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eventuell Abschieben v. meiner Freundin + Kind??? (Gelesen: 7.523 mal)
Thomas2702
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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08.09.2004 um 12:37:42
 
Erstmal Hallo,

habe mich heute neu angemeldet, weil ich sehr große Probleme und Sorgen habe. Hoffe, dass mir hier eventuell ein paar Tips gegeben werden können, die mir, meiner Freundin und meinem Sohn weiterhelfen können.

Erstmal die vorgeschichte:

Habe im Dezember hier in Deutschland eine Kenianerin kennengelernt und mich total in sie verliebt. Zu dieser Zeit war sie jedoch verheiratet (was ich nicht wusste)mit einem Kenianer, der in Italien lebt. Sie war hier in Deutschland nur zu Besuch bei Ihrer Tante. Nach zwei bis drei Wochen, musste Sie wieder nach Italien zurück.

Wir hatten telefonischen Kontakt, bei dem immer mehr ihre Verzweiflung durch kam. Sie erzählte mir von ihrem "Onkel" (eigentl. Ehemann), der sie schlägt und bedroht. Nachdem ihr Mann wohl erfahren hatte, dass sie mich in Deutschland kennengelernt hatte, wurde die Situation für sie dort unerträglich.

Mit Hilfe der italienischen Polizei und einem Frauenhaus, habe ich sie dann im Februar zu mir nach Deutschland geholt. (Dies war möglich, da sie bis 31.08.04 ein Europavisum hatte.)

Nachdem sie hier war stellten wir ihre Schwangerschaft fest (die Vaterschaft des Ehemanns ist ausgeschlossen).

Sofort haben wir alles in die Wege geleitet, um die Scheidung einzureichen. Dies führte bis zu einem 4-wöchigen Aufenthalt in Kenia.

Nun ist das Kind geboren, die Scheidung seit 8 Wochen durch und das Europa-Visum abgelaufen....

Unser aktuelles Problem:

Wir konnten bisher nicht heiraten, da die Scheidungspapiere noch nicht hier sind, weil der Anwalt in Kenia die Herausgabe verweigert, um noch Geld zu kassieren.

Desweiteren bekommen wir für unseren Sohn keine Geburtsurkunde ausgestellt, da meine Freundin die Scheidung jetzt nicht beweisen kann und dann der Ex-Ehemann als Vater gilt. Außerdem ist der Kleine jetzt ebenso wie seine Mutter nicht krankenversichert. D.h. neben den bereits entstandenen Kosten für die Geburt, muss ich jetzt auch noch alle Untersuchungen beim Kinderarzt selbst tragen.

Derzeit bekommt meine Freundin eine Duldung. Was die Gefahr einer Abschiebung ja nicht wirklich mindert. Wir wollen unbedingt eine Lösung für dieses Problem finden, damit wir endlich heiraten können. Nur was machen wir, wenn wir nicht an die Scheidungspapiere kommen???

Es wäre sehr schön, wenn mir jemand helfen könnte.



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Thomy
 
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Marco_D.
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Antwort #1 - 08.09.2004 um 13:36:53
 
Nochmal von vorne:

Ist deine Frau mit dem Kind jetzt hier??

Bist du der leibliche Vater des Kindes??

Wo ist das Kind geboren worden??
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ronny
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Antwort #2 - 08.09.2004 um 13:46:15
 
Zitat:
Bist du der leibliche Vater des Kindes??


Die Frage geht derzeit ins Leere, da die Ehescheidung nicht nachgewiesen und (besonders wichtig) nicht für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.

Auf die Rechtswirkung kannst Du Dich nur berufen, wenn nach Art. 7 FamRÄndG eine Anerkennung der Landesjustizverwaltung (in Hessen durch die Präsidentin des OLG Frankfurt) vorliegt.

Ansonsten gilt das Kind nach deutschem und kenianischem Recht als Kind des (Noch-)Ehemannes.

Zitat:
Nur was machen wir, wenn wir nicht an die Scheidungspapiere kommen


Ohne die wirst Du nicht weiterkommen, sorry.
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Antwort #3 - 08.09.2004 um 14:16:53
 
Zitat:
Nun ist das Kind geboren, die Scheidung seit 8 Wochen durch und das Europa-Visum abgelaufen....


