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Deutscher Student und chinesische Studentin => ^__~ (Gelesen: 6.824 mal)
samsara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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16.09.2004 um 10:38:01
 
Nihao,

Ich habe folgendes Problem:

Ich selbst bin Deutscher und studiere.

Meine Verlobte ist Chinesin (VR), und sie war von Oktober 2003 bis August 2004 als Austauschstudentin hier in Deutschland. Derzeit schlieszt sie ihr Studium in der VR China ab, anschlieszend will sie in Deutschland promovieren.

Was waere der sinnvollste Weg, wenn ich und sie heiraten wollen? In Deutschland, in Daenemark oder in China??

MfG samsara

^__^
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Mit einem Frosch im Hals koennte ich ja leben - aber warum musste es gerade diese Kroete sein?
 
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Heavencat24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.09.2004 um 12:15:29
 
Hi samsara,

da China zu den sogenannten "Negativstaaten" gehört und deine Verlobte ohnehin ein Einreisevisa brauch, sei es als Besucher oder zur Eheschliessung oder zur Familienzusammenführung.

Würd ich Vorschlagen in D zu heiraten.

Könnt natürlich auch in China heiraten, aber Visum muss Sie ohnehin beantragen.

Warum nach Dänemark fahren, wenn Sie mit Visa  dann in Deutschland ist?

Aber natürlich müsst ihr am besten Wissen, welchen Ort ihr für Euro Eheschliessung haben wollt.  ROFL

Liebe Grüße

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Liebe Grüße&&&&Heavencat24
 
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Klaus1961
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Antwort #2 - 16.09.2004 um 13:30:32
 
Das kommt ja darauf an ob deine Freundin sowieso sein Visa bekommt oder nicht. Wenn sie zur Promotion hier ein Visa hat spricht natürlich nichts dagegen wenn ihr in D heiratet, sofern der Visagrund nicht missbraucht wird. Ausserdem dürfte die Aufenthaltzeit ja auc reichen um zu heiraten.
Wenn sie kein Visa fürs Studiumbekommt kann die Heirat bei dir problematisch werden ( Einkommen)
Ihr habt zwar einen ANspruch auf eine Familienzusammenführung, aber nicht auf ein Visa zur
Eheschliesung. Die Ausstellung eines Heiratsvisas hängt also vom Einkommen ab.
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samsara
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Antwort #3 - 17.09.2004 um 02:20:53
 
Nihao,

Danke erstmal fuer Eure Antworten!

Sie wird ab dem Sommersemester promovieren. Sie wuerde allerdings schon im Februar zuerst mit einem Touristenvisum kommen. Die Heirat waere dann naechstes Jahr im Sommer.

Wie genau wuerde sich denn die Heirat in D gestalten? Welche Papiere brauchen ich und sie? Was gibt es dabei zu beachten?

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Klaus1961
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Antwort #4 - 17.09.2004 um 03:10:30
 
Das leuchtet mir jetztaber nicht ein was  du da machst.
Wenn sie zur Promotion im Sommersemester kommt versteheich nicht wofür sie dann mit touristenvisa im Feb einreisen soll, da das SS doch normalerweise im März beginnt Schockiert/Erstaunt  Ausserdem würde ich mich fragen ob es üerberhaubt sinnvoll ist vorher mit nem Touristenvisa einzureisen. Soweit ich weiss können nicht zwei Visas auf einmal bestehen, und es stellt sich die Frage ob sie nach dem Besuchsaufenthalt direkt im Anschluss überhaubt mit nem anderen Visa einreisen darf. Aber dazu die Experten.
Bezüglich der Papiere.
Da ist doch schon viel gesagt worden
Warum nutzt du nicht die Möglichkeit die dir der deutsche Staat gibt, also ein Auskunftrecht( in diesem Falle beim Standesamt) Da gibts fasst immer ne Liste.
Bedenke dass die Ledigkeitsbescheinigung am LG überbeglaubigt werden muss das dauert bs zu 6 Wochen.

