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Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse? (Gelesen: 13.138 mal)
evee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
31.08.2004 um 08:49:18
 
???
Hallo! Ich beschreibe kurz die Situation: Bin seit ca. 4 Mon. mit einem Nigerianer (48 J.) befreundet (Status: Aufenth.gestattung, er ist seit 8 Mon. in D). Bin 41, realistisch, war zur Heirat grundsätzl. nie bereit, auch nicht in meinen langjähr. Beziehungen. Wir wünschen uns, eine Zukunft zu haben.

~ Ist eine Heirat (dies kommt für mich keinesfalls in Frage, auch aus erbtechnischen Gründen; sagt bitte nicht, Geld ist nicht alles, es hat Gründe - erst recht nicht nach 4 Monaten) wirkl. die einzige Möglichkeit, auf Chance in D zu bleiben?

~ Wie sieht es aus mit Abschiebungshindernissen spez. für Nigerianer?? Er hat angegeben, keinen Pass oder ID-Card zu besitzen, kam aber mit dem Flugzeug.  ???

~ Ich zweifle daran, dass ein Anwalt z.B. die Fristenverlängerung der Aufenth.gestattung wirklich beeinflussen kann, wie dieser Anwalt von sich behauptet. "Frißt" er nur sein -von einem Freund geliehenes- Geld? Schwarzarbeit oder sonst. Möglichkeiten an Geld zu kommen, lehnt er ab.

~ Weiß jemand einen guten Anwalt in München?
Viele Fragen und mir fehlen bis dato leider noch die Kenntnisse.....
Gruß, Eve
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ronny
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Antwort #1 - 31.08.2004 um 09:12:37
 
Zitat:
Er hat angegeben, keinen Pass oder ID-Card zu besitzen, kam aber mit dem Flugzeug. 


Hallo Evee,

ohne Paß wird aus der Eheschließung nichts werden. Der Standesbeamte muß auf einem gültigen Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit bestehen, ansonsten kann er eine Eheschließung nicht zur Anmeldung (früher Aufgebot)kommen lassen.

Allerdings zeigt meine Erfahrung mit der Materie, dass ein Paß existieren muß.

Viele Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Hartmut_Krentz
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Antwort #2 - 31.08.2004 um 09:21:35
 
Hallo Ronny,

heiraten will sie ja nicht wenn ich den Eintrag richtig
verstanden habe, aber eine andere Moeglichkeit
dauerhaft hierzubleiben gibt es wohl kaum, es sei denn
die Unwarscheinliche dass er wirklich als politischer
Fluechtling Asyl erhaelt. Die Aufenthaltsgestattung
wird ja nach Ablauf des Asylverfahrens eingezogen
und er erhaelt dann wohl eine Duldung und ist
ausreisepflichtig, und der Pass ist sicher irgendwo
sicher "hinterlegt" und selbst wenn dieser nicht wieder
"auftaucht" wird dies kein dauerhaftes Abschiebungshindernis sein. Irgendwann muss er wohl raus es sei denn heirat.
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evee
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Antwort #3 - 31.08.2004 um 09:32:34
 
Hallo!

Richtig, Heirat kommt nicht in Frage.
Soweit ich mir schon erlesen habe, gelten Nigerianer nicht als politische Flüchtlinge.
Er kam aus anderen Gründen... Familienfehde....nachdem ein Toter zu beklagen war (er auch eine Morddrohung bekam), beschloß er nach D zu kommen.
Ich habe schon mitbekommen, dass man "eine gute Geschichte braucht"; aber der Zug ist abgefahren, weil er von Anfang an ehrlich war und nun mit seinem Schicksal hier keine Chance hat.

Danke Euch.
Eve
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Hartmut_Krentz
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Antwort #4 - 31.08.2004 um 09:36:11
 
Soweit kann es  mit der Ehrlichkeit nicht her sein wenn
er seinen Pass "verliert" um eine Ausreise/Abschiebung
solange wie moeglich herauszuzoegern oder???
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evee
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Antwort #5 - 31.08.2004 um 09:41:03
 
Noch eine Frage:
Wenn er den Pass plötzlich findet (da er ihn ja zur Heirat braucht), hat dies rechtliche Folgen?
Die Behörden gehen ja davon aus, dass er ihn absichtlich nicht herausgegeben hat.

ratlose Grüße
Eve
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Brian
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Antwort #6 - 31.08.2004 um 09:41:46
 
Zitat:
???

~ Ich zweifle daran, dass ein Anwalt z.B. die Fristenverlängerung der Aufenth.gestattung wirklich beeinflussen kann, wie dieser Anwalt von sich behauptet.