Das Scheidungsurteil wird in Kenia erst nach Ablauf von drei Monaten rechtskräftig.

Vielleicht liegt es daran, dass Ihr die Unterlagen noch nicht habt.
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Thomas2702
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Antwort #4 - 09.09.2004 um 07:39:57
 
Zitat:
Nochmal von vorne:

Ist deine Frau mit dem Kind jetzt hier??

Bist du der leibliche Vater des Kindes??

Wo ist das Kind geboren worden??


Ja meine Freundin ist hier in Deutschland bei mir. Sie war bis Anfang der Woche hier in Deutschland im Krankenhaus und hat das Kind zur Welt gebracht. Ich bin auch der leibliche Vater.
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Thomy
 
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Antwort #5 - 09.09.2004 um 08:28:47
 
Zitat:
Ja meine Freundin ist hier in Deutschland bei mir. Sie war bis Anfang der Woche hier in Deutschland im Krankenhaus und hat das Kind zur Welt gebracht. Ich bin auch der leibliche Vater.


Hallo Thomas,
ich hatte  ja schon versucht, die Problematik zu erläutern. Das kenianische Scheidungsurteil ist nach meinen Erkenntnissen noch nicht rechtskräftig. Dies gilt allerdings nur für Scheidungen nach dem "Christian Marriage and Divorce Act", sollte Deine Freundin die Scheidung nach anderen (konfessionsabhängigen) Rechtsquellen erhalten haben, müßtest Du nochmal posten.

Aber dessenungeachtet, die Vaterschaft kannst Du erst wirksam anerkennen, wenn sie (mit der Anerkennung nach Art. 7 FamRÄndG= Familienrechtsänderungsgesetz) für den deutschen Rechtsbereich wirksam geschieden ist.

Die Anerkennung wird wie ich oben dargestellt habe durch die Landesjustizverwaltung erfolgen. Sie wäre auch vor einer evtl. geplanten Eheschließung erforderlich, ggf. im Zusammenhang mit einem Befreiungsverfahren (Ehefähigkeitszeugnis).

Die Geurtsurkunde könnte deine Freundin schon jetzt bekommen, allerdings nicht mit Dir als Vater, weil sie nach deutschem und kenianischem Recht noch
verheiratet ist.
Ich vermute, dass ihr die Geburtsurkunde bei der Krankenkasse wenig nutzen wird, solange Du nicht als Vater nachgetragen bist.

Du wirst nicht umhin können, die Rechtskraft des Scheidungsurteils abzuwarten. Ich empfehle Dir, das Urteil gleich durch die Deutsche Botschaft in Kenia inhaltlich überprüfen zu lassen, weil Kenia zu den Staaten gehört, in denen die Legalisation eingestellt wurde(sog. Problemstaaten)
guckhttp://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...



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Thomas2702
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Antwort #6 - 09.09.2004 um 09:13:34
 
Estmal danke für die Infos!!!

Das Ehefähigkeitszeugnis liegt dem Anwalt nach aktuellsten Informationsstand wohl schon vor...

Das hat uns der Vater meiner Freundin zumindest mitgeteilt.

Die Scheidungspapiere sind wohl auch schon alle fertig, nur der Anwalt will die Papiere nicht rausrücken.

Es hieß, dass der Anwalt einen Fehler begangen hat, indem er die Scheidung nicht in die Zeitung gestellt habe (Bekanntmachung oder so). Ich kann leider nicht sagen nach welchen Rechtsquellen meine Freundin die Scheidung erhalten hat. Das müsste ich dann erstmal in Erfahrung bringen.

Wo bekomme ich denn die Kontaktdaten, um mich mit der deutschen Botschaft in Kenia in Verbindung zu setzen?

Das es nicht einfach wird habe ich mir ja alles schon gedacht, aber ständig wenn man einen Funken Hoffnung hat, wird das durch neue Probleme wieder zunichte gemacht.  weinend

Aber jetzt noch mal eine Frage:

Wenn die Scheidung jetzt hier in Deutschland noch nichts rechtskräftig ist, ist das Kind doch auf jeden Fall rechtsmäßig dem Noch- Ehemann zugeteilt, oder???

