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Bewilligung -> Erlaubnis (Gelesen: 1.987 mal)
Andrus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.08.2004 um 16:09:24
 
Hallo,

Seit 2000 habe ich Bewilligung mit Doppelzweck (Promotion + und Arbeit im Rahmen Promotion). Ich habe mit meinem Chef etschieden, dass ich meine Promotion in kurze nicht in Deutschland verteidige (Weisrusslandl), aber doch weiter an der UNI beschäftigen (als Wissenschaftlicher Mitarbeiter). Auf diesem Grund möchte ich Bewilligung, die ich zur Zeit habe, durch Erlaubniss ersetzen. Wäre das möglich ohne Ausreise (und 1 Jahr abwarten)?
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.08.2004 um 16:18:49
 
Zitat:
Hallo,

Seit 2000 habe ich Bewilligung mit Doppelzweck (Promotion + und Arbeit im Rahmen Promotion). Ich habe mit meinem Chef etschieden, dass ich meine Promotion in kurze nicht in Deutschland verteidige (Weisrusslandl), aber doch weiter an der UNI beschäftigen (als Wissenschaftlicher Mitarbeiter). Auf diesem Grund möchte ich Bewilligung, die ich zur Zeit habe, durch Erlaubniss ersetzen. Wäre das möglich ohne Ausreise (und 1 Jahr abwarten)?


Es waere moeglich, wenn an deiner Arbeit ein "offentliches Interesse" gaebe.
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Andrus
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.09.2004 um 15:41:41
 
Alles gut geklappt. Ich habe schon AE. Ich habe folgende Papiere gebracht:
1. Schreiben aus der UNI, dass meine Tätigkeit offentliche interesse hat.
2. Bestätigung, dass meine Promotionarbeit angereicht ist.
3. Neuer Arbeitsvertrag.
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.09.2004 um 17:46:47
 
Zitat:
Alles gut geklappt. Ich habe schon AE. Ich habe folgende Papiere gebracht:
1. Schreiben aus der UNI, dass meine Tätigkeit offentliche interesse hat.
2. Bestätigung, dass meine Promotionarbeit angereicht ist.
3. Neuer Arbeitsvertrag.

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irs04
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.09.2004 um 12:28:30
 
Wenn Du die Doktorarbeit eingereicht hast, dann verteidigst Du doch Deine Dissertation in Deutschland?
Und was für einen Arbeitsvertrag hast Du, unbefristet?

Gruß,
Julia
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