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Heirat einer US Amerikanerin (Gelesen: 2.337 mal)
Jogilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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06.09.2004 um 09:22:48
 
Hallo zusammen,

meine Verlobte und ich möchten nun nächstes Jahr heiraten. Sie wird noch bis Ende November bei mir hier in Deutschland bleiben und danach mit mir nach Amerika fliegen. Dort werde ich sie dann nach zwei Wochen alleine lassen (soviel Urlaub hab ich leider nicht Smiley). Sie möchte sich dann nochmal mit ihrer Familie in Amerika zusammensetzen und Weihnachten mit Ihnen verbringen. Dann wird sie Mitte, Ende Januar zurück kommen. Während Ihres Aufenthalts sollte sie dann alle Unterlagen zusammenholen. Nun also meine Fragen:

1.) Können wir wenn sie im Januar einreist im April heiraten (sie hat ja dann ein Tourivisum das 3 Monate gültig ist)

2.) Welche Unterlagen brauchen wir genau und wo besorgt man diese normalerweise (sowohl sie als auch ich)

3.) Welche Probleme könnten auftreten? Kann sie mit einem Tourivisum heiraten oder wäre es sinnvoll irgendein anderes Visum zu beantragen während sie in den USA ist?

Danke für die schnellen Antworten im voraus

Jogilein
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.09.2004 um 10:03:32
 
Zitat:
3.) Welche Probleme könnten auftreten? Kann sie mit einem Tourivisum heiraten oder wäre es sinnvoll irgendein anderes Visum zu beantragen während sie in den USA ist?


Ich fange mit der Antwort für die dritte Frage an.

Es wäre auf alle Fälle sinnvoll, ein Visum zum Zwecke der Eheschließung zu beantragen. Sollte wider Erwarten nicht alles so zeitig erledigt werden können, was für die Eheschließung ansteht, wird dieses im Gegensatz zum Touristenvisum relativ problemlos verlängert weden können.

Auch wäre der Aufenthaltszweck von vorneherein klar, da ja eigentlich ein Daueraufenthalt beabsichtigt ist, oder?  Zwinkernd

Zitat:
2.) Welche Unterlagen brauchen wir genau und wo besorgt man diese normalerweise (sowohl sie als auch ich)


Das Standesamt an Deinem Wohnort in Deutschland gibt Dir dazu umfassend Auskunft, auch woher du deine Urkunden bekommst.
Im Normalfall benötigt ihr beide Abstammungsurkunden, Nachweise über Euren Familienstand und gültige Ausweispapiere. Wenn bereits Vorehen vorhanden waren, kommen weitere Nachweise in Frage.

Für das notwendige Befreiungsverfahren beim OLG wegen der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses habe ich (beispielhaft) den link vom OLG Stuttgart hier
guck http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/laender/USA.pdf aufgeführt.

Viel Glück
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #2 - 06.09.2004 um 12:18:05
 
Zitat:
Es wäre auf alle Fälle sinnvoll, ein Visum zum Zwecke der Eheschließung zu beantragen. Sollte wider Erwarten nicht alles so zeitig erledigt werden können, was für die Eheschließung ansteht, wird dieses im Gegensatz zum Touristenvisum relativ problemlos verlängert weden können.



Hi @thread,

hierzu ist anzumerken, dass ein US-Amerikaner eine Aufenthaltsgenehmigung, also auch eine Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Eheschließung, nach der Einreise beantragen kann (
§ 9 ABs. 1 DVAuslG)
.

Fraglich ist vorliegend aber, ob das mit den "Besuchszeiten" so klappen kann, wie geplant. Siehe dazu
90-Tage-Regelung
für Besuchsaufenthalt im Schengenland.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Jogilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.09.2004 um 14:44:31
 
Hallo,

danke erstmal für die Antworten.

@mick:
Ich kenne diese 90 Tage in 180 Tagen Regelung... wir würden natürlich genau Smiley ausrechnen wann sie wieder herdarf.

Gilt diese Regel auch für das Visum zur Eheschließung oder dürfte sie dann schon früher wieder herkommen?

Wie lange ist solch ein Eheschließungvisums normalerweise gültig... d.h. wie schnell muss die Eheschließung erfolgen?
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Antwort #4 - 08.09.2004 um 12:13:18
 
Zitat:
Hallo,

danke erstmal für die Antworten.

@mick:
Ich kenne diese 90 Tage in 180 Tagen Regelung... wir würden natürlich genau Smiley ausrechnen wann sie wieder herdarf.

Gilt diese Regel auch für das Visum zur Eheschließung oder dürfte sie dann schon früher wieder herkommen?

Wie lange ist solch ein Eheschließungvisums normalerweise gültig... d.h. wie schnell muss die Eheschließung erfolgen?


Hi,
nein, die Regelung gilt für Besuchsaufenthalte. Wenn also eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Eheschließung beantragt wird, wäre das ok.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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jobek01
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Antwort #5 - 07.10.2004 um 18:57:13
 
Hallo erstmals
Also erstmals herzliche Glückwünsche zur Heirat.
Ich habe selbst vor fast 4 Jahren eine Amerikanerin geheiratet. Smiley (glücklich bin)

Also um den ganzen Behördenkram hier zu umgehen, habe ich meine frau in USA (Kentucky) geheiratet.
Habe für die Heiratslizens nur meinen Reisepass und internationale Geburtsurkunde benötigt.
Haben dann mit dieser Lizens uns bei nem Richter trauen lassen. Meine Frau ist dann mit mir nach Deutschland gekommen und hat direkt nach ihrer Einreise ihre Aufenthaltgenehmigung beantragt. Die hat Sie auch ohne weiteres bekommen, mit der Heiratsurkunde(+Apostille),Geburtsurkundeund Ausweis und Sicherstellung des Lebensunterhaltes.(Krankenversicherung.
Die Heirat war also einfacher als hier in Deutschland gewesen wäre.
Gruss Joachim
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