort #25 - 23.09.2004 um 11:39:33
 
Zitat:
Jetzt muß ich noch wissen, warst Du vor der Ehe schon mal verheiratet?


Nein, das ist meine erste Eheschließung.

Dann werde ich das jetzt auf jeden Fall mal angehen.

Vielen Dank für die Auskunft.

Ich werde Deinen Hinweis darauf, dass weder die Anwesenheit noch der Aufenthaltstitel erforderlich ist, mal der Dame zeigen, vielleicht reicht das ja. Ansonsten kann sie ja nochmal bei der Standesamtsaufsicht von unserem Kreis nachfragen. Ich hoffe, die bestätigen diese Aussage.
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Antwort #26 - 23.09.2004 um 18:47:28
 
Zitat:
Vielen Dank für die Auskunft


Gern geschehen  Zwinkernd

Zitat:
Ich hoffe, die bestätigen diese Aussage.


Wüßte nicht, warum das nicht so sein sollte. Wenn Du nicht weiterkommst, melde Dich nochmal, (vielleicht besser im Chat) dann kann man noch einen anderen Weg gehen.Denke aber der ist noch nicht notwendig  Daumen hoch

Aber teile uns auf jeden Fall das Ergebis mit.
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Antwort #27 - 24.09.2004 um 20:08:53
 
Zitat:
Hi Feffi,

zwei Möglichkeiten:

Nur Namenserklärung geht nach Berlin

FamBuch = Standesamt am Wohnsitz.
Danach Namenserklärung zum FamBuch. :blum


bei abwesenheit eines partners ginge bei uns beides nach berlin...wir haben das aber verschoben auf hoffentlich baldige einreise meines mannes, da das "kürzer" sein sollte...

schönes wochenende!
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Antwort #28 - 25.09.2004 um 10:26:03
 
Zitat:
bei abwesenheit eines partners ginge bei uns beides nach berlin...wir haben das aber verschoben auf hoffentlich baldige einreise meines mannes, da das "kürzer" sein sollte...


Das ist nicht ganz richtig.

Das Familienbuch kannst Du allein und am Wohnort beantragen, dafür reicht m.E. Deine alleinige Anwesenheit.

Die Erlärung für Berlin ginge (theoretisch) auch schon, weil Du schon im Bundesgebiet lebst. Aber es könnte schwierig werden, sie "gemeinsam" abzugeben.


Aber die Frage Standesamt I oder Wohnort hängt nur von der Art der Urkunde ab die Du brauchst, wenn einer im Inland lebt.

Namenserklärungsbescheinigung wäre Berlin.

Familienbuch wäre Wohnort.
Nur wenn beide im Ausland leben oder eine Ehe nicht mehr bestünde, wäre Berlin zuständig.

Dir auch ein schönes Wochenende.

PS: Habe Urlaub und komme desdewegen nur sporadisch ins Forum. Bin aber alle Fälle Dienstag im Chat.

Grüße
Ronny

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