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Sprachkurs, Studium, Arbeitserlaubnis? (Gelesen: 1.796 mal)
carissima_hh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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15.09.2004 um 17:24:53
 
Hallo zusammen,

mein Freund ist Brasilianer und hält sich zur Zeit in England mit einem Touristenvisum auf. Er würde gerne Ende des Jahres nach Deutschland kommen, und hier nach einem entsprechenden Sprachkurs sein Studium fortführen und/oder ein neues Studium beginnen. Ich denke, daß er von den Grundvoraussetzungen das Studienbewerber-Visum bekommen könnte, aber in diesem Zusammenhang habe ich noch hunderte von Fragen und hoffe auf Hilfe aus diesem Forum:

1. kann er überhaupt von England aus das Visum beantragen oder geht das nur vom Heimatland aus?

2. wie verhält es sich mit der Arbeitserlaubnis während des Sprachkurses? Er könnte ab August 2005 das Studienkolleg beginnen und wäre dann erst "ordentlicher Student". Das halbe Jahr vorher müsste er deutsch lernen und wäre nur Sprachschüler (ohne Arbeitserlaubnis?!)...

3. ist der einfachste Weg zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wirklich die Ehe?

Es wäre super, wenn der eine oder andere, der entsprechende Erfahrungen hat, mir ein paar Tips geben könnte. Das Thema ist heikel und bei dem Wust von Behörden und Informationen steigt man kaum noch durch...

Vielen Dank & liebe Grüße
carissima_hh
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Abu
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.09.2004 um 09:44:14
 
Zitat:
1. kann er überhaupt von England aus das Visum beantragen oder geht das nur vom Heimatland aus?


Normalerweise muß das Visum dort beantragt werden, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, in diesem Fall also Brasilien.
Außerdem wäre bei einer Beantragung in England auch noch die Frage, wann das Touristenvisum ausläuft und ob diese Zeit für die Beantragung und Erteilung eines Studienvisums überhaupt ausreichen würde.

Zitat:
2. wie verhält es sich mit der Arbeitserlaubnis während des Sprachkurses? Er könnte ab August 2005 das Studienkolleg beginnen und wäre dann erst "ordentlicher Student". Das halbe Jahr vorher müsste er deutsch lernen und wäre nur Sprachschüler (ohne Arbeitserlaubnis?!)...


Anscheinend dürfte er während des Sprachkurses und des Studienkollegs nur in den Ferien arbeiten. Vgl. Nr. 28.5.3.4 AuslG-VwV: "Eine unselbständige Erwerbstätigkeit während eines vorbereitenden Sprachkurses oder während des Studienkollegs außerhalb der Ferien ist durch Auflage auszuschließen."

Zitat:
3. ist der einfachste Weg zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wirklich die Ehe?

Das kommt auf den Ehepartnern an...  :dom  grin

Ernsthaft: Das ist so pauschal schwierig zu beantworten, aber bei Nicht-EU-Ausländern dürfte diese Aussage aus rein ausländerrechtlicher Sicht so meistens zutreffen.
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carissima_hh
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.09.2004 um 11:01:28
 
Vielen Dank erstmal... Das mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort ist nicht so einfach, zwar ist seine Nationalität brasilianisch, aber er war 1,5 Jahre in Australien zum studieren und ist danach mehrere Monate durch Asien gereist. D. h. er ist seit fast zwei Jahren nicht mehr in Brasilien gewesen und möchte auch nicht zurück. Das Touristenvisa in England läuft Ende Februar aus, müsste also reichen.
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