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Einbuergerung eines minderjaehrigen (Gelesen: 13.397 mal)
Ralf
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Antwort #30 - 20.09.2004 um 16:27:04
 
Zitat:
Niemand weiss, was die Zukunft bringt. Wie lange kann die Bearbeitung des Enbuergerungsantrag eines 11-jahrigen Maedchens dauern? Ich vermute in diesem Fall gibt es nicht viel zu ueberpruefen.... Du hast schon die Erfahrung... Smiley


Hallo Chap!

Sorry, hatte beinahe übersehen, dass dieser Thread noch weiterging, weil ich versehentlich mal "alle Themen als gelesen markieren" angeklickt hatte. Traurig

Also, bei uns wäre so ein Fall in kürzester Zeit erledigt, weil nicht viel zu überprüfen ist, es sei denn, dass doch noch irgendwo Probleme auftauchen die hier nicht angesprochen wurden, z.B. Unterbrechung des Inlandsaufenthaltes oder so. Auch gehe ich mal davon aus, dass das Kind ordentliche Deutschkenntnisse hat.
Wenn nicht so etwas wie Krankheit, Urlaub, Feuer im Büro  grin oder Gehaltserhöhung  lachen dazwischen kommt, sollte so ein Verfahren nach spätestens 3 Monaten durch sein, wenn alle angeforderten Unterlagen zügig vorgelegt werden.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #31 - 20.09.2004 um 16:30:54
 
Zitat:
Gehaltserhöhung
Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Könntest Du bitte das obige Fremdwort erläutern  grin

Ich äh nicht äh wissen äh was das sein soll  explo
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #32 - 20.09.2004 um 16:49:01
 
Zitat:
Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Könntest Du bitte das obige Fremdwort erläutern  grin

Ich äh nicht äh wissen äh was das sein soll  explo


Weiß ich auch nicht genau. Aber gerade, weil diese Ereignis so außergewöhnlich selten vorkommt, muss dann eine ganze Behörde für mindestens einen Monat geschlossen bleiben, um das zu verarbeiten.

lol
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 20.09.2004 um 17:10:27
 
Zitat:
Hallo Chap!

Sorry, hatte beinahe übersehen, dass dieser Thread noch weiterging, weil ich versehentlich mal "alle Themen als gelesen markieren" angeklickt hatte. Traurig

Also, bei uns wäre so ein Fall in kürzester Zeit erledigt, weil nicht viel zu überprüfen ist, es sei denn, dass doch noch irgendwo Probleme auftauchen die hier nicht angesprochen wurden, z.B. Unterbrechung des Inlandsaufenthaltes oder so. Auch gehe ich mal davon aus, dass das Kind ordentliche Deutschkenntnisse hat.
Wenn nicht so etwas wie Krankheit, Urlaub, Feuer im Büro  grin oder Gehaltserhöhung  lachen dazwischen kommt, sollte so ein Verfahren nach spätestens 3 Monaten durch sein, wenn alle angeforderten Unterlagen zügig vorgelegt werden.


Danke ralfi!

Du bist wie immer great...
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Best regards&&--------------&&chap
 
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Goldi
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Wer nicht lacht, hat was
falsch gemacht


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #34 - 20.09.2004 um 17:20:45
 
Hallo an alle und jeden,

[b]Asche auf mein Haupt.
Mea culpa, mea culpa - mea máxima culpa.
[/b]
HUHUUUU  :hutw    -   An alle  :troet   :

Eine alleinige Einbürgerung für Minderjährige als Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz (AuslG), die auch noch nicht nach dem AuslG handlungsfähig sind (< 16. Lebensjahr), ist möglich, auch dann, wenn nicht mindestens eine Elternteil oder Sorgeberechtigter  bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder diese mit beantragt hat.
Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass die anderen vom Gesetz geforderten Bedingungen ebenfalls erfüllt sind.


Die Ursprungsfrage lautete, ob ein (hier ein 11-jähriges Mädchen) Minderjähriger alleine eingebürgert werden kann, auch wenn die Eltern für sich selbst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten.

Wie den Postings leicht zu entnehmen ist, wurde dies von mir verneint und auch versucht mit Argumenten zu belegen. Wie mir von höherer Seite  Smiley mittlerweile vermittelt  :pei werden konnte, ist es ganz klar möglich. Zwar wurde meine Argumentation für nachvollziehbar erklärt, jedoch ändert dies nichts an der Falschheit meiner bisher bestandenen Auffassung.
Sollte dies hier im Forum in irgendeiner Form zur Verunsicherung von jemanden geführt haben, so tut mir dies aufrichtig leid und ich möchte mich mit einem  :blum dafür entschuldigen  :anbet.

Gruß
Goldi  :zahn
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Ralf
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Antwort #35 - 20.09.2004 um 17:35:38
 
uiiiii,

und das aus Goldis Mund, äh Tastatur. Hätt ich nicht gedacht  grin
:fbier  :ung

Die von dir zitierte höhere Seite kann ja nur  i4a is great gewesen sein.  grin


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Goldi
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Wer nicht lacht, hat was
falsch gemacht


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #36 - 21.09.2004 um 08:23:13
 
Guten Morgen,

zu Deiner Frage:

äääääääh, nö.

Sorry, aber i4a hat durch die bei uns dadurch entstandene Diskussion jedoch ERHEBLICHST dazu beigetragen.
Tja, Nobody is perfect  grin.

Ändert allerdings nichts an der felsenfest und unumstößlichen Tatsache, das i4a so ziemlich das Beste ist, dass in dem Bereich existiert [beifall=beifall.gif]

i4a is great

Gruß + schönen Tag noch
wünscht
Goldi
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Ralf
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Antwort #37 - 21.09.2004 um 08:56:50
 
Zitat:
....
Ändert allerdings nichts an der felsenfest und unumstößlichen Tatsache, das i4a so ziemlich das Beste ist, dass in dem Bereich existiert [beifall=beifall.gif]

i4a is great
.....

Das wollte ich hören  grin

Hallo Goldi!
Wünsche gleichfalls einen schönen (Arbeits-)Tag!
.... und weiterhin solche ergiebigen Diskussionsrunden. :happy:
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