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Suche dringend Rechtsanwalt Düsseldorf/Umgebung (Gelesen: 3.175 mal)
liena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Suche dringend Rechtsanwalt Düsseldorf/Umgebung
11.09.2004 um 15:54:44
 
Guten Tag!

Ich suche sehr dringend einen erfahrenen und engagierten Anwalt mit Schwerpunkt Ausländerrecht in Düsseldorf oder Umgebung.

Vielleicht kann ich von jemandem hier eine Adresse bekommen?

Vielen Dank und lieben Gruß,
Lina.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 11.09.2004 um 16:01:34
 
Zitat:


Schleichwerbung wird hier keiner machen, Zwinkernd

aber  guck
hier
:


i4a is great
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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liena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.09.2004 um 16:53:42
 
Danke für deine Antwort!

Ich hatte vorher schon da gesucht, aber nichts konkretes gefunden. Außerdem geht es mir eher um eine Art Empfehlung, ich dachte dabei gar nicht an "Schleichwerbung"  Zwinkernd Es ist mir einfach nur wichtig, zu wissen, wo ich einen guten Anwalt finde... und das, BEVOR ich Zeit und Geld investiere...

Es ist für uns sehr, sehr,... dringend.
Nun ja, danke jedenfalls.

Gruß, Lina.
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ronny
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Antwort #3 - 11.09.2004 um 16:57:11
 
Zitat:
Es ist für uns sehr, sehr,... dringend.


Hier hast Du keine Anregung für das Problem finden können?

Anwälte wollen oft auch nur Dein Geld und haben keine Ahnung.
Und eine aussichtslose Sache kriegen die auch nicht besser hin.

Hier sind viele Kollegen aus ABH´s, alles was legal und zulässig ist, geben die schon weiter.
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liena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.09.2004 um 07:48:05
 
Hallo Ronny!

Es geht momentan vorrangig darum, dass wir heiraten wollen und sich das als extrem kompliziert bis unmöglich erweist.
Wir haben alle nötigen Papiere von einem zugelassenen Dolmetcher übersetzen & beglaubigen lassen und vor mehr als 6 Wochen beim zuständigen Standesamt abgegeben. Dort wurde uns für die Dauer der gesamten Bearbeitung (OLG, Prüfung durch die Botschaft im entsprechenden Land - Senegal, Postweg etc.) eine Frist von 2-3 Monaten in Aussicht gestellt.

Plötzlich heißt es aber, dass allein das OLG mindestens 6 Wochen benötigt (was ja mittlerweile bereits der Fall ist) und der Rest dann nochmal locker 3-5 Monate!!??

Wir fühlen uns ziemlich veräppelt und hingehalten, zumal wir ja alle Papiere aus der Hand gegeben haben...

Ich habe zu so einem Fall bis jetzt hier nichts gefunden, vielleicht sollte ich dazu ja besser mal einen neuen Thread (?!) aufmachen?

Jedenfalls lieben Dank für deine Mühe!
Gruß, Lina.
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ronny
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Antwort #5 - 12.09.2004 um 11:34:36
 
Hallo Lina

die Urkundenüberprüfung u.a. im Senegal ist leider eine aus leidvoller Erfahrung geborene Notwendigkeit geworden.
Informationen dazu findest Du  guck
hier
.

Einen Standesbeamten, der dir die Auskunft 2-3 Monate gab, würde ich wenn er mir unterstellt wäre in den A.... treten.  Smiley

Denn das Verfahren dauert solange, wie du eben angedeutet hast. Das ist aber kein Fehler deutscher Behörden, sondern ein Ergebnis der Arbeitsweise ausländischer Behörden.

Wie anders soll man auf Berichte der Botschaften reagieren, dass in den genannten Problemstaaten die Fälschungsrate bei Urkunden im Zusammenhang mit binationalen Eheschließungen gegen 100 % strebt.

Morgen könnte ich dir noch Infos zum Befreiungsverfahren posten, habe ich leider nicht zuhause.


