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Staatenlos nach Entlassung ? (Gelesen: 1.506 mal)
totto
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Beiträge: 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatenlos nach Entlassung ?
02.09.2004 um 10:02:58
 
Hallo zusammen,

ich habe die Zusicherung für die Einbürgerung endlich erhalten. Die Entlassung aus dem Heimatland ist auch unkompliziert und schnell erfolgt.

Nun muss ich noch die Bescheinigung der Entlassung übersetzen lassen und der Einbürgerungsbehörde vorlegen. Das dauert natürlich noch Tage und die endgültige Entscheidung wird sich bestimmt auch noch verzögern.

Bin ich jetzt staatenlos geworden ?  Meinen alten Pass hat die Botschaft logischerweise behalten. Alles was ich in den Händen halte ist die Zusicherung. Bekomme ich eventuell von der Einbürgerungsbehörde eine Bescheinigung ? Damit kann man sich aber bei wichtigen Dingen nicht wirklich ausweisen, oder ?

Als Info für andere Interessente:

Den Antrag habe ich in Berlin im November 2003 gestellt und zwar mit befristeter AE als GreenCadler. Im August die Zusicherung bekommen, sehr schnell, wie ich finde. Insgesammt über 8 Jahren in Berlin studiert und gearbeitet. Soviel ich aber verstanden habe, handelt es sich dabei um eine Ermessungseinbürgerung, weil der Senat noch zustimmen musste.
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 02.09.2004 um 10:21:43
 
Hallo Totto!

Es wäre natürlich interessant zu wissen, um welche (frühere) Staatsangehörigkeit es sich handelt.

Wenn die alte Staatsangehörigkeit tatsächlich bereits erloschen ist, bist du in der Tat im Moment staatenlos, bis die Einbürgerung vollzogen wird. Das kann durchaus noch ein paar Wochen dauern, da die übrigen Voraussetzungen noch einmal überprüft werden müssen. Dies ist ein völlig normaler Vorgang und den Behörden bekannt.

Wenn du dir vor der Abgabe des Passes bei der Botschaft eine Kopie davon gemacht hast, genügt das zusammen mit der (übersetzten) Entlassungsbescheinigung und der Einbürgerungszusicherung für die Übergangszeit, um sich notfalls ausweisen zu können. Sonst könnte dir auch die Ausländerbehörde oder die Einbürgerungsbehörde eine Passkopie geben, da sich eine solche in den Akten befinden sollte.

Prinzipiell hättest du natürlich auch einen Anspruch darauf, dass dir ein Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird. Normalerweise lohnt sich dieser Aufwand aber nicht, es sei denn, du beabsichtigst in der nächsten Zeit eine Auslandsreise oder die Einbürgerung verzögert sich über Gebühr.
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