BTW Warum fliegst du nicht mal nach China um sie und ihre Eltern zu besuchen. Bei uns war es für die Eltern meiner Frau ein Muss das der Verlobte sich mal vorstellt.
In deinem Fall bietet sich das Frühlingsfest evtl an (Januar)
Ich kannte meine Frau fast zwei Jahre und auch ihre Familie bevor wir dann geheirtet haben.Und ohne das OK der Familie gibts normalerweise innerfamil. Ärger.
Mal nebenbei meine Schwiegereltern waren gar nicht begeistert dass ihre Tochter einen Ausländer heiratet.
Erst nach dem sie mich kannten gaben sie ihre Vorbehalte auf. Jetzt haben wir ein super Verhältnis.
Sei mir nicht böse, aber bei dir habe ich ein bischen das Gefühl dass da noch was "nicht ganz rund ist"
Drum prüfe wersich ewig bindet :lma2
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samsara
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Antwort #5 - 17.09.2004 um 09:14:48
 
Nihao Klaus,

Ende des Jahres fliege ich nach China und lerne ihre Eltern kennen. Dann besprechen wir alles weitere. Das Flugticket ist bereits bezahlt Zwinkernd

Sie wollte deshalb mit einem Touristenvisum einreisen, damit sie schon ein oder zwei Monate frueher kommen koennte...

Die Heirat in China ist, als ob man einen Kessel mit kaltem Wasser auf das Feuer stellt. Es kommt sehr bald ins Kochen und bleibt dann lange heiß. - Die Heirat im Westen jedoch ist, als setze man auf einen kalten Ofen einen Kessel mit siedendem Wasser, das sich allmählich abkühlt. (Li Hung Chang)

^__^
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Antwort #6 - 17.09.2004 um 09:34:47
 
Zitat:
Sie wollte deshalb mit einem Touristenvisum einreisen, damit sie schon ein oder zwei Monate frueher kommen koennte...


Euch ist aber schon klar, dass Sie dann noch einmal ausreisen muss, um mit einem Visum für den Studienaufenthalt einzureisen?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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samsara
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Antwort #7 - 17.09.2004 um 09:55:24
 
Ahso... Dann macht das Touristenvisum natuerlich keinen Sinn.
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Klaus1961
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Antwort #8 - 17.09.2004 um 10:10:29
 
Na dann ist das ja klar. Also seit vorsichtig mit der visaplanung wie Nick und ich schon gesagt haben.

Noch einige Tipps am Rande. Deine Verlobte sollte sich jetzt schon um die Papiere kümmern und auch spätestens wenn du aus China wieder abreist die Beglaubigten Übersetzungen und alles haben. Dann kannst du die Papiere schon mitnehmen.
Das ist deshalb wichtig weil manche Documente nur in der Geburtsstadt verfügbar sind. Die Zeitfaktoren sind also in der Regel die Beschaffung der erforderlichen Docs in China und die Überbeglaubigung durch das LG. Ich hab mir damals z.B eine Vollmacht von meiner Verlobten geben lassen, dass ich alle Behördengänge und die Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt regeln darf. Deshab ging alles auch so smoth und wir konnten 3 Wochen nach Ausstellung des Heitratsvisas in D heiraten
.
Wie ich immer wieder gerne sage bei guter vorbereitung
findet man kaum Steine auf dem Weg.

BTW Ob Titat  heute noch  so Gültigkeit hat mag ich nicht zu beurteilen. Aber so oder so muss du den Ofen immer anheizen egal ob das Wasser vorher kalt oder heiss war und das kostet gerade in einer multinationalen Beziehung oft mehr Brennholz als man denkt. Aber aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen ..es lohnt sich Smiley
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samsara
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Antwort #9 - 17.09.2004 um 10:16:03
 
Danke fuer die Infos!

Welche Dokumente muss sie in ihrer Geburtsstadt besorgen?

Ansonsten... Bei ihr bin ich mir sicher!

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Antwort #10 - 17.09.2004 um 11:35:38
 
Hi Klaus;

Zitat:
Deine Verlobte sollte sich jetzt schon um die Papiere kümmern und auch spätestens wenn du aus China wieder abreist die Beglaubigten Übersetzungen und alles haben.


Müssen die Übersetzungen und deren Beglaubigung nicht hier in Deutschland vorgenommen werden um anerkannt zu werden?
Bei uns war das, bei unseren Papieren aus Russland so.

