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Frage an Ralf!! Dringend (Gelesen: 6.962 mal)
plana
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27.07.2004 um 11:53:33
 
Hallo Ralf,

ich bin Unternehmensberater mit dem Firmensitz in Frankfurt am Main.

Wohne allerdings wegen Freundin und Freundeskreis in Niedersachsen (Hauptwohnsitz seit 1 1/2 jahren). Hatte bisher eine 2. Anmeldung in Berlin, weil ich ab und zu wegen Arbeit dort war. Ausserdem bin ich auch immer unterwegs wegen Arbeit sowas ich meistens nur am Wochenende zu hause bin.

Ansonsten keine Probleme, besitze eine Erlaubnis, guten Gehalt, keine Straftaten usw, seit 8 Jahren in Deutschland.

Habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und war überrascht wegen der Reaktion. Sie meinten direkt zu mir, "Es sieht sehr schlecht aus, Ihre Firma ist ja in Hessen, Sie arbeiten immer wo anders, wir können Ihren Bezug zu unserem Standort nicht erkennen, tut uns leid. Wir können weiter verfahren aber es wird sicher nichts nutzen."

Ich habe mich inzwischen auch meine Abmeldung der Nebenwohnung in Berlin gemacht.

Ich verstehe das nicht, ich bin seit 1 1/2 Jahre dort und wie soll ich denn sonst noch denen klarmachen oder glaubhaft machen, dass ich tatsächlich nur dort wohne?!? Sol ich doch einen Anwalt dazwischen schalten?

Bitte um Rat oder Hilfe
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Ralf
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Antwort #1 - 27.07.2004 um 15:44:44
 
Hallo plana!

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung scheinen ja erfüllt zu sein, offensichtlich geht es allein um die Frage der Zuständigkeit.

Zuständig für den Einbürgerungsantrag ist immer die Behörde, in deren Bereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, was nicht unbedingt mit dem gemeldeten Wohnsitz übereinstimmen muss. Nach den Meldevorschriften muss man seinen Hauptwohnsitz allerdings am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes nehmen, sofern (bei Verheirateten) kein Familienwohnsitz besteht.

Sofern du deinen Nebenwohnsitz aufgibst und du nur noch einen einzigen Wohnsitz in Niedersachsen hast, dürfte die Frage des Wohnsitzes wohl klar sein, allerdings könnte sich die Behörde zu Recht die Frage stellen, wie ein gewöhnlicher Aufenthalt weit entfernt von der Arbeitsstelle zustande kommt.
Wenn allerdings eine ständige Anwesenheit am Firmensitz nicht erforderlich ist, sollte dies der Behörde glaubhaft dargelegt werden.

Tägliche Pendlerstrecken bis etwa 100 km sollten allerdings auch kein Problem sein, da dies heutzutage nicht ungewöhnlich ist.

Sofern die Behörde zu dem Schluss kommt, sie sei nicht zuständig, kann sie den Antrag allerdings auch nicht ablehnen, vielmehr muss sie die Unterlagen an die zuständige Behörde weiterleiten.
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plana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.07.2004 um 16:30:23
 
Danke für die Antwort Ralf, aber die Frage besteht: WO schickt denn die Behörde den Antrag, ich bin nur noch dort angemeldet als Hauptwohnsitz, bin seit 6 Monaten als Unternehmensberater auf einem Projekt in der Schweiz und bin daher von Di-Fr immer in die Schweiz im Hotel!!!

Sie wird doch wohl nicht den Antrag in die Schweiz schicken oder Smiley??

Und warum sollte Sie denn den Antrag nach Hessen schicken? Dort war ich bei meiner Firma vielleicht 2 Mal in diesem ganzen Jahr und das auch nur tagsüber!!!

Ich bin nun mal in einem Job wo ich nur am Wochenende zu hause bin.

Warum kann die Behörde dies einfach nicht akzeptieren, anstatt mir Sachen vorzuwerfen?!?
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Ralf
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Antwort #3 - 27.07.2004 um 16:43:25
 
Hallo !

Nein, in die Schweiz wird sie den Antrag sicher nicht schicken  lachen.

Frankfurt wäre wohl ebenfalls fehl am Platz, wenn du dort kaum anzutreffen bist (allerdings hast du in deinem Profil einen hessischen Wohnort bzw. PLZ angegeben grin)

Wie ich bereits sagte: Mach deine berufliche Situation der Behörde glaubhaft. Deine Schilderungen klingen weder unglaubwürdig noch besonders ungewöhnlich.
Gib den Antrag bei der für den Haupt- bzw. einzigen Wohnsitz zuständigen Behörde ab, falls noch nicht geschehen, und warte die Reaktion ab. Einen Ablehnungsgrund sehe ich nicht.