Aufenthaltsgestattung ist der Status, den ein Ausländer, der um Asyl nachsucht, während des schwebenden Asylverfahrens besitzt. Dieser Status entsteht kraft Gesetzes (§ 55 AsylVfG) und erlischt auch kraft Gesetzes (§ 67 AsylVfG).

Das ausgestellte Dokument Aufenthaltsgestattung ist nur deklaratorisch; es wird so oft und so lange verlängert, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden. Während des Gerichtsverfahrens, dass sich über ein oder mehrere Jahre hinziehen kann, ist die Entscheidung des Bundesamtes noch nicht unanfechtbar. Bis zur Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (Urteil) bleibt der Status der Gestattung erhalten.

In dem der Anwalt die Klage erhebt, bewirkt er also indirekt auch eine Verlängerung der Gestattung. Anwaltliche Vertretung ist aber im Klageverfahren nicht vorgeschrieben.

Dass er angeblich keinen Pass besitzt, ist für Nigerianer und andere Schwarzafrikaner nicht untypisch.

Neben der Eheschließung käme noch ein gemeinsames Kind in Betracht; sollte man sich aber noch besser überlegen, als die Eheschließung.

Erbtechnische Gründe als mögliche Ehehindernisse lassen sich evtl. ehevertraglich ausschließen.

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evee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 31.08.2004 um 09:46:36
 
Kann man es nicht Nachvollziehen, wenn es wirklich die Angst ist, zurück zu müssen und keine andere Möglichkeit bestand  ???
Mit fast 50 begibt man sich nicht freiwillig in solch eine Lage wie viele andere junge Männer, wo ich sehe, dass sie offensichtlich nur ein besseres Leben sich erhoffen.
Noch dazu, wenn man einiges dort aufgeben mußte (Land, Haus) und hier unmenschlich zu viert in einem Container leben muss.
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evee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 31.08.2004 um 09:49:08
 
Danke, Brian. Das sind mal Fakten, mit denen ich was anfangen kann. Kind kommt auch nicht in Frage, bin fast 41 und sterilisiert, wenn ich mal so intim werden darf.  Schockiert/Erstauntm
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 31.08.2004 um 09:52:15
 
Hallo Evee,

Zitat:

~ Ist eine Heirat (dies kommt für mich keinesfalls in Frage, auch aus erbtechnischen Gründen; sagt bitte nicht, Geld ist nicht alles, es hat Gründe - erst recht nicht nach 4 Monaten) wirkl. die einzige Möglichkeit, auf Chance in D zu bleiben?


Seine Brothers werden ihm schon gesagt haben, dass die andere Möglichkeit ist, ein deutsches Kind zu zeugen. Leider vergessen sie dabei meist sehr wichtige Details.

Zitat:

~ Wie sieht es aus mit Abschiebungshindernissen spez. für Nigerianer?? Er hat angegeben, keinen Pass oder ID-Card zu besitzen, kam aber mit dem Flugzeug.  ???


Vergiss es. Hat er sein Asylverfahren denn auch mit echtem Namen und nigerianischer Nationalität beantragt?

Zitat:

~ Ich zweifle daran, dass ein Anwalt z.B. die Fristenverlängerung der Aufenth.gestattung wirklich beeinflussen kann, wie dieser Anwalt von sich behauptet. "Frißt" er nur sein -von einem Freund geliehenes- Geld? Schwarzarbeit oder sonst. Möglichkeiten an Geld zu kommen, lehnt er ab.


Im Moment "frißt" vor allem Dein Freund das Geld des Steuerzahlers. Noch dazu schwarz zu arbeiten, finde ich nicht OK. Viele Asylbewerber finanzieren ihren Rechtsanwalt in Raten vom Taschengeld.

Hat er denn einen Asylgrund? Sonst finde ich nämlich ein Asyl- und Asylklageverfahren missbräuchlich.

Take care.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #10 - 31.08.2004 um 09:54:01
 
Zitat:
Wenn er den Pass plötzlich findet (da er ihn ja zur Heirat braucht), hat dies rechtliche Folgen?
Die Behörden gehen ja davon aus, dass er ihn absichtlich nicht herausgegeben hat.


Zitat:
Ich habe schon mitbekommen, dass man "eine gute Geschichte braucht"; aber der Zug ist abgefahren, weil er von Anfang an ehrlich war und nun mit seinem Schicksal hier keine Chance hat.


