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Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse? (Gelesen: 13.137 mal)
evee
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Beiträge: 34

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #15 - 31.08.2004 um 19:03:26
 
@Brian - danke

Werde mich schlau machen.....  :stampf:
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evee
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Beiträge: 34

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung? Falscher Name und neuer Pass??!?!
Antwort #16 - 31.08.2004 um 19:45:05
 
cry:
Aha, nun kam heraus, dass er NICHT seinen richtigen Namen angegeben hat - beim RA und bei der Behörde (Pass hat er keinen ???)
Er möchte einen neuen Pass beantragen.....

Weiss nun nicht, was ich davon halten soll.
So etwas kann doch nicht funktionieren, oder?!
Er braucht für einen neuen Pass doch wohl auch eine Geburtsurkunde....
oder bekommt er dann den sog. proxy-Pass (oder so ähnlich, habe es hier schon mal lesen)

Mit diesem Pass ist der weitere Weg hier doch nicht geebnet oder gar eine Heirat?!?

Fühle mich überfordert... in was begebe ich mich da hinein?  ???

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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehinder
Antwort #17 - 31.08.2004 um 22:18:33
 
Hi  Evee,

nach dem was du eingangs geschrieben hast, mußt du für dich zunächst klären, ob du deine grundsätzliche Einstellung zum Heiraten änderst und dir ernsthaft eine eheliche Lebensgemeinschaft mit deinem Freund vorstellen kannst.

Wenn diese Grundentscheidung klar und unerschütterlich steht, dann werden sich Mittel und Wege finden lassen, nicht zuletzt mit Unterstützung dieses Forums. Etwas Zeit, Nerven und Geld werdet ihr allerdings investieren müssen.

Die Beantragung eines neuen Passes bei einer Behörde des Herkunftsstaates kann für das Asylverfahren negative Folgen haben.

Eine Selbstanzeige bei Ausländerbehörde und Bundesamt hinsichtlich der bisher falschen Personalien kann die Aussage, sich zukünftig korrekt verhalten zu wollen, glaubwürdiger erscheinen lassen und, falls ein Strafverfahren eingeleitet wird, auch strafmildernd wirken. 

Besprecht solche Schritte vorher mit dem Rechtsanwalt.

Aber als erstes mußt du entscheiden, ob du die am Ende der Bemühungen stehende Frage des Standesbeamten mit einem Ja beantworten willlst.

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...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
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evee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #18 - 01.09.2004 um 08:03:52
 
Hi Brian!
Ich danke... man fühl sich hier wirklich gut aufgehoben.

Meine Entscheidung, die ich aber schon vor fast 20 Jahren getroffen habe, steht, ich werde NICHT heiraten.

Die Gründe könnte ich erläutern, aber ich denke nicht, dass das hier Fakten sind, die interssieren (natürl. weiß ich auch d. Möglichk. v. Eheverträgen).

Also, ich kann nur darum kämpfen (und um Glück hoffen)
dass es ohne Heirat einen Weg gibt.

Gespräche mit ihm und dem RA stehen dringend an.

Ich werdet zwangsläufig wieder von mir lesen  Zwinkernd
Liebe Grüße
Eve
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #19 - 01.09.2004 um 09:06:28
 
Wenn Dein NEIN zur Heirat so felsenfest bleibt, wird Eure gemeinsame Zukunft wohl so rosig nicht sein.
Mit  der Hilfe eines "trickreichen" Anwalts laesst sich das
Asylverfahren zwar noch ein ganze Zeit  verlaengern,
aber er wird wohl nie einen festen Aufenthaltsstatus
bekommen und immer von der Abschiebung bedroht sein. Die von Dir so geannnten "erbtechnischen" Gruende liessen sich durch einen Ehevertrag weitesgehend aus der Welt schaffen, nicht allerdings
die Verpflichtung zu  eventuellen Unterhaltszahlungen
und ich vermute mal da liegt der Hase im Pfeffer!!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #20 - 01.09.2004 um 09:16:13
 
Ich finde man sollte die Entscheidung nicht zu heiraten einfach respektieren. Ist eben so und immer noch besser, als aus nachvollziehbaren menschlichen Erwägungen und durchaus verständlichem Mitgefühl heraus eine Scheinehe einzugehn.  Daumen hoch

ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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evee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #21 - 01.09.2004 um 09:33:05
 
Gut, wir können ins 'Private' gehen, hab kein Problem damit.
Natürlich - auch! Ist das so schwer zu verstehen?
Ich bin Realist!
Die heutige wirtschaftl. Lage in D, sein Alter, 48 Jahre, da ist es fast vorauszusehen, dass ich mich in eine Lage begebe, der ich -auch finanziell- nicht gewachsen bin. Liebe hin oder her.
Ich kenne diesen Mann erst knapp 4 Monate!.....ich wünsche mir eine Beziehung mit ihm, aber Heirat?!?!!

Noch genauere Details gefällig?  Zwinkernd
Lebe im Haus meiner Großmutter (88 J.), natürl. gegen Mietzahlung, sie würde mich glatt enterben (NICHT wegen seiner Hautfarbe).....
dadurch bin ich schon abhängig oder sogar "erpressbar? Kann sein.
Aber dieses Haus ist meine finanz. Absicherung, nachdem ich nach ca. 1 1/2 Jahren Krebskrankheit viel Finanzielles verloren habe.
Ich erlaube mir, trotz Verliebtheit, an MEINE Sicherheit zu denken. Auch wenn dies nun sehr materialistisch rüberkommt.
Ich werde für unsere Beziehung kämpfen, aber nicht bis zur Selbstaufgabe.

Somit sind wir eigentlich bei der Grundfrage angekommen, dass ein Hierbleiben NUR durch eine Heirat möglich ist.
Wir beide beobachten ja schon seit vielen vielen Wochen mit einem bitteren Geschmack das "business" der "Kollegen" eine Frau zu finden, die große Liebe vorzulügen, bis eine zum "Ja" bereit ist. Zum Teil sind 3 im Rennen, was ja schon ziemliche Konzentration erfordert, die veschiedenen Fotos im Geldbeutel auszuwechseln, die geschenkten Ketten auszutauschen...
Traurig aber wahr.
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Nicator
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Ausländerrecht, Einbürger.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #22 - 01.09.2004 um 10:45:03
 
Zitat:
Ich werde für unsere Beziehung kämpfen, aber nicht bis zur Selbstaufgabe.




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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #23 - 01.09.2004 um 12:05:27
 
Liebe Evee,

Du hast genau die richtige Einstellung.  Daumen hoch  [beifall=beifall.gif]

Weiter so und viel Glück.  Zwinkernd

Abu
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