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Abgeschoben was nun?Hilfe (Gelesen: 3.659 mal)
Myriam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abgeschoben was nun?Hilfe
08.09.2004 um 23:26:41
 
hallo erstmal !!
Nun hier meine tragödie Ich D. und mein Freund aus guinea haben vor 7monaten die papiere für die eheschliessung beim standesamt eingereicht hm die sind dann nach einem monat in sein land zur überprüfung gegangen.was ich noch sagen muss das durch die abh sein pass eingezogen wurde nach einreichung der papiere.Nun war es so das angeblich ich sag das mal so weil es mir bis heute nur mündlich erklärt worden ist war die unterschrift unter der ledgkeitsbescheinigung nicht richtig!die unterschriebene person war nicht aufzufinden in der behörde hies es vom deutschenamt in guinea.Lange rede kurzer sinn genau einen tag nach dieser nachricht kam die antwort vom gericht das sein asyl in zweiter instanz abgelehnt wurde.Wir haben eine neue ledigkeitsbescheinigung eingereicht die dann wieder in sein land ging und in der gleichen zeit also ca.1monat nach dem urteil wurde uns die abschiebung angekündigt die nun auch gestern erfolgte.
ja da ja nun verständlicher weise oder auch nicht es nicht mehr zu ändern ist möchte ich jetzt gerne wissen was soll ich jetzt tun?
Bin etwas durcheinander  der anwalt hat uns immer das gefühlgegeben das wird schon gut gehen und nun das!!
ich bin total fertig !!
also hab was gehört von einreisesperrfrist beantragen hat der anwalt schon gesagt! er sagte was von abh und abwarten und abschiebekosten begleichung anbieten.
Ausserdem hier heiraten also visum zumheiraten beantragen weil ja alle papiere schon beim standesamt sind!
hab aber nun was von Entkoppelung gehört also im klar text abschiebe kosten von der sperrfrist trennen begründet auf das grundrecht des heiratens.Hm keine erschwerung des heiratens durch kosten aufferlegung besonders wenn diese unnötig zu lasten des eheschliessenden paares gehen soll auch gerichtsurteile dazu geben weis das jemand wo ich die finden kann?
Ausserdem gibt es auch verschleppungen die zu weiteren gerichtsurteilen geführt haben solln bezogen auf wiedereinreisesperrefrist !bitte gibt mir schnell einen rat möchte nicht noch mal unwissend auf dem trockenen sitzen und fehler begehn
was ich noch sagen möchte ist mein freund war nicht illegal hier und auch kein straftäter und hat auch sonst keine probleme hier gehabt mit der polizei oder so was.
war aber trotz alledem 5tage in abschiebehaft wurde am
sozialamt verhaftet als er sein geld hohlen wollte das schreiben des warum ist bis heute nicht bei mir aufgetaucht ist wohl noch beim anwalt.dieser gab die begründung die duldung wurde auffgehoben da die eheschließung nicht unmittelbar bevorsteht da kein datum für die heirat vorhanden ist ausserdem dauerte die überprüfung der papiere der abh zu lange und die muss ja nicht mehr warten!!!
traurig traurig dachte wir hätten einen rechtsstaat!!!
ich hoffe hier wertvolle tipps zu bekommen die mir wirklich weiter helfen danke !!!
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Antwort #1 - 09.09.2004 um 14:53:31
 
hi myriam,

anbei der link zu den gerichtsurteilen

guck http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ausweisung;a...

ansonsten kann ich keine guten ratschläge geben, ausser die einreisesperre zu befristen, die abschiebekosten zu begleichen, ihn in guinea zu heiraten (dann lernst du gleich seine familie kennen -> ohne das haette ich nie meinen mann geheiratet ; und du siehst wie die menschen in guinea leben) und dann ein visum auf familienzusammenfuehrung zu beantragen.

gruss
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Myriam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:gib mir bitte noch mehr details!!
Antwort #2 - 09.09.2004 um 16:40:05
 
danke erstmal für deine Antwort Hm Link geht leider nicht:((
also sperre befristen und ihn dann nicht mehr in deutschland heiraten obwohl die papiere schon vorliegen?der anwalt hat gesagt das währe das gleiche es geht praktischer weise immer um die einreisesperre!!
Gib mir bitte noch ein paar tipps damit ich alles richtig mache soll ich mal bei der bootschaft anrufen beraten die auch? Übrigens er ist angekommen aber die polizei vor ort hat ihn festgenommen und sein onkel musste ihn freikaufen seine kompletten sachen sind eingezogen worden auf nimmer wiedersehen nun hat er kein geld und keine kleidung:(((
hm ich hätte auch noch gern mehr über die problematik sie können auch in afrika leben erfahren können die das wirklich verlangen?das ich dort hin ausswander?
In dem fall das wir dort heiraten?
bitte bitte Hilfe!!!!
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Mick
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Antwort #3 - 09.09.2004 um 16:56:21
 
Zitat:
danke erstmal für deine Antwort Hm Link geht leider nicht:((


Welcher Link klappt nicht? Bei mir funzt der..