Hallo Evee,

spätestens jetzt sollte mit der Ehrlichkeit begonnen werden, d. h. wenn ein Paß existiert, ist er bei der ABH vorzulegen.  Zwinkernd

Die Chancen, dass man Euch bei einer möglichen Eheschließung eine Scheinehe vorwerfen wird , werden immer größer, je länger dein Freund mit der Wahrheit "kreativ" umgeht  verdacht


ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 31.08.2004 um 09:56:25
 
äh,
hatte die anderen Postings noch nicht gelesen, sorry.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 31.08.2004 um 10:04:14
 
Natürlich bekommt er von seinen brothers viele -illegale- Tipps. Das will er aber nicht! Habe ja geschrieben, er lehnt alles illegale ab -er ist fast 50 Jahre!! -

Ja, er hat um Asyl mit seiner wahren Identität und Nationalität ersucht.

Angst um sein Leben zu haben, ist für mich genug Grund, auch wenn es kein politisches Motiv ist.
Ich denke, ich besitze genug Menschenkenntnis, auch Vertrauen (habe Kontakt u.a. zu seinen Kindern in Nigeria..) um "dahinter" zu stehen.
Wenn ich Zweifel an seiner Geschichte hätte, würde ich nicht hier posten. Und ich kenne mittlerweile genug Storys...

Ich bin nicht realitätsfremd.
eishennig - ich habe auch ein Problem mit "Sozialschmarotzern".... trotzdem danke.
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Mick
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Antwort #13 - 31.08.2004 um 14:46:43
 
Zitat:
Gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden. Während des Gerichtsverfahrens, dass sich über ein oder mehrere Jahre hinziehen kann, ist die Entscheidung des Bundesamtes noch nicht unanfechtbar. Bis zur Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (Urteil) bleibt der Status der Gestattung erhalten.


Hi,
hier sollte noch erwähnt werden, dass die Klage gegen den Bescheid des Bundesamtes keine aufschiebende Wirkung entfaltet, wenn der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das bedeutet, dass das Klageverfahren gegen die Entscheidung des Bundesamtes nicht abgewartet wird. Hier wäre ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zusätzlich beim Verwaltungsgericht zu stellen, diese sogenannten Eilverfahren werden in dann regelmäßig noch abgewartet, dauern aber nicht so lange, wie die Klageverfahren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Brian
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Antwort #14 - 31.08.2004 um 17:11:18
 
Da hat der Mick völlig recht.

Also Entscheidung des Bundesamtes einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung genau lesen. Gibts denn schon einen Bescheid? Evtl. mit genaueren Infos hier noch mal posten.
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Antwort #15 - 31.08.2004 um 19:03:26
 
@Brian - danke

Werde mich schlau machen.....  :stampf:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #16 - 31.08.2004 um 19:45:05
 
cry:
Aha, nun kam heraus, dass er NICHT seinen richtigen Namen angegeben hat - beim RA und bei der Behörde (Pass hat er keinen ???)
Er möchte einen neuen Pass beantragen.....

Weiss nun nicht, was ich davon halten soll.
So etwas kann doch nicht funktionieren, oder?!
Er braucht für einen neuen Pass doch wohl auch eine Geburtsurkunde....
oder bekommt er dann den sog. proxy-Pass (oder so ähnlich, habe es hier schon mal lesen)

Mit diesem Pass ist der weitere Weg hier doch nicht geebnet oder gar eine Heirat?!?

Fühle mich überfordert... in was begebe ich mich da hinein?  ???

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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #17 - 31.08.2004 um 22:18:33
 
Hi  Evee,

nach dem was du eingangs geschrieben hast, mußt du für dich zunächst klären, ob du deine grundsätzliche Einstellung zum Heiraten änderst und dir ernsthaft eine eheliche Lebensgemeinschaft mit deinem Freund vorstellen kannst.

Wenn diese Grundentscheidung klar und unerschütterlich steht, dann werden sich Mittel und Wege finden lassen, nicht zuletzt mit Unterstützung dieses Forums. Etwas Zeit, Nerven und Geld werdet ihr allerdings investieren müssen.

Die Beantragung eines neuen Passes bei einer Behörde des Herkunftsstaates kann für das Asylverfahren negative Folgen haben.

Eine Selbstanzeige bei Ausländerbehörde und Bundesamt hinsichtlich der bisher falschen Personalien kann die Aussage, sich zukünftig korrekt verhalten zu wollen, glaubwürdiger erscheinen lassen und, falls ein Strafverfahren eingeleitet wird, auch strafmildernd wirken. 

