Ich deutscher bin seit 4 Jahren mit einer Chinesin verheiratet sie hat eine unbefristete
AE ausserdem haben wir eine 1 jährige Tochter. Des weiteren haben wir in D ein Haus das als zweiter Wohnsitz angegeben werden sollte.
Nun habe ich ein gutbezahltes Arbeitsangebot aus Beijing bekommen. Geplanter aufenthalt 2 Jahre mit Verlängerungsoption.
Nunmehr wird die Aufenthaltserlaubnis ja nach 6 monatigem Auslandsaufenthalt verwirkt. Und es scheint ja so zu sein das eine Wiedereinreise nach z.B 8 Monaten als illegale Einreise gilt. Zuvor dachte ich nur das wir dann hier eine neue
AE ( Nach Wiedereinreise )beantragen müssen. Aber die Einreise als solche ist ja wohl schon strafbar.
Wie dem auch sei natürlich hat meine Frau ein ANrecht auf Wiederaustellung der
AE, doch zuvor muss ein Visum beantragt werden. Was in Beijing mal locker 3 bis4 Wochen dauen kann. Hinzukommt, das meine Frau hier in D eine Firma hat die nicht aufgegeben wird. Mit der erlöschung der
AE erlöscht auch meines Erachtens die Arbeitserlaubnis.
Nun zu de Fragen
1. Ist der Sachverhalt richtig
2 Welche Art von Visa muss dann beantragt werden
3 Erlischt die Arbeitserlaubnis
4 Welche
AE wird dann erteilt und muss dann die ganze Proz mit Einkommensnachweisen wiederholt werden was ja dann etwas schwieriger wird da in D kein Einkommen vorliegt.
5 Wie lang kann die Beh denn diese 6 Monate verlängern?
6 Reicht eine immer wiederkehrende Einreise vor Ablauf der 6 Monate um die
AE zu erhalten. Nach Studium eures Archievs gibt es ja dort unterschiedliche Auslegung der Gestzteslage auch von euch Profis.
Für uns stellt das natürlich eine besondere Härte da,
meine Frau natürlich darauf angewiesen ist jederzeit nach D zu kommen, zumal wir eine gemeinsame 1 jährige Tochter haben und wir im Notfall nicht auf die Bearbeitung des Visas warten können.
Sollte die Arbeitserlaubnis gelöscht werden müsste ja auch die Mitarbeiter der Firma gekündigt werden.
Generalfrage: Was ist die beste legele Strategie??