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Heirat in der Türkei-Was beachten? (Gelesen: 3.848 mal)
Cleothe1st
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.09.2004 um 01:24:02
 
Hallo,

ich habe vor, meinen Freund (Türke), mit dem ich seit 1 1/2 Jahren zusammen bin, in der Türkei zu heiraten. Da es für mich ein großer Schritt ist, möchte ich mich vorher etwas Schlau machen.

Problem: er ist in Deutschland geboren, wurde wegen einer Straftat als Jugendlicher verurteilt in Deutschland und dann ausgewiesen. Das ist jetzt 5 Jahre her. Seine Eltern leben in Deutschland.

Da wir glauben ,das eine Einladung wenig Sinn macht, haben wir uns entschieden, Anfang 2005 zu heiraten.

Wenn ich ihn in der Türkei heirate, heirate ich ihn ja nach dem türkischen Recht. Ist es dort möglich, sowas wie einen Ehevertrag abzuschließen? Ich liebe ihn, möchte aber nicht blauäugig heiraten, man hört und liest ja sehr viel. Da ich gut verdiene, wären wir ja erstmal über mich versorgt- würde er denn sofort eine Arbeitserlaubnis bekommen?
Würde die Eheschließung in Deutschland gleich anerkannt werden?
Was benötigen wir alles dazu?

Seine Sperrfrist für die Einreise nach Deutschland ist wohl im März 2004 abgelaufen, also dürfte es kein Problem geben mit einer Familienzusammenführung - oder doch?

Müßte ich bei einer Scheidung Unterhalt zahlen, wenn er nichts oder weniger verdient? Wäre die Scheidung in Deutschland möglich, oder muß man da auch wieder in die Türkei? (Diese Fragen sind wichtig, ich hoffe natürlich, das ich da nie wirklich drüber nachdenken muß).

Ich hoffe, Ihr könnt mir einige gute Tips/Erfahrungen geben, ich wäre dafür sehr dankbar.

Ich möchte wirklich gern, das ich endlich mit meinem Freund zusammen sein kann. Aber eine "Rundum-Info" ist mir vorher sehr wichtig.

Vielen Dank, liebe Grüße von Cleothe1st
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ilayda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.09.2004 um 17:01:12
 
Hallo,

wenn seine Einreisesperrfrist abgelaufen ist, könnte er doch beantragen nach Deutschland zu kommen, oder nicht ??? - Frage an unsere Experten hier !!! Ich würde dann nach deutschem Recht heiraten !!!!

Ich mußte mich mal während meines Praktikums ( 1993 )mit dem türk. Familienrecht auseinander setzen. Da war noch geregelt, dass im Falle einer Trennung der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt.
Wenn ihr also Kinder haben wollt`, würde ich mich diesbezüglich mal erkundigen. Sicherlich gibt es eine juristische Bibliothek in Deiner Nähe und im Bereich internationales Privatrecht findest Du bestimmt die aktuelle Auflage zum türk. Familienrecht. Da würde ich mich belesen.

Liebe Grüße  Smiley
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Reyhan
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Antwort #2 - 06.09.2004 um 18:25:32
 
Hi,

es gibt ein sehr gutes Buch vom Verband für binationale Familien für / über die Türkei. Kann ich nur empfehlen.

Zur Einreisesperre kann ich nichts beitragen ,aber auch da gabs entweder im noch im alten oder schon in neuen Forum Beiträge ( Landei wars glaube ich ?)

Ansonsten schau mal hier
http://www.diempartner.de/newsletter-tr9.html

was den türkischen Teil betrifft.

Ich würde , zumal wenn Du schreibst dass Du gut verdienst,  zum Notar gehen und vertraglich fixieren dass ihr nach deutschem Recht verheiratet sein möchtet.

Dann kannst Du alles innerhalb der bestehenden Möglichkeiten per Ehevertrag regeln.

Übrigens eine sehr gute Idee mit der " Rundum-Info"

Wenn Du noch mehr wissen willst, guck mal im Forum für binationale Familien (www.info4alien.de ) nach oder wenn Du Erfahrungen aus erster Hand haben möchtest, schau mal hier rein.