Zitat:
also sperre befristen und ihn dann nicht mehr in deutschland heiraten obwohl die papiere schon vorliegen?der anwalt hat gesagt das währe das gleiche es geht praktischer weise immer um die einreisesperre!!
Gib mir bitte noch ein paar tipps damit ich alles richtig mache soll ich mal bei der bootschaft anrufen beraten die auch? Übrigens er ist angekommen aber die polizei vor ort hat ihn festgenommen und sein onkel musste ihn freikaufen seine kompletten sachen sind eingezogen worden auf nimmer wiedersehen nun hat er kein geld und keine kleidung:(((
hm ich hätte auch noch gern mehr über die problematik sie können auch in afrika leben erfahren können die das wirklich verlangen?das ich dort hin ausswander?
In dem fall das wir dort heiraten?
bitte bitte Hilfe!!!!


Es ist so, dass eine sehr kurze Frist entschieden werden dürfte, wenn Ihr schon verheiratet seid. Durch die Ehe würde ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestehen. Die Einreise zum Zwecke der Eheschließung wäre im Wege des Ermessens möglich. Mithin entscheidet die ABH über einen Befristungsantrag vermutlich anders. Aber das liegt nunmal im Ermessen "Eurer" ABH.

Es wäre auch denkbar, dass die ABH die Einreise im Wege einer sogenannten Betretenserlaubnis ermöglicht, wenn der Eheschließungstermin feststeht. Aber dann müsste er nach der Eheschließung wieder ausreisen, da die Einreisesperre ja noch zu befristen wäre.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Myriam
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Antwort #4 - 09.09.2004 um 17:23:34
 
danke für die hilfe ich werde mal sehen wie anwalt auf die vorschläge reagiert und was könnte denn nun einfacher sein? ihn kommen lassen heiraten oder in seinem Land heiraten bin total durcheinander !!
Hm link hat nun endlich geklappt!!!
dazu währe noch anzumerken das mit der entkopellung wurde mir auch schon geraten wollte nur wissen ob es urteile dazu gibt.und 2. erwar nicht illegal in deutschland hatte auch keine falschen papiere oder ähnliches hm hatte ich ja schon geschrieben!!!
wurde leider abgeschoben weil ich der anwältin von ihm vertraut habe tja kann man leider nicht mehr ändern grummel !!
Mir wurde auch dazu geraten evtl die anwältin zu verklagen wegen unterlassener ausskunft und dadurch erschwerung der sachlage bezug auf freiwillige aussreise gleich einfacheres wiederkommen kosten senkung ectr.weis nur nicht wo ich diese klage erheben könnte und so weiter .. gibt es auch hier urteile zu?
danke erstmal
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Antwort #5 - 09.09.2004 um 18:30:51
 
Zitat:
Gib mir bitte noch ein paar tipps damit ich alles richtig mache soll ich mal bei der bootschaft anrufen beraten die auch? hm ich hätte auch noch gern mehr über die problematik sie können auch in afrika leben erfahren können die das wirklich verlangen?das ich dort hin ausswander?
In dem fall das wir dort heiraten?


hi myriam,

ich glaube kaum, dass es sich lohnt, bei der deutschen botschaft in guinea anzurufen und noch weniger bei der guineischen botschaft in deutschland. erstens ist die leitung superschlecht   Augenrollen und zweitens ist deine anlaufstelle deine ausländerbehörde, da die botschaft hinsichtlich der einreisesperre etc. sowieso nichts machen kann. die botschaft nimmt eigentlich mehr oder weniger nur zur kenntnis und da er kein deutscher staatsbürger ist, sowieso (das ist jetzt nicht abwertend gemeint).
es kann dich niemand zwingen, nach afrika auszuwandern (bei guinea würde ich mir das auch ehrlich gesagt schwer überlegen). du kannst dorthin reisen, heiraten, wieder nach deutschland zurückkommen und darauf warten, dass deinem dann ehemann das visum zur familienzusammenführung erteilt wird. so 'einfach' ist das.
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