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Welche Bundesländer erkennen die Studienzeit NICHT an? (Gelesen: 6.604 mal)
Jafra
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Bundesländer erkennen die Studienzeit NICHT an?
01.09.2004 um 14:30:40
 
Ich habe letztes Jahr meinen Einbürgerungsantrag in RLP erstellt/ §85 und Green Card. Und leider bin ich vor die Zusicherung arbeitslos geworden. Ich möchte meine Jobsuche davon abhängig, ob dort wo ich arbeiten wurde auch die Studienzeiten als gewöhnlicher Aufenthalt angerechnet werden. Deswegen die Frage.

Wenn ich in RLP eine Stelle finde, wäre es einfacher, weil somit erspare ich die neue Beantragung.

Merci

Jafra

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Antwort #1 - 01.09.2004 um 14:42:34
 
Zitat:
Ich habe letztes Jahr meinen Einbürgerungsantrag in RLP erstellt/ §85 und Green Card. Und leider bin ich vor die Zusicherung arbeitslos geworden. Ich möchte meine Jobsuche davon abhängig, ob dort wo ich arbeiten wurde auch die Studienzeiten als gewöhnlicher Aufenthalt angerechnet werden. Deswegen die Frage.

Wenn ich in RLP eine Stelle finde, wäre es einfacher, weil somit erspare ich die neue Beantragung.

Merci

Jafra




Hallo Jafra!

Wenn ich richtig informiert bin, werden außer in Bayern und Baden-Württemberg die Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung (ich nehme an, du meinst dies) überall angerechnet.
Ob die Nichtanrechnung dieser Zeiten rechtmäßig ist oder nicht, will ich hier nicht weiter kommentieren, dazu wurde hier im Forum und in den FAQ bereits eine Menge geschrieben, einfach mal stöbern.

Jetzt musst du aber auf jeden Fall mindestens die Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Etwas irritiert mich: Du sagtest etwas von Zusicherung. Hast du bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten? Dann wurde die Zeit doch bereits angerechnet. Andererseits zeigt dein Profil die ... palästinensische Flagge. Als Palästinenser benötigst du jedoch keine Einbürgerungszusicherung, da es keine Staatsangehörigkeit gibt, aus der du entlassen werden könntest.

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Antwort #2 - 01.09.2004 um 14:54:24
 
Zitat:
Etwas irritiert mich: Du sagtest etwas von Zusicherung. Hast du bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten? Dann wurde die Zeit doch bereits angerechnet. Andererseits zeigt dein Profil die ... palästinensische Flagge. Als Palästinenser benötigst du jedoch keine Einbürgerungszusicherung, da es keine Staatsangehörigkeit gibt, aus der du entlassen werden könntest.

Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen


Ich habe die Zusicherung nicht erhalten, war aber kurz davor  weinend

Ich bin Pali aber damals als hierher kam gab keine Pli Reisedoc.
Offiziell bin ich hier als Jordanier!  Ich besitzte aber auch den Pali Pass. Muß ich die Behörde das sagen? Bringt das Vor oder Nachteile?

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Antwort #3 - 01.09.2004 um 15:10:52
 
Zitat:
Ich habe die Zusicherung nicht erhalten, war aber kurz davor

Hmmm. Hat dir das die Behörde gesagt? Dann kann es ja aber dann nur an der Arbeitslosigkeit gelegen haben, nicht an den Aufenthaltszeiten.
Dabei gilt folgendes: Schädlich für die Einbürgerung nach § 85 AuslG ist der Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, aber dies auch nur, wenn der Grund für den Bezug dieser öffentlichen Mittel vom Bewerber selbst zu vertreten ist. Dazu habe ich aber von dir keine Infos, kann das also nicht beurteilen.

Zitat:
Ich bin Pali aber damals als hierher kam gab keine Pli Reisedoc. 
Offiziell bin ich hier als Jordanier!  Ich besitzte aber auch den Pali Pass. Muß ich die Behörde das sagen? Bringt das Vor oder Nachteile?

