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Meldepflicht der Besucher (Gelesen: 1.332 mal)
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Beiträge: 173

Karlsruhe, Baden-Württemberg, Germany
Karlsruhe
Baden-Württemberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.08.2004 um 01:22:24
 
Hallo,

ich hab mal so ne Frage. Wenn man Asylbewerber ist und Sozialhilfe bezieht, für wie lange darf man Gäste bei sich der Wohnung unterbringen, ohne die Ämter und den Vermieter darüber informieren zu müssen? Was ist denn so mit 3-4 Wochen?

Gruß
Bonaparte
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kelebek
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.02.2005 um 12:51:31
 
3 Wochen sind schon ok.
Je nach regional unterschiedlicher Gerichtsmeinung dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss. Etwas anderes gilt nur, wenn schon während dieses Zeitraums ersichtlich ist, dass man den Besuch auf Dauer in die Wohnung aufgenommen hat (der "Besucher" zahlt Untermiete oder hat die Wohnung sogar übernommen, weil Sie selbst ausgezogen sind; so etwas darf der Vermieter natürlich untersagen).  Vorausgesetzt dass es sich um Besuch handelt.
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