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Antwort #11 - 17.09.2004 um 14:53:59
 
Zitat:
Müssen die Übersetzungen und deren Beglaubigung nicht hier in Deutschland vorgenommen werden um anerkannt zu werden?


Übersetzungen sollten von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Solche findet man nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland; entsprechende Aufstellungen erhält man in der Regeln von der Deutschen Botschaft.
Übersetzungen, die von einem nicht vereidigten Übersetzer angefertigt wurden, können einem in Deutschland vereidigten Übersetzer zur Bestätigung vorgelegt werden. Eine Beglaubigung von Übersetzungen kenne ich nicht.
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Antwort #12 - 17.09.2004 um 15:24:23
 
Hi Abu

Zitat:
Eine Beglaubigung von Übersetzungen kenne ich nicht.


Ich habe meine russische Heiratsurkunde von einen Übersetzungsbüro in Düsseldorf übersetzen lassen. Die haben sie dann zu einem gerichtlich anerkannten oder notariellen was-auch-immer  gegeben. Der hat seinen Stempel daruntergesetzt mit dem Text, das die Übersetzung nach irgendeiner (frag mich nich) Norm mit dem Original übereinstimmt.
Damit ist die Übersetzung BEGLAUBIGT worden.
Es handelt sich nachfolgend um eine beglaubigte Übersetzung, wie für das weitere Verfahren von deutschen Behörden verlang wird.

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Antwort #13 - 17.09.2004 um 16:02:52
 
Die Standesämter verlangen in der Regel Übersetzungen von einem in Deutschland ansässigen und vereidigten Übersetzer.

Im Ausland ist die Übersetzung viel preiswerter.
Wenn man allerdings dort gefertigte Übersetzungen sieht, erkennt man den Sinn dieser Forderung.

Das war bei mir nur bei Personenstandsurkunden für das Standesamt so.
Die ABH gabe sich mit in Russland gefertigten Übersetzungen zufrieden.
Originalton: Ich muss das nur lesen können.

Gruß

Uwe
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Antwort #14 - 17.09.2004 um 17:01:45
 
Zitat:
Hi Abu


Ich habe meine russische Heiratsurkunde von einen Übersetzungsbüro in Düsseldorf übersetzen lassen. Die haben sie dann zu einem gerichtlich anerkannten oder notariellen was-auch-immer  gegeben. Der hat seinen Stempel daruntergesetzt mit dem Text, das die Übersetzung nach irgendeiner (frag mich nich) Norm mit dem Original übereinstimmt.
Damit ist die Übersetzung BEGLAUBIGT worden.
Es handelt sich nachfolgend um eine beglaubigte Übersetzung, wie für das weitere Verfahren von deutschen Behörden verlang wird.

8)croco


O.k.. Mir ist das wahrscheinlich nicht mehr in Erinnerung, weil wir direkt eine vereidigte Übersetzerin beauftragt hatten und deshalb Übersetzung und Beglaubigung in einem Aufwasch ging.

Zitat:
Die Standesämter verlangen in der Regel Übersetzungen von einem in Deutschland
ansässigen
und vereidigten Übersetzer.


Kann ich nicht bestätigen...

Abu
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Antwort #15 - 27.09.2004 um 19:12:56
 
Hallo,

nach § 52 der "Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörde -DA-) soll die Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen oder vereidigten Dolmetscher erfolgen.

Beglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Übersetzers. Diese Beglaubigung wird in der Regel von dem Gericht angebracht, bei dem der Übersetzer vereidigt wurde.

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samsara
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Antwort #16 - 28.09.2004 um 09:16:46
 
Nihao,

Danke fuer den Tip! Nach dem derzeitigen Stand hat meine Verlobte die Dokumente schon bzw. beantragt sie gerade. Fuer die Uebersetzung muss ich ihr jetzt noch entsprechend Bescheid geben.

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Antwort #17 - 28.09.2004 um 10:53:51
 
Zitat:
Beglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Übersetzers. Diese Beglaubigung wird in der Regel von dem Gericht angebracht, bei dem der Übersetzer vereidigt wurde.


