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trotz Hochzeit als Ledig angemeldet (Gelesen: 8.511 mal)
Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 18.09.2004 um 11:38:21
 
[quote author=holger link=board=son;num=1095427207;start=0#14 date=09/18/04 um 11:28:01]Hallo,
Ich hoffe Croco hat recht. Aber bei den Themen zu "Heiraten in Dänemark nahe Dezember" lese ich immer :"Dann mit Heiratsurkunde im selben Jahr zum Meldeamt und beide Partner anmelden damit man noch die Zusammenveranlagung fürs ganze Jahr machen kann.
[quote]

In diesem Fall kommt weder auf den Zeitpunkt der Heirat noch auf den Zeitpunkt der Legalisierung der Urkunde an.
Es kommt darauf an, in welchem Jahr sie nach D eingereist ist (und somit unbeschränkt steuerpflichtig geworden ist). Ist sie 2004 eingereist, besteht ein Anspruch auf Zusammenveranlagung für 2004 und folgende Jahre, ist es 2003 besteht ein Anspruch für 2003 und folgende Jahre

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Marco_D.
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Beiträge: 173
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 18.09.2004 um 11:40:12
 
Mit in diesem Fall meine ich Heirat in DK und deinen Fall mit deiner Frau in Vietnam, wobei natürlich eien Urkunde aus DK nicht legalisiert werden muß
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Andreas78
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 18.09.2004 um 17:06:18
 
Zitat:
Wenn bei der Botschaft alles ordnungsgemäß gelaufen wäre  Smiley, hätte die Überprüfung in Vietnam vor Erteilung des Visums laufen müssen, insofern kann ich deine  Verärgerung nachvollziehen. Zwinkernd


Hallo Ronny,

das FZF-Visum ist doch zustimmungspflichtig durch die ABH. Und Holger schreibt, dass das schon 8 Monate gedauert hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dieser Zeit keine Überprüfung stattgefunden hat.
Gibt es nicht soetwas wie Vertrauensschutz? Wenn die ABH dem FZF-Visum zustimmt, sollte sie doch auch die AE erteilen.
Vielleicht würde Akteneinsicht bei der ABH Erkenntnisse darüber bringen, ob die Heiratsurkunde nun schon überprüft wurde (dann müßte dazu ein Bericht des Vertrauensanwalts vorliegen) und wenn nicht, warum dann trotzdem das Visum erteilt wurde, obwohl sie eine AE jetzt nicht erteilen wollen.

@Holger:

Vielleicht könnt Ihr bei der Meldestelle als Familienstand "ungeklärt" eintragen lassen.


Andreas
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 18.09.2004 um 17:31:04
 
Zitat:
das FZF-Visum ist doch zustimmungspflichtig durch die ABH. Und Holger schreibt, dass das schon 8 Monate gedauert hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dieser Zeit keine Überprüfung stattgefunden hat.
Gibt es nicht soetwas wie Vertrauensschutz? Wenn die ABH dem FZF-Visum zustimmt, sollte sie doch auch die AE erteilen.



Hi Andreas,

Das kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass das ohne Überprüfung stattgefunden hat. Vietnam gehört ja nicht erstseit gestern zu Problemstaaten.
Aber das mit dem Vertrauensschutz kannst Du vergessen, denn wenn eine Überprüfung nicht stattgefunden hätte und jetzt ein negatives Ergebnis rauskäme, könnte Holger sich nicht darauf berufen.

Im Extremfall würdest Du ja mit dem Vertrauensschutz eine Nichtehe heilen, und das gibt es nur in extremen Ausnahmefällen, etwa wenn die Behörden über lange Jahre die nichtige Ehe (im Sinne von aufhebbar) stillschweigend geduldet hätten und standesamtliche Beurkundungen davon ausgegangen wären, dass eine ordnungsgemäße Ehe vorlag. Zwinkernd

Aber eine Nichtehe bliebe eine Nichtehe bis zum Sanktnimmerleinstag.  kopfhau

Zitat:
Vielleicht würde Akteneinsicht bei der ABH Erkenntnisse darüber bringen, ob die Heiratsurkunde nun schon überprüft wurde
Das halte ich auch für eine gute Idee, denn nicht immer klappt die Zusammenarbeit ABH/ Meldeamt.

@ Holger
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #19 - 18.09.2004 um 19:17:04
 
Zitat:
Hallo Feffi,
ich Kommentiere auch mal dein Komentar grin

Wir haben schon 8 Monate warten müßen bis meine Frau nach D einreisen durfte. Und Vietnam ist leider kein Grenzland zu D wo ich mal eben am Wochenende hinfahren kann. Desweiteren steht in den Merkblättern der Deutschen Vertretungen in Vietnam nichts davon das diese Urkunde schon beim Visumsantrag überprüft werden muß.
Hier ein link : http://www.germanembhanoi.org.vn/de/willkommen/visa/visamerkblatt_familiennachzu...


ich kenn diesen kram in abgewandelter form Smiley
da ich studentin bin, kann ich auch meinen mann nicht besuchen, obwohl er "bloß" in der schweiz ist...und vor unserer heirat haben wir auch 6 monate die urkunden überprüfen lassen müssen, plus (bis heute und es geht noch weiter) 3 monate warten auf visumerteilung...

arbeitsangebote mussten wir bereits drei ablehnen, da wir von kürzeren visaverfahren ausgegangen sind...

daher seid ihr nicht allein und mein posting soll keine kritik sein, denn ärgerlich ist das prozedere für die betroffenen allemal...nur nachfühlen kann ich es Smiley

daher drück ich euch weiterhin die daumen und uns selbst natürlich auch Zwinkernd
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No matter what life is telling you. Always keep Smiling!
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sid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 27.10.2004 um 21:34:24
 
Hallo,
Erfahrung aus meiner Stadt (aber wirklich nicht meine eigene Meinung, dass es so ablaufen sollte):

- im Ausland lebender Ehegatte beantragt FZV,
- AHB stimmt zu unter der Voraussetzung dass die
  Legalisation gemacht ist oder falls nicht möglich die
  inhaltliche Richtigkeit der Eheschliessungsurkunde
  bestätigt wird,
- Deutsche Botschaft erteilt Visum, weil nicht explizit die
  Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit von einer
  deutschen Behörde verlangt wurde, keine Kosten-
  übernahme des in D lebenden Ehegatten vorliegt etc.,
- ausländ.Ehepartner reist ein,
- Anmeldung beim Einwohneramt,
- Einwohneramt erkennt die Urkunde nicht an weil keine
  Legalisierung bzw. inhaltliche Richtigkeit bestätigt ist -
  somit Speicherung als "ledig"

Das Einwohneramt ist auch nicht gezwungen, die Überprüfung der Urkunde bei der Deutschen Botschaft anzufordern. Zur Anmeldung wird dies nicht unbedingt benötigt, weil der Familienstand halt auch mit "ledig" eingetragen werden kann. Der ausländische Ehepartner ist angemeldet, das ist die Hauptsache. Alles andere kann später nachgeholt werden.

Gruß
Sid


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