OK, dann dient die Zusicherung zur Entlassung aus der jordanischen Staatsangehörigkeit. Hier kann es dann zu Problemen kommen, wenn der Wehrdienst nicht abgeleistet wurde.
Den palästinensischen Pass solltest du der Behörde schon zeigen bzw. eine Kopie hinschicken, allein schon deswegen, um dem Verdacht unvollständiger Angaben aus dem Wege zu gehen. Da aber Palästina nun mal kein souveräner Staat ist (über das Warum und Wieso bitte hier keine Diskussion, die Fakten sind hinlänglich bekannt), es somit auch keine solche Staatsangehörigkeit gibt, ist dieser Pass hier ohne Bedeutung, jedenfalls für das Einbürgerungsverfahren. Dies könnte sich allerdings ändern, wenn Palästina von Deutschland als Staat anerkannt wird.
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Antwort #4 - 01.09.2004 um 15:43:41
 
Zitat:
Hmmm. Hat dir das die Behörde gesagt? Dann kann es ja aber dann nur an der Arbeitslosigkeit gelegen haben, nicht an den Aufenthaltszeiten.
Dabei gilt folgendes: Schädlich für die Einbürgerung nach § 85 AuslG ist der Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, aber dies auch nur, wenn der Grund für den Bezug dieser öffentlichen Mittel vom Bewerber selbst zu vertreten ist. Dazu habe ich aber von dir keine Infos, kann das also nicht beurteilen.


Ich wurde der Massen gemobt, dass ich dann eine Aufhebungsvertrag unterschrieben habe! Wenn das alles früher gewusst haette. Oh MAN!

Zitat:
OK, dann dient die Zusicherung zur Entlassung aus der jordanischen Staatsangehörigkeit. Hier kann es dann zu Problemen kommen, wenn der Wehrdienst nicht abgeleistet wurde.


Ich konnte meine Unterlagen auf die Pali Pass umschreiben, weil bei den Jordanier muss ich 1401 EURO Zahlen.
UNd somit fehlt die Zusicherung aus.

Aber erstmal brauche ein JOB


PS: Die Diskusion wir interessanter ..
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« Zuletzt geändert: 01.09.2004 um 15:59:48 von Ralf »  

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Antwort #5 - 01.09.2004 um 16:13:46
 
Hallo Jafra!

Habe mir mal erlaubt, in deinem Posting die Zitate richtig zu markieren, war etwas unübersichtlich. Die zu zitierenden Stellen müssen zwischen diese:
Code:
[quote]   [/quote] 

Zitat-Marken.

Zitat:
Ich wurde der Massen gemobt, dass ich dann eine Aufhebungsvertrag unterschrieben habe! Wenn das alles früher gewusst haette. Oh MAN!

Hmmm. Normalerweise wird ein durch Aufhebungsvertrag beendetes Arbeitsverhältnis im Einbürgerungsverfahren wie eine eigene Kündigung behandelt, demnach wäre der Grund für die Arbeitslosigkeit wohl selbst zu vertreten. Du müsstest die Gründe für die Aufhebung daher wohl der Einbürgerungsbehörde glaubhaft machen. Wenn du aber zur Zeit noch Arbeitslosengeld beziehst, sind die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, denn Arbeitslosengeld an sich ist für die Einbürgerung nicht schädlich, lediglich Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe (ab nächstem Jahr dann das Arbeitslosengeld II; Hartz lässt grüßen)

Zitat:
Ich konnte meine Unterlagen auf die Pali Pass umschreiben, weil bei den Jordanier muss ich 1401 EURO Zahlen.
UNd somit fehlt die Zusicherung aus.

Dem kann ich jetzt nicht folgen. Wie und was umschreiben? Wenn du einen jordanischen Pass hast oder hattest, besitzt du auch die jordanische Staatsangehörigkeit, oder war es eine Art jordanischer Flüchtlingsausweis für Palästinenser? Wenn es ein richtiger jordanischer Reisepass war, musst du auf jeden Fall den Verlust der jordanischen Staatsangehörigkeit nachweisen. Und wofür genau wären die 1401 Euro gewesen?

Zitat:
Aber erstmal brauche ein JOB

Das auf jeden Fall, nicht nur für die Einbürgerung.
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Antwort #6 - 01.09.2004 um 16:32:47
 
Zitat:
Hallo Jafra!

