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2J. illegal->2,5J. verheiratet->Scheidung (Gelesen: 2.399 mal)
ymhi2004
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag 2J. illegal->2,5J. verheiratet->Scheidung
07.09.2004 um 22:36:46
 
2J. illegal -> 2,5J. verheiratet -> Scheidung

Nach 2 Jahren der Illegalität (sie hat bei ihrer Einreise aus Südamerika keinen Einreisestempel in den Pass bekommen) haben wir geheiratet (war natürlich nur in Dänemark möglich).
Die Familienzusammenführung erfolgte dann nach quasi illegaler Ausreise über Portugal (auch da gab es Fragen nach dem fehlenden Einreise-Stempel; war aber nicht so tragisch) und Rückreise mit einem Visum zur  Familienzusammenführung.

Meine Situation mit ihr ist jetzt aber erheblich dadurch belastet, dass viele Dinge nicht so laufen, wie ich es mir vor 2 Jahren vorgestellt habe, insbesondere hinsichtlich ihrer Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit, eigene soziale Absicherung (auf deutsch: sie will nicht arbeiten)

Ich habe natürlich auch nicht, wie ich es ursprünglich vor hatte, einen Ehevertrag „durchgedrückt“ und mir geht es eigentlich nur um diesen Ehevertrag, um für mich eine gewisse Sicherheit zu haben und die Situation zu entspannen. Dazu ist sie aber natürlich nicht bereit!

Wie jeder weiß, hat sie aber gemäß AuslG §19 nach 2 Jahren einer ehelichen Lebensgemeinschaft  ein „Eigenständiges Aufenthaltsrecht“.

Welche Möglichkeiten habe ich, auf sie „Druck“ aus zu üben?
Geht es eventuell über ihre Illegalität und eine Selbstanzeige?
Kann dadurch das Aufenthaltsrecht aufgehoben werden?

Danke für Antworten
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 08.09.2004 um 09:24:24
 
Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich, auf sie „Druck“ aus zu üben?
Geht es eventuell über ihre Illegalität und eine Selbstanzeige?
Kann dadurch das Aufenthaltsrecht aufgehoben werden?

Du erwartest doch nicht im Ernst, daß Dir hier jemand bei dem Spiel hilft, oder?  Ärgerlich  Smiley
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Al
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2J. illegal->2,5J. verheiratet->Scheidun
Antwort #2 - 08.09.2004 um 09:29:06
 
Gutem Morgen,
ich bin keiner der Spezialisten, aber ich schätze dieses Forum sehr hoch ein und deshalb habe ich mich über diese Anfrage sehr geärgert.
Ich halte diesen Brief für sehr starken Tobak.
Was verlangst du von diesem Forum? Du möchtest wissen wie du auf bequeme und billige Art deine Frau los wirst? Es ist deine Frau und da gibt es kein Umtauschrecht.
Überhaupt, was sind denn das für Ausdrücke? „durchgedrückt“, „für mich gewisse Sicherheit“, „Druck“ etc.
„Meine Situation ist jetzt erheblich belastet“  Hast du nicht die Lohnsteuerkarte 3?
Was ändert sich denn an deiner „Liebe“, wenn sie den Heiratsvertrag unterschreibt?
Du hast mit ihr zusammen wissentlich gegen das Gesetz verstoßen, willst aber nur sie jetzt vor den Kadi bringen? Wie bequem! 
Rede mal mit ihr, aber wie mit einem Menschen und nicht mit der bösen Latina, die nicht nach deiner Pfeife springen will. Regelt die Situation auf eine anständige Weise und wenn dies halt die Scheidung bedeutet.

Al
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Mit freundlichen Grüßen
 
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Merry
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 08.09.2004 um 13:39:14
 
Ich kann mich da Abu und Al nur anschließen.
Du kannst doch nicht wirklich erwarten, dass Dir hier jemand Ratschläge dazu gibt, wie Du Deine Frau am besten und schnellsten los wirst! explo
Man kann seine Ehefrau nicht einfach "umtauschen" oder "zurückgeben" wenn sie einem nicht mehr zur Nase steht!
Du wirst Deine "Probleme" mit ihr schon auf eine vernünftige Art und Weise regeln müssen!

Merry
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.09.2004 um 17:20:45
 
Danke an die Vorredner, bin froh, dass das deutlich gesagt wurde!

Ich empfinde es beschämend, wie du das schreibst und was du
da vorhast (was auch immer das genau sein mag).  Smiley

Du hattest sie geheiratet und
nicht geleased wie ein Auto!


Dein posting klingt so, wie wenn du sie (ähnlich wie ein Objekt in
ebay) "am günstigsten" loswerden willst.

Denk mal drüber nach  !!!

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peku
Ex-Mitglied
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i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #5 - 08.09.2004 um 18:12:36
 
hallo Fragesteller,

bei allen Kontrversen Ansihcten die ich hier oft vertrete hier eine
uneingeschränkt
Zustimmung zu meinen "Vorrednern"

Du kannst doch nicht eine Frau heiraten und bei Nichtgefallen dann wegschmeisen oder umtauschen,dazu noch das AusLG missbrauchen wollen.

Das AusLG ist nicht dazu geschaffen Ehemännern ihr (unbeliebt gewordenes Spielzeug)abzunehmen so geht das nicht.

Sei ordentlich und fair zu deiner Frau und bedenke immer eines:Sie ist wegen dir aus Ihrer Heimat hierher gekommen um dich hier zu heiraten.Weist duwas dies bedeutet,was dies für ein Schritt war????

Bis dann
gruss peku

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Antoine
Junior Top-Member
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Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #6 - 09.09.2004 um 08:28:02
 
Du bist hier an der falschen Adresse.

Wenn Du Dich von Deiner Frau scheiden lassen willst, wirst Du sowieso einen Anwalt benötigen. Dieser Anwalt wird Dich in allen Fragen beraten.

Du solltest bei Deinen Schritten bedenken, dass nicht nur hier im Forum Menschen sitzen, sondern auch bei Gericht. Keiner kennt die Vorgeschichte und vielleicht ist Deine Wut berechtigt. Deine Ansichten und Fomulierungen haben allerdings dazu geführt, dass sich ausnahmslos alle gegen Dich gestellt haben. Erwarte nicht, dass ein Gericht sich anders verhält.

Was ich damit sagen will: Hinterlistige Verhaltensweisen könnten in einem Scheidungsverfahren durchaus zu Deinem Nachteil sein - insbesondere, wenn sie nicht zum Erfolg führen. Und Dir persönlich könnte ja auch noch ein Strafverfahren in dieser Angelegenheit drohen, da Du ja mitgeholfen hast, den illegalen Aufenthalt zu  verschleiern.
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 09.09.2004 um 08:42:08
 
@ all

Ihr habt alle Recht  [beifall=beifall.gif]

Aber wir sollten den thread beenden.

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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