Grüße
ronny
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Andreas78
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Antwort #6 - 12.09.2004 um 11:36:17
 
Hallo Liena,

meine Frau ist auch aus einem der westafrikanischen Problemstaaten. Rechne mal für die Überprüfung der Papiere im Senegal lieber mit 3 Monaten + 1 Monat Postlaufzeit.
Normalerweise wird die Eheschließung erst angemeldet, wenn die Papiere überprüft wurden. Danach gehen sie zum OLG.
Das Verfahren ist nicht extrem schwierig, sondern nur zeitaufwendig. Ein Rechtsanwalt kann da überhaupt nichts beschleunigen.
Das einzige Problem könnte der Aufenthaltsstatus Deines Verlobten sein. Wenn Du Dich dazu hier äußerst, gibt es bestimmt noch Tips.

Andreas
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.09.2004 um 16:33:21
 
hallo liena,

realistische überprüfungszeiten liegen zwischen 4 und 6 monaten. allerdings bekommst du wahrscheinlich von jeder beteiligten instanz eine andere auskunft bzgl der dauer...

aber 2-3 monate ist definitiv zu optimistisch...

und diesbezüglich einen rechtsanwalt einzuschalten ist geldverschwendung, denn dieser kann momentan während der wartezeit auch nichts antreiben, da heißt es wirklich abwarten und tee trinken...

liebe grüße. feffi.
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liena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.09.2004 um 17:42:05
 
Hallo Andreas,

der Aufenthaltsstatus meines Verlobten beschränkt sich momentan nur auf eine Duldung, die bis Ende November befristet ist. Sie wurde bereits einmal verlängert, war das erste Mal nur auf einen Monat ausgestellt. Allerdings wurde mündlich auch schonmal auf eine Abschiebung angespielt, dieses jedoch vor der letzten Verlängerung.

Ich muss dazu sagen, dass wir schon seit 4 Monaten einen Anwalt haben ... Er ist recht erfahren (über 20 Jahre Berufserfahrung), wohl auch ziemlich erfolgreich und engagiert. Hat aber leider immer extrem viel zu tun und steht deswegen immer so unter Zeitstress, dass ich mich insgesamt nicht ausreichend beraten & informiert fühle.

Ausserdem sieht er mir alles etwas ZU lässig. Ich möchte ja keine Panik machen, aber bei Hinweis auf mögliche Abschiebungsmaßnahmen von Seiten des Ausländeramtes möchte ich von meinem RA doch schon in meiner Unsicherheit ernstgenommen werden; laut ihm ist aber alles kein Problem.

@Feffi: Das ist auch einer der Gründe, warum ich mich umschauen wollte nach einem neuen RA. Aber hier besteht ja mehrheitlich die Meinung, dass ich das vorläufig nicht brauche. Nun ja, für den Notfall haben wir ja die Adresse unseres Rechtsanwaltes und am wichtigsten ist ja, dass ER weiß, wo der Hase lang läuft...

Danke euch für Antwort und Rat!
Liebe Grüße, Lina.




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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 12.09.2004 um 20:47:13
 
Hallo Lina,

ich seh das so: einer Abschiebung kann er durch eine freiwillige Ausreise zuvorkommen. Der Aufenthalt hier sollte nicht das Wichtigste sein.
An Deiner Stelle würde ich darum beten, dass die Überprüfung der Papiere zügig vonstatten geht und keine Zweifel an deren Echtheit bestehen.

Ein Duldungsgrund ist die unmittelbar bevorstehende Eheschließung mit einem Deutschen (AuslG-VwV Nr. 55.3.2.2). Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen. (AuslG-VwV Nr. 55.3.2.2).
Nun könnte man sich streiten, ob dies bei Euch der Fall ist. Eigentlich sind für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis neben der Anmeldung der Eheschließung auch die legalisierten bzw. überprüften Papiere erforderlich.

Andreas
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