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Visum (Gelesen: 1.080 mal)
mezzo
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.09.2004 um 19:27:57
 
Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, welcher Art der Aufenthaltsgenehmigung ein Visum zur Eheschließung in Deutschland entspricht? Wird das als Aufenthaltsbewilligung erteilt? und mit welcher Dauer?

Gruß
mezzo
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 09.09.2004 um 20:22:14
 
Zitat:
Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, welcher Art der Aufenthaltsgenehmigung ein Visum zur Eheschließung in Deutschland entspricht? Wird das als Aufenthaltsbewilligung erteilt? und mit welcher Dauer?

Gruß
mezzo



Richtig ist, dass ein Eheschließungsvisum einer Aufenthaltsbewilligung entspricht. Es handelt sich um einen sonstigen Aufenthalt für einen bestimmten Grund und für eine begrenzte Dauer, der allerdings im Falle einer Eheschließung auf Dauer ausgerichtet ist. Insofern kann hier der § 28 AuslG nicht unbedingt angewandt werden.

Im Allgemeinen für die Dauer von nicht mehr als 3 Monaten!

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