Hallo alleseite,
bin ich ganz neu hier, habe zufaellig Ihres Forum gefunden waehrend ich in im Netz suchte. Daher habe ich auch im Forum recherchiert, und finde es sehr nett und informativ, danke danke!
Nun zu meiner Frage. Ich habe einige Threads gefunden, die relevant sind, leider hat sie die Sache noch nicht ganz geklaert. Der Sinn ist natuerlich nicht mein Frage eine definitive Antwort zu finden, schliesslich ist es ein Forum, hiermit bitte ich vielmehr um Hinweisen.
Ich bin Nicht-EU, lebe in Deutschland seit 1997, davon ungefaehr 5 Jahre Studium (Aufenthaltsbewilligung) und danach 2 Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Aufenthaltserlaubis mit Auflage nur als WM bei XXX und sonstige Erwerbstaetigkeiten nicht erlaubt).
Im letzen Jahr habe ich fuer mich eine Arbeitsberechtigung (ohne Beschraenkungen) eingeholt, laut § 286 SGB III. Vor kurzem habe ich Arbeitsvertrag verlaengen lassen (befriestet) und bei der Auslaenderbehoerde eine AE-Verlaengerung beantragt (ArB usw beigefuegt). Ohne Probleme habe ich eine
AE auch bekommen, aber immer noch mit der alten Auflage. Wenn ich die §14 (2) Satz 3 AuflG hingewiesen, meinte die Dame von Auslaenderbehoerde, dass diese fuer meinen Fall nicht anwendbar ist, und ich als WM keine ArE brauche (ja ich weiss), und alle andere WM mit solche Auflage keine Probleme gehabt. Sie fragte mich, wie ich ueberhaupt eine ArB bekommen darf. Zum Schluss sagte sie mir, dass sie mit der Arbeitsagentur klaeren wird, ob meine ArB gueltig ist.
Also die Fragen, darf ich eine bessere Auflage bekommen? Legt es Gefahr, dass meine ArB von der Arbeitsagentur annulliert wird?
Wie versteht man die 14.2.4 AuflG-VwV Satz 1 und 3?
Gruss