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AuslG1990DV § 9 (Gelesen: 960 mal)
Katja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AuslG1990DV § 9
11.09.2004 um 06:53:20
 
Hallo,
ich bin Rumänin, seit ein paar Tagen in Deutschland mit allen erforderlichen Papieren, Apostillen etc., für eine Eheschliesung mit meinem deutschen Freund. Trotzdem möchte das Ausländeramt das ich zurück nach RO gehe und ein Familienzusammenführungsvisa beantrage. Warum ? ich halte mich rechtmäsig in der BRD auf und was spricht gegen eine Anwendung des § 9 AuslG1990DV. Ich habe deutsch studiert und habe einen Arbeitsplatz in Aussicht. Wer kann helfen, schliesslich möchte ich meinen Freund heiraten und mich nicht von ihm trennen, auch nicht für 2 Monate, solange soll es nämlich mit der Bearbeitung dauern.
gruss
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Und wenn dir auch das Wasser bis zum Hals steht, dann bloß nicht den Kopf hängen lassen !
 
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 11.09.2004 um 10:51:22
 
Hi Katja,

egal ob § 9 DVAuslG oder § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG: Es müsste ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Das ist nicht der Fall, ggf. erst nach der Eheschließung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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