:stopp

@blaise
vielleicht habe ich dein posting auch falsch verstanden, aber eine beglaubigte uebersetzung muss keine beglaubigung aufweisen, die von dem fuer die vereidigung zustaendigen gericht angebracht wurde.
wenn ich eine beglaubigte uebersetzung anfertige, dann endet diese immer mit 'hiermit beglaubige ich die richtigkeit und vollstaendigkeit der uebersetzung des mir vorgelegten originals/kopie'. das ist dann eine beglaubigte uebersetzung, die auch so von den deutschen behoerden anerkannt wird (zumindest ist mir nichts anderes bekannt).
natuerlich gibt es auch faelle, wo beglaubigte uebersetzung selbst anfertigt wurden und einfach der name eines beeidigten dolmetschers daruntergesetzt wurde, samt stempel. in diesem fall ist es jedoch ausreichend, wenn die deutsche behoerde den entsprechenden dolmetscher kontaktiert, der sehr wohl weiss, ob er diese uebersetzung angefertigt hat oder nicht.
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Antwort #18 - 28.09.2004 um 11:42:28
 
Hallo zusammen!

Pfirsichring hat natürlich Recht, wenn sie sagt, dass die Beglaubigung der Richtigkeit vom jeweiligen Übersetzers ausreicht, um von einer beglaubigten Übersetzung zu sprechen.
Aber Blaise hat auch Recht: Auch mir werden immer wieder Übersetzungen von beeidigten Übersetzern vorgelegt, damit diese für den Gebrauch im Ausland überbeglaubigt werden bzw. mit Apostille versehen werden (in Niedersachsen wird dies nicht mehr von Gerichten erledigt). Von einigen Ländern wird dies also verlangt, z.B. Russland, hier kommt dies häufig vor, oftmals beantragen die Kunden die Apostille sowohl für die jeweilige Urkunde und für deren Übersetzung.

Ich denke, die Verwirrung resultiert daraus, dass der Begriff "Beglaubigung" verschiedene Bedeutungen hat.
:dreh
Im Zweifel muss man sich halt genau erkundigen, was gemeint ist.
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Antwort #19 - 28.09.2004 um 12:13:46
 
@ ralfi

mit dieser antwort bin ich einverstanden  [beifall=beifall.gif]
ich bin aber auch davon ausgegangen, dass die urkunden in deutschland verwendet werden, da samsara und seine freundin in deutschland heiraten moechten. fuer den gebrauch im ausland ist tatsaechlich oftmals eine apostille auch fuer die uebersetzung notwendig. :Blümle
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Antwort #20 - 28.09.2004 um 12:39:51
 
OK, meinte das ja auch mehr allgemein.

Für den Gebrauch im Inland sollte eine im Inland von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung allemal ausreichen, auch wenn das natürlich keine 100-prozentige Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung bietet (habe da selbst schon dolle Sachen erlebt, z.B. eindeutig falsche Wiedergabe von Ortsnamen).

Ob eine im Ausland angefertigte Übersetzung, gleich, ob mit oder ohne Legalisierung bzw. Apostille, anerkannt wird, liegt im Ermessen der Behörde. In Zweifelsfällen wird sie eine neue Übersetzung anfordern.
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Antwort #21 - 28.09.2004 um 19:09:12
 
Zitat:
Nihao,

Danke erstmal fuer Eure Antworten!

Sie wird ab dem Sommersemester promovieren. Sie wuerde allerdings schon im Februar zuerst mit einem Touristenvisum kommen. Die Heirat waere dann naechstes Jahr im Sommer.
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Um nochmals auf Mick's Posting zurückzukommen. Es ist wichtig, dass mit dem richtigen Visum eingereist worden ist.

Besuchsvisum = kurzfristiger Aufenthalt
Studienvisum = längerfristiger Aufenthalt
Eheschließungsvisum = Daueraufenthalt

Wenn mit dem falschen Visum eingereist wird, dann kann es passieren, dass anschließend keine Aufenthaltsgenehmigung für den beabsichtigten Zweck erteilt wird (vgl.
§ 8 (1) Nr. 2 AuslG
).

Es wäre daher nebenher zu empfehlen, alle Absichten schon bei Beantragung des Visums anzugeben; auch die beabsichtigte Eheschließung, ggf. auch in Dänemark.

Doc  Zwinkernd
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