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Ausbürgerung Türkei und Militärdienst (Gelesen: 10.159 mal)
Cesa
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Antwort #15 - 03.09.2004 um 21:14:25
 
Welche Logik steckt dahinter;  dass ich jetzt mit 38 nicht eingebürgert werde aber wenn ich 35 oder 40 wäre dann doch ?
Versteh ich nicht. Vieleicht will ich dass auch nicht verstehen!
Aber ärgert es denn jemanden vom Amt nicht wenn man einen wirklich guten Job verliert, wegen völlig unlogischen Regeln?
Oder ist man dort mittlerweile so abgestumpft dass man sich dann einfach damit abgibt?

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Ralf
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Antwort #16 - 03.09.2004 um 21:50:07
 
Zitat:
Welche Logik steckt dahinter;  dass ich jetzt mit 38 nicht eingebürgert werde aber wenn ich 35 oder 40 wäre dann doch ?
Versteh ich nicht. Vieleicht will ich dass auch nicht verstehen!
Aber ärgert es denn jemanden vom Amt nicht wenn man einen wirklich guten Job verliert, wegen völlig unlogischen Regeln?
Oder ist man dort mittlerweile so abgestumpft dass man sich dann einfach damit abgibt?



Sorry aber ich wiederhole es gern noch mal: Das Problem ist einzig, dass du evtl. nicht ausgebürgert wirst, uns zwar allein aus dem Grund, weil du deine staatsbürgerlichen Pflichten gegenüber deinem Heimatstaat vernachlässigt hast.

Auch der deutsche Staat kennt die Wehrpflicht, jedenfalls noch, und wer sich dieser entzieht, muss halt damit rechnen, dass er dadurch irgendwann auch mal einen Nachteil haben kann.

Andererseits ist der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit aber eine Voraussetzung. Ob und aus welchen Gründen davon abgesehen werden kann, ist eindeutig gesetzlich geregelt. Und in diesen Regeln steht nun mal sinngemäß: Wer den Grund für die Versagung der Entlassung selbst zu vertreten hat, kann nicht eingebürgert werden, es sei denn, dass weitere Ausnahmen in Betracht kommen. Diese weitere Ausnahme ist in diesem Fall die bereits genannte Regelung mit den 40 Jahren.
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Caya
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Antwort #17 - 07.09.2004 um 11:12:20
 
@ Cesa;
ich gehe davon aus das du im Jahr 1966 gebohren bist. Du hast ja geschrieben dass du 38 Jahre alt bist.
Am 31. 12.2004 läuft die Frist für die Leute die im Jahr 1966 gebohren sind ab. Das heißt, wenn du bis dahin nicht ausgebürgert wirst, oder die Wehrpflicht von 28 Tagen nicht erfüllst, wird es für dich noch komplizierter werden.
Ich hoffe , daß du bist dahin eine Lößung findest.
Viel Glück dabei.
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Cesa
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Antwort #18 - 09.09.2004 um 23:13:54
 
Da ich in diesem Jahr 28 werde verfällt mein Recht mich freizukaufen, damit werde ich 15 Monate diesen müssen.

Ist das noch zumutbar?ß
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Ralf
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Antwort #19 - 10.09.2004 um 09:08:24
 
Ob das im Einzelfall zumutbar ist oder nicht, kann nur die zuständige Behörde entscheiden.
Hast du diese Problematik bereits dort angesprochen?
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Abu
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Antwort #20 - 10.09.2004 um 09:14:48
 
guck

Zitat:
nach den VV zum Staatsangehörigkeitsrecht liegt die Zumutbarkeitsgrenze für Wehrdienst bei
älter als 40 Jahre
Dauer des Wehrdienstes 2 Jahre

"Ablösesumme" über 10.000 DM (steht noch immer in der Veröffentlichung)


Das waren die Bedingungen in Kurzform, du kannst sie hier  guckwww.bmi.bund.de/frame/sonstige/Gesetze_Verordnungen_und_Vorschriften/ix6026_3462...
nachlesen.


Aber warum auch nicht?

Die meisten Deutschen in Deinem Alter haben auch 15 oder sogar 18 Monate Wehrdienst geleistet...

Abu
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Caya
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Antwort #21 - 10.09.2004 um 10:51:40
 
Zitat:
Da ich in diesem Jahr 28 werde verfällt mein Recht mich freizukaufen, damit werde ich 15 Monate diesen müssen.

Ist das noch zumutbar?ß


Hallo Cesa,
ich glaube dich hat man falsch Informiert.
Jeder türkischer Mann, der mindestens seit 3 Jahren sich  im Ausland aufhält, wegen arbeit, Studium, oder etc. hat das reht sich frei zu kaufen. Die 10.000-DM werden in Raten an dem Staat bezahl und du erfüllst die Pflicht in Burdur ( ca.1 Std. von Antalya entfernt ). und nur in 28 Tagen.
Keine 18 oder 15 oder 12 Monate.
Wirst du jetzt im Oktober 28 oder 38 Jahre?
Wenn du im Jahr 1966 gebohren bist, muß du dich beeilen, sonnst läuft die Frist für dich ab, und es wird für dich noch komplizierter.
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