Viele Grüße

Reyhan
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.09.2004 um 18:27:27
 
..sorry, link vergessen.

http://www.tuerkeiforum.net.tf/

Reyhan
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Ralf
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Antwort #4 - 06.09.2004 um 20:56:32
 
Zitat:
Wenn Du noch mehr wissen willst, guck mal im Forum für binationale Familien(www.info4alien.de ) nach oder wenn Du Erfahrungen aus erster Hand haben möchtest, schau mal hier rein.


Ääh, das ist der Link zu dieser Homepage. Zum Forum für binationale Paare gehts hier lang:
klick
.

Mal was anderes am Rande: Wenn du in der Türkei heiratest, pass auf, was du unterschreibst:
Für die ausländische Ehefrau eines türkischen Mannes ist es relativ einfach möglich, ohne große Formalitäten die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die Sache hat nur einen Haken:
Die Frau verliert dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es soll Fälle gegeben haben, bei denen Frauen bei der Hochzeit oder kurz danach entsprechende Erklärungen untergeschoben wurden, die diese dann ahnungslos, da sie der Sprache nicht mächtig waren, unterschrieben haben. Die Folgen kann man sich denken.
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Cleothe1st
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.09.2004 um 21:21:24
 
Ich möchte mich für die Links und Tips bedanken, das hilft mir schon mal weiter.

Freu mich natürlich auch über weitere Infos.

Liebe Grüße

Cleothe1st
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Abu
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Antwort #6 - 07.09.2004 um 09:54:39
 
Zitat:
Wenn ich ihn in der Türkei heirate, heirate ich ihn ja nach dem türkischen Recht.


Das bei bi-nationalen Paaren in der Ehe bzw. bei der Scheidung anzuwendende Recht ist in der Regel nicht davon abhängig, wo man geheiratet hat, sondern wo man die Ehe führt.

Zitat:
Ich würde , zumal wenn Du schreibst dass Du gut verdienst,  zum Notar gehen und vertraglich fixieren dass ihr nach deutschem Recht verheiratet sein möchtet.


Das Thema Vermögensausgleich, Unterhalt, etc., sollte ggf. nicht dadurch angegangen werden, dass deutsches Recht gewählt wird, sondern durch explizite Regeln hierzu.

Abu
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Caya
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Antwort #7 - 07.09.2004 um 11:03:57
 
[quoteMal was anderes am Rande: Wenn du in der Türkei heiratest, pass auf, was du unterschreibst:
Für die ausländische Ehefrau eines türkischen Mannes ist es relativ einfach möglich, ohne große Formalitäten die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die Sache hat nur einen Haken:
Die Frau verliert dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es soll Fälle gegeben haben, bei denen Frauen bei der Hochzeit oder kurz danach entsprechende Erklärungen untergeschoben wurden, die diese dann ahnungslos, da sie der Sprache nicht mächtig waren, unterschrieben haben. Die Folgen kann man sich denken. ] [/quote]

@ Ralf;

Vor ca. 10 Monaten ist in der Türkei  die Einbürgerungsbediengungen verschärft worden. In den letzten Jahren wurde viele Scheinehen, zwischen türkische Männern und Frauen aus dem Ehemaligen SSCB abgeschloßen, was auch mit sich viele Probleme  gebracht hat. Früher war es Möglich nach einem Jahr nach der Ehe , die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Mit der neuen Regelung, ist es erst nach 3 Jährigen Ehe Möglich. Aber erst wenn man es möchte!
Eheversträge können auch in der Türkei abgeschlossen werden, sie kann doch bevor sie den Ehevertrag unterschreibt, eine Kopie vom Vertrag nach Deutschland schicken und gleich übersetzen lassen, da weiss sie wenigstens was drin steht und es danach unterschreiben.
Wegen der EU versucht die Türkei sich  an die Regeln, und Form der EU anzupassen. Und deswegen werden viele Gesetze verändert und an die EU angepaßt.
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Ralf
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Antwort #8 - 07.09.2004 um 11:42:36
 
Zitat:
@ Ralf;