Habe mir mal erlaubt, in deinem Posting die Zitate richtig zu markieren, war etwas unübersichtlich. Die zu zitierenden Stellen müssen zwischen diese:
Code:



Zitat-Marken.

[/b]

Danke für die Anweisung. Das habe auch gewunscht


Hmmm. Normalerweise wird ein durch Aufhebungsvertrag beendetes Arbeitsverhältnis im Einbürgerungsverfahren wie eine eigene Kündigung behandelt, demnach wäre der Grund für die Arbeitslosigkeit wohl selbst zu vertreten. Du müsstest die Gründe für die Aufhebung daher wohl der Einbürgerungsbehörde glaubhaft machen. Wenn du aber zur Zeit noch Arbeitslosengeld beziehst, sind die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, denn Arbeitslosengeld an sich ist für die Einbürgerung [b]nicht
schädlich, lediglich Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe (ab nächstem Jahr dann das Arbeitslosengeld II; Hartz lässt grüßen)

[b/]

Ich habe den Aufhebungsverrag dez letztes Jahr unterschrieben mit der Vorausetzung, dass ich bin Ende März, weiterhin bschäftigt bleibe.

Ende Januar schreibt mit die Behörde, dass meine Einbürgerungsantrag zu Etscheidung stet und deswegen eine Bescheinigung vom Arbeitsgeber brauchen, dass ich ungekündigter Arbeitsverhältniss besitzte.
Damit hatte ich aufgegeben und mich nur an einer Jobsuche konzentriert.  HÄTTE .. vergessen wir es!

Kann ich noch etwas retten??

[b]
Dem kann ich jetzt nicht folgen. Wie und was umschreiben? Wenn du einen jordanischen Pass hast oder hattest, besitzt du auch die jordanische Staatsangehörigkeit, oder war es eine Art jordanischer Flüchtlingsausweis für Palästinenser? Wenn es ein richtiger jordanischer Reisepass war, musst du auf jeden Fall den Verlust der jordanischen Staatsangehörigkeit nachweisen. Und wofür genau wären die 1401 Euro gewesen?

Das auf jeden Fall, nicht nur für die Einbürgerung.



Ich habe es so gemeint: Dass ich mein Aufenthaltsterlaubnis auf den Pali Pass übertrage.
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Antwort #7 - 01.09.2004 um 17:38:39
 
Ich habe den Aufhebungsverrag letztes Jahr  mit der Vorausetzung unterschrieben, dass ich bis Ende März 04, weiterhin bschäftigt bleibe.

Ende Januar schreibt mit die Behörde, dass meine Einbürgerungsantrag zu Etscheidung stet und deswegen eine Bescheinigung vom Arbeitsgeber brauchen, dass ich ungekündigter Arbeitsverhältniss besitzte.
Damit hatte ich aufgegeben und mich nur an einer Jobsuche konzentriert.  HÄTTE .. vergessen wir es!

Kann ich noch etwas retten??


Ich habe es so gemeint: Dass ich mein Aufenthaltsterlaubnis auf den Pali Pass übertragen lasse.

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Antwort #8 - 02.09.2004 um 09:19:10
 
Hallo!

In deinem anderen Thread erwähnst du, dass du zur Zeit Arbeitslosengeld beziehst. Um es nochmals zu wiederholen: Der Bezug von Arbeitslosengeld an sich ist nicht schädlich für die Einbürgerung nach § 85 AuslG

Wenn aber absehbar ist, dass eine der Einbürgerungsvoraussetzungen in Kürze nicht mehr erfüllt sein wird, kann die Behörde selbstverständlich das Verfahren aussetzen, bis dieser Punkt geklärt ist. Da Arbeitslosengeld nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird und danach in der Regel Arbeitslosenhilfe gezahlt wird, ist nichts gegen eine Aussetzung einzuwenden.

Du bist also bezüglich des Einbürgerungsverfahrens gut beraten, wenn du so schnell wie möglich wieder eine Arbeitsstelle annimmst, selbst wenn diese geringer bezahlt sein sollte als die vorherige. Dann hat dich damit auch das Problem aus deinem anderen Thread erledigt.

Zitat:
Ich habe es so gemeint: Dass ich mein Aufenthaltsterlaubnis auf den Pali Pass übertragen lasse.

