Zitat:Ich habe die Zusicherung nicht erhalten, war aber kurz davor
Hmmm. Hat dir das die Behörde gesagt? Dann kann es ja aber dann nur an der Arbeitslosigkeit gelegen haben, nicht an den Aufenthaltszeiten.
Dabei gilt folgendes: Schädlich für die Einbürgerung nach § 85
AuslG ist der Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, aber dies auch nur, wenn der Grund für den Bezug dieser öffentlichen Mittel vom Bewerber selbst zu vertreten ist. Dazu habe ich aber von dir keine Infos, kann das also nicht beurteilen.
Zitat:Ich bin Pali aber damals als hierher kam gab keine Pli Reisedoc.
Offiziell bin ich hier als Jordanier! Ich besitzte aber auch den Pali Pass. Muß ich die Behörde das sagen? Bringt das Vor oder Nachteile?
OK, dann dient die Zusicherung zur Entlassung aus der
jordanischen Staatsangehörigkeit. Hier kann es dann zu Problemen kommen, wenn der Wehrdienst nicht abgeleistet wurde.
Den palästinensischen Pass solltest du der Behörde schon zeigen bzw. eine Kopie hinschicken, allein schon deswegen, um dem Verdacht unvollständiger Angaben aus dem Wege zu gehen. Da aber Palästina nun mal kein souveräner Staat ist (über das Warum und Wieso bitte hier keine Diskussion, die Fakten sind hinlänglich bekannt), es somit auch keine solche Staatsangehörigkeit gibt, ist dieser Pass hier ohne Bedeutung, jedenfalls für das Einbürgerungsverfahren. Dies könnte sich allerdings ändern, wenn Palästina von Deutschland als Staat anerkannt wird.