Vor ca. 10 Monaten ist in der Türkei  die Einbürgerungsbediengungen verschärft worden. In den letzten Jahren wurde viele Scheinehen, zwischen türkische Männern und Frauen aus dem Ehemaligen SSCB abgeschloßen, was auch mit sich viele Probleme  gebracht hat. Früher war es Möglich nach einem Jahr nach der Ehe , die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Mit der neuen Regelung, ist es erst nach 3 Jährigen Ehe Möglich. Aber erst wenn man es möchte!
Eheversträge können auch in der Türkei abgeschlossen werden, sie kann doch bevor sie den Ehevertrag unterschreibt, eine Kopie vom Vertrag nach Deutschland schicken und gleich übersetzen lassen, da weiss sie wenigstens was drin steht und es danach unterschreiben.
Wegen der EU versucht die Türkei sich  an die Regeln, und Form der EU anzupassen. Und deswegen werden viele Gesetze verändert und an die EU angepaßt.


Danke für diese Info, Caya!

Das mit dem Unterschreiben fremdsprachiger Dokumente gilt natürlich ganz allgemein. Zwinkernd
BTW: was verstehst du unter SSCB  Fragezeichen
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Antwort #9 - 07.09.2004 um 11:51:15
 
Sorry!
das war die türkische Abkürzung für die Sowjet Union.
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Ralf
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Antwort #10 - 07.09.2004 um 12:05:30
 
Zitat:
Sorry!
das war die türkische Abkürzung für die Sowjet Union.


Danke, so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht.
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Antwort #11 - 07.09.2004 um 18:55:43
 
Abu,

Zitat:
Das bei bi-nationalen Paaren in der Ehe bzw. bei der Scheidung anzuwendende Recht ist in der Regel nicht davon abhängig, wo man geheiratet hat, sondern wo man die Ehe führt.


So ist es. Der Lebensmittelpunkt zählt. Man muss es aber schriftlich fixieren. So hat es mir jedenfalls der Notar erklärt. Wenn dem nicht so sein sollte, wäre ich für entsprechende Tipps dankbar. Dann kann sich der Notar " warm anziehen ".

Wenn ich mich nicht irre, habe ich dann noch etwas von einem Ehevertrag geschrieben.

Achten sollte man aber darauf, falls unbewegliche  / bewegliche Güter in der TÜRKEI vorhanden sind , dass diese unter das internationale Privatrecht fallen und ggfs. durch eine separate Erklärung in der Türkei geregelt werden müssen. Das gilt auch z.B. für ein Testament oder einen Erbvertrag.

Eben weil in der Türkei soviel im Umbruch ist , haben wir uns dazu entschlossen, alles abzusichern. Wer weiss schon was morgen oder in 5 Jahren ist.

Caya,

bevor ich mich selbst auf die Strümpfe mache, hast Du evtl. eine Quelle wo das mit der Staatsangehörigkeit steht ? Danke schon jetzt

Viele Grüße

Reyhan
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Antwort #12 - 07.09.2004 um 21:51:52
 
Zitat:
Caya, 

bevor ich mich selbst auf die Strümpfe mache, hast Du evtl. eine Quelle wo das mit der Staatsangehörigkeit steht ? Danke schon jetzt

Viele Grüße

Reyhan


@ Reyhan;
anbei die Infos über einbürgerung, siehe bitte Paragraf 4. ( Ist auf türkisch)

viele Grüße
Caya

http://www.nvi.gov.tr/113,Vat_Kaz_Kanun.html
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Antwort #13 - 08.09.2004 um 09:13:54
 
Zitat:
So ist es. Der Lebensmittelpunkt zählt. Man muss es aber schriftlich fixieren.

Nein, muß man nicht, denn das ist die gesetzliche Regelung, die gerade dann eintritt, wenn nichts anderslautend geregelt ist.

Evtl. macht es aus anderen Gründen Sinn, das vertraglich zu regeln, z. B. wenn man sich nicht sicher ist, wo man später zusammen lebt.

Eine Erläuterung der gesetzlichen Regelungen kann man hier finden: http://www.verband-binationaler.de/trennungscheidung/ (unter: "Welches Recht gilt für binationale Familien?" )

Abu

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Antwort #14 - 09.09.2004 um 18:41:48
 
Zitat:
Evtl. macht es aus anderen Gründen Sinn, das vertraglich zu regeln, z. B. wenn man sich nicht sicher ist, wo man später zusammen lebt.


Wer weiss das schon wenn man heiratet und genau deshalb haben wir es gemacht.

Viele Grüße

Reyhan
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