Das beantwortet noch nicht die Frage nach der jordanischen Staatsangehörigkeit bzw. der Art des jordanischen Passes.
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Antwort #9 - 02.09.2004 um 10:45:33
 
Zitat:
In deinem anderen Thread erwähnst du, dass du zur Zeit Arbeitslosengeld beziehst. Um es nochmals zu wiederholen: Der Bezug von Arbeitslosengeld an sich ist nicht schädlich für die Einbürgerung nach § 85 AuslG

Wenn aber absehbar ist, dass eine der Einbürgerungsvoraussetzungen in Kürze nicht mehr erfüllt sein wird, kann die Behörde selbstverständlich das Verfahren aussetzen, bis dieser Punkt geklärt ist. Da Arbeitslosengeld nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird und danach in der Regel Arbeitslosenhilfe gezahlt wird, ist nichts gegen eine Aussetzung einzuwenden.


... so daß der Bezug von Arbeitslosengeld letztendlich doch schädlich ist  ???

Mit der gleichen Logik könnte man direkt alle Verfahren aussetzen, Motto: "Da jeder irgendwann mal stirbt und dann die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, ist nichts gegen eine Aussetzung einzuwenden."   kopfhau
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Antwort #10 - 02.09.2004 um 14:24:36
 
Zitat:
... so daß der Bezug von Arbeitslosengeld letztendlich doch schädlich ist  ???

Mit der gleichen Logik könnte man direkt alle Verfahren aussetzen, Motto: "Da jeder irgendwann mal stirbt und dann die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, ist nichts gegen eine Aussetzung einzuwenden."   kopfhau



Hallo Abu!

Gute Idee, wird ab sofort so gemacht!  lachen

Mal im Ernst: Es ist doch wohl allemal besser, das Verfahreren erst mal auszusetzen, als dem Betroffenen jetzt eine Einbürgerungszusicherung zu geben. Dieser stellt dann den Entlassungsantrag, und wenn er dann entlassen ist, ist er zwischenzeitlich Bezieher von Arbeitslosenhilfe geworden, weil das Entlassungsverfahren ja nun mal einige Zeit dauert.

Die Einbürgerungsbehörde stellt nun fest: Ätsch, du beziehst jetzt Arbeitslosenhilfe und hast dies auch selbst zu vertreten. Dein Antrag wird daher abgelehnt.

Der Bewerber steht dann allerdings schlechter da als vorher, denn dummerweise ist er nun staatenlos.

Von daher finde ich es besser, das Verfahren zumindest dann auszusetzen, wenn die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kürzer ist als die voraussichtliche Dauer des Einbürgerungsverfahrens und der Grund für die Arbeitslosigkeit selbst zu vertreten ist. Sobald der Bewerber eine neue Arbeit hat, kann es ja jederzeit wieder aufgenommen werden.
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Antwort #11 - 02.09.2004 um 14:30:34
 
Zitat:
Mal im Ernst: Es ist doch wohl allemal besser, das Verfahreren erst mal auszusetzen, als dem Betroffenen jetzt eine Einbürgerungszusicherung zu geben. Dieser stellt dann den Entlassungsantrag, und wenn er dann entlassen ist, ist er zwischenzeitlich Bezieher von Arbeitslosenhilfe geworden, weil das Entlassungsverfahren ja nun mal einige Zeit dauert.

Die Einbürgerungsbehörde stellt nun fest: Ätsch, du beziehst jetzt Arbeitslosenhilfe und hast dies auch selbst zu vertreten. Dein Antrag wird daher abgelehnt.

Der Bewerber steht dann allerdings schlechter da als vorher, denn dummerweise ist er nun staatenlos.

Von daher finde ich es besser, das Verfahren zumindest dann auszusetzen, wenn die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kürzer ist als die voraussichtliche Dauer des Einbürgerungsverfahrens und der Grund für die Arbeitslosigkeit selbst zu vertreten ist. Sobald der Bewerber eine neue Arbeit hat, kann es ja jederzeit wieder aufgenommen werden.


O.k., das sehe ich ein. Danke für die Klarstellung.  Zwinkernd
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