hi..
in diesem Forum habe ich vorher gepostet aber ich werde dieses Mal einige Infos wiederholen.
also ich bin Ausländer mit einer deutschen Frau verheiratet und bin nach Deutschland zugezogen. nach 3 jahren aufenthalt wollten wir , meine frau und ich, einen unbefristeten Aufenthalt für mich beantragen . weil meine frau damals arbeitslos war und unser einkommen anscheinend zu niedrig war wurde zu dritten Mal in Fole nur ein 1-jährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. einige tage nachher hat meine frau eine arbeit gefunden und vor einigen wochen hat sie die probezeit überstanden und wurde fest angestellt. meine arbeit habe ich noch und deswegen haben wir uns gesagt jetzt haben wir eine chance eine unbefristete
AE zu bekommen.Deswegen haben wir einen termin bei der
ABH gemacht, der in wenigen tagen sein soll.
aber : gestern wurde mir mitgeteilt daß unser betrieb schließt d.h ich wurde gekündigt mit meinen kollegen. die kündigung ist allerdings in einigen monaten erst wirksam.
meine frage: kann ich darauf spekulieren daß , wenn ich ehrlich zu dem beamten der
ABH bin daß ich trotz einer in der zukunft eintretenden kündigung eine unbefristete
AE bekomme? oder: es intersiert die
ABH zum zeitpunkt der antragstellung NUR was man verdient HAT und nicht was man verdienen wird in einigen monaten?
bin ich verpflichtet alles offen zu legen? es soll allen klar sein daß, es im intersese meiner familie und mir ist daß, ich einen sicheren Aufenthalt bekomme.
kann jemand mir seine ehrliche meinung sagen besonders die experten in diesem gebiet
es ist leider sehr ärgerlich daß die kündigung so ungünstig kam aber sie haben uns gesagt es gibt noch hoffnung daß wir in der firma bleiben , aber keine versprechungen. so ist die lage , bitte um rat.
ciao.