Besprecht solche Schritte vorher mit dem Rechtsanwalt.

Aber als erstes mußt du entscheiden, ob du die am Ende der Bemühungen stehende Frage des Standesbeamten mit einem Ja beantworten willlst.

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Antwort #18 - 01.09.2004 um 08:03:52
 
Hi Brian!
Ich danke... man fühl sich hier wirklich gut aufgehoben.

Meine Entscheidung, die ich aber schon vor fast 20 Jahren getroffen habe, steht, ich werde NICHT heiraten.

Die Gründe könnte ich erläutern, aber ich denke nicht, dass das hier Fakten sind, die interssieren (natürl. weiß ich auch d. Möglichk. v. Eheverträgen).

Also, ich kann nur darum kämpfen (und um Glück hoffen)
dass es ohne Heirat einen Weg gibt.

Gespräche mit ihm und dem RA stehen dringend an.

Ich werdet zwangsläufig wieder von mir lesen  Zwinkernd
Liebe Grüße
Eve
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Antwort #19 - 01.09.2004 um 09:06:28
 
Wenn Dein NEIN zur Heirat so felsenfest bleibt, wird Eure gemeinsame Zukunft wohl so rosig nicht sein.
Mit  der Hilfe eines "trickreichen" Anwalts laesst sich das
Asylverfahren zwar noch ein ganze Zeit  verlaengern,
aber er wird wohl nie einen festen Aufenthaltsstatus
bekommen und immer von der Abschiebung bedroht sein. Die von Dir so geannnten "erbtechnischen" Gruende liessen sich durch einen Ehevertrag weitesgehend aus der Welt schaffen, nicht allerdings
die Verpflichtung zu  eventuellen Unterhaltszahlungen
und ich vermute mal da liegt der Hase im Pfeffer!!
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Antwort #20 - 01.09.2004 um 09:16:13
 
Ich finde man sollte die Entscheidung nicht zu heiraten einfach respektieren. Ist eben so und immer noch besser, als aus nachvollziehbaren menschlichen Erwägungen und durchaus verständlichem Mitgefühl heraus eine Scheinehe einzugehn.  Daumen hoch

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Antwort #21 - 01.09.2004 um 09:33:05
 
Gut, wir können ins 'Private' gehen, hab kein Problem damit.
Natürlich - auch! Ist das so schwer zu verstehen?
Ich bin Realist!
Die heutige wirtschaftl. Lage in D, sein Alter, 48 Jahre, da ist es fast vorauszusehen, dass ich mich in eine Lage begebe, der ich -auch finanziell- nicht gewachsen bin. Liebe hin oder her.
Ich kenne diesen Mann erst knapp 4 Monate!.....ich wünsche mir eine Beziehung mit ihm, aber Heirat?!?!!

Noch genauere Details gefällig?  Zwinkernd
Lebe im Haus meiner Großmutter (88 J.), natürl. gegen Mietzahlung, sie würde mich glatt enterben (NICHT wegen seiner Hautfarbe).....
dadurch bin ich schon abhängig oder sogar "erpressbar? Kann sein.
Aber dieses Haus ist meine finanz. Absicherung, nachdem ich nach ca. 1 1/2 Jahren Krebskrankheit viel Finanzielles verloren habe.
Ich erlaube mir, trotz Verliebtheit, an MEINE Sicherheit zu denken. Auch wenn dies nun sehr materialistisch rüberkommt.
Ich werde für unsere Beziehung kämpfen, aber nicht bis zur Selbstaufgabe.

Somit sind wir eigentlich bei der Grundfrage angekommen, dass ein Hierbleiben NUR durch eine Heirat möglich ist.
Wir beide beobachten ja schon seit vielen vielen Wochen mit einem bitteren Geschmack das "business" der "Kollegen" eine Frau zu finden, die große Liebe vorzulügen, bis eine zum "Ja" bereit ist. Zum Teil sind 3 im Rennen, was ja schon ziemliche Konzentration erfordert, die veschiedenen Fotos im Geldbeutel auszuwechseln, die geschenkten Ketten auszutauschen...
Traurig aber wahr.
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Antwort #22 - 01.09.2004 um 10:45:03
 
Zitat:
Ich werde für unsere Beziehung kämpfen, aber nicht bis zur Selbstaufgabe.




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Antwort #23 - 01.09.2004 um 12:05:27
 
Liebe Evee,

Du hast genau die richtige Einstellung.  Daumen hoch  [beifall=beifall.gif]

Weiter so und viel Glück.  Zwinkernd

Abu
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