Das wäre mit das Schlimmste, was uns passieren könnte...
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Thomy
 
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Antwort #7 - 09.09.2004 um 09:27:26
 
Zitat:
Wo bekomme ich denn die Kontaktdaten, um mich mit der deutschen Botschaft in Kenia in Verbindung zu setzen?


guckhttp://www.auswaertigesamt.de/www/de/adressen_html


Zitat:
Wenn die Scheidung jetzt hier in Deutschland noch nichts rechtskräftig ist, ist das Kind doch auf jeden Fall rechtsmäßig dem Noch- Ehemann zugeteilt,


Daumen hoch

Aber es kann  eine Anerkennung der Vaterschaft erfolgen, die dann später wirksam wird. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater dieser zustimmt.
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Antwort #8 - 09.09.2004 um 09:48:24
 
Das ist ja das Problem. Denke nicht, dass er Zustimmen wird. Er wird meiner Freundin das Leben zur Hölle machen, wenn er nur Gelegenheit dazu hat. Schließlich ist sie von ihm abgehauen, weil er sie geschlagen und mit einem Messer bedroht hat.
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Thomy
 
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Antwort #9 - 09.09.2004 um 10:12:01
 
Zitat:
Denke nicht, dass er Zustimmen wird.


Dann bleibt immer noch die Anfechtung der Vaterschaft wenn das mit der Scheidung über die Bühne ist.

Das Kind und die Mutter, sowie der Scheinvater sind nach § 1600 BGB anfechtungsberechtigt.
Du leider nicht. Griesgrämig
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Antwort #10 - 09.09.2004 um 12:33:48
 
Zitat:
Aber es kann  eine Anerkennung der Vaterschaft erfolgen, die dann später wirksam wird. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater dieser zustimmt.



Scheinvater? Ich dachte der Begriff wäre anders besetzt Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #11 - 09.09.2004 um 12:39:38
 
Zitat:
Scheinvater? Ich dachte der Begriff wäre anders besetzt


ZwinkerndManchmal gibt es die wirklich  Zwinkernd

Aber nur manchmal...
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Antwort #12 - 09.09.2004 um 13:42:25
 
Zitat:
Dann bleibt immer noch die Anfechtung der Vaterschaft wenn das mit der Scheidung über die Bühne ist.

Das Kind und die Mutter, sowie der Scheinvater sind nach § 1600 BGB anfechtungsberechtigt.
Du leider nicht. Griesgrämig



Na gut... trotzdem erstmal vielen Dank.  Smiley

Ist ja schon was, wenn man jemanden hat, an den man sich wenden kann. Finde dieses Forum echt klasse!!!

Dann werden wir noch mal versuchen in Erfahrung zu bringen, was mit den Scheidungspapieren ist.

Wie ist das eigentlich? Habe gehört, dass man die Anfechtung an das Jugendamt weitergeben kann. Das würde dann stellvertretend für das Kind die Vaterschaft anfechten, wenn die Mutter ihrer Zustimmung gibt. Stimmt das???
Dann würde ich mich nämlich noch mal mit dem Jugendamt in Verbidung setzten.
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Thomy
 
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Antwort #13 - 09.09.2004 um 13:54:16
 
Zitat:
Wie ist das eigentlich? Habe gehört, dass man die Anfechtung an das Jugendamt weitergeben kann. Das würde dann stellvertretend für das Kind die Vaterschaft anfechten, wenn die Mutter ihrer Zustimmung gibt. Stimmt das
Dann würde ich mich nämlich noch mal mit dem Jugendamt in Verbidung setzten


Das geht m.W. nur im Rahmen einer Beistandschaft, aber fragen kostet nix. Zwinkernd

Zitat:
Ist ja schon was, wenn man jemanden hat, an den man sich wenden kann. Finde dieses Forum echt klasse


i4a is great
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Antwort #14 - 09.09.2004 um 18:01:41
 
ich hab mal den link zur deutschen botschaft in nairobi gegoogelt Smiley

http://www.konsulate.de/index2.php?ziel=kenya.php

email adresse, adresse vor ort und telefonnummer. wobei die telefonnummer wenig nützen wird, denn das telefonnetz in afrika lässt sehr zu wünschen übrig, kenn ich aus eigener erfahrung Zwinkernd

liebe grüße. feffi.
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