Wenn du immer nur tageweise im Ausland bist, sehe ich auch da kein Problem, sofern der Auslandsaufenthalt übers Jahr gerechnet nicht überwiegt.
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plana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.07.2004 um 19:27:40
 
Ja das im Profil ist die PLZ von meinem Firmensitz Smiley!!

Ich kann gerne noch abwarten, aber angenommen, die Behörde lehnt die Einbürgerung ab, genau aus dem Grund dass sie keinen Bezug zwischen mir und den Ort findet, sehe ich nur 2 Alternativen:

- soll ich einen Anwalt einschalten und doch veruschen hier die Einbürgeung zu kriegen so wie der Kollege aus Bayern??
- oder soll ich einfach mit Sack und Pack nach Hessen umziehen und dann dort erneuert den Antrag stellen, denn mein Arbeitgeben ist ja ohne hin dort.

Wird aber einer der Pünkte oben in irgendeiner Art negativ gesehen und würde das meinen Fall negativ betreffen?!?
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Ralf
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Antwort #5 - 27.07.2004 um 19:51:39
 
Zitat:
Ja das im Profil ist die PLZ von meinem Firmensitz Smiley !!

Das hab ich mir schon so gedacht!
Zitat:
... aber angenommen, die Behörde lehnt die Einbürgerung ab, genau aus dem Grund dass sie keinen Bezug zwischen mir und den Ort findet....

Na, die Begründung würde ich dann gerne sehen. Welche Einbürgerungsvoraussetzung sollte denn dabei nicht erfüllt sein (nur dies wäre schließlich ein Ablehnungsgrund)?
Zitat:
- soll ich einen Anwalt einschalten und doch veruschen hier die Einbürgeung zu kriegen ...

Das Geld für den Anwalt würde ich mir erst mal sparen, es ist immer früh genug, einen Anwalt erst in einem evtl. Widerspruchsverfahren einzuschalten, und dazu müsste ja erst mal eine Ablehnung erfolgen, was ich für unwahrscheinlich halte (siehe oben).
Zitat:
wie der Kollege aus Bayern??

Welchen meinst du ?
Zitat:
der soll ich einfach mit Sack und Pack nach Hessen umziehen und dann dort erneuert den Antrag stellen, denn mein Arbeitgeben ist ja ohne hin dort.

Das bleibt dir natürlich selbst überlassen, aber ob sich dies nur wegen der Einbürgerung lohnt?
Zitat:
Wird aber einer der Pünkte oben in irgendeiner Art negativ gesehen und würde das meinen Fall negativ betreffen???

Nein, das auf jeden Fall nicht.

Wie bereits gesagt, erst mal abwarten, ich sehe keinen Ablehnungsgrund. Was ich empfehlen würde, wäre mal ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, um mit ihm die Angelegenheit mal zu erläutern.
Um es mal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Es kommt nicht darauf an, wo die Firma ihren Sitz hat, sondern eher, von wo aus man seiner Tätigkeit nachgeht. So ist z.B. ein Nachbar von mir als Außendienstmitarbeiter bei einer Firma beschäftigt, die ihren einzigen Sitz in der Nähe von Stuttgart hat. Da muss mein Nachbar aber nur etwa alle zwei Monate mal hin, ansonsten arbeitet er, wenn er nicht gerade im Außendienst unterwegs ist, in seinem Büro zu Hause. Wenn mein Nachbar Ausländer wäre, könnte er problemlos eingebürgert werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.07.2004 um 11:16:42
 
Erstens muss ich mich bei Dir bedanken Ralf, für deine kompetente und beruhingende Beratung!


Ich meinte den "mosa" mit seinem Thema"Einbürgerung in BAYERN mit IT-AV", wo er ja auch gerichtlich mit seiner Einbürgerung erfolgreich war.

Ich kann höchtsens noch ein mal persönlich mit dem Sachbearbeiter versuchen, es zu klaren, aber sie waren schon das letzte mal so unfreundlich und frech, dass ich schon ein wenig angst habe, auch einfach mal meine Geduld zu verlieren, und das eigentlich ohne Schuld meinerseits.

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Ralf
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Antwort #7 - 28.07.2004 um 18:32:52
 
Zitat:
Ich meinte den "mosa" mit seinem Thema"Einbürgerung in BAYERN mit IT-AV", wo er ja auch gerichtlich mit seiner Einbürgerung erfolgreich war. ...

Na, das ist ja nicht vergleichbar, aber bei einer ablehnenden Entscheidung steht natürlich immer der Rechtsweg offen.

Zitat:
Ich kann höchtsens noch ein mal persönlich mit dem Sachbearbeiter versuchen, ...
Empfehle ich, kann auf jeden Fall nicht schaden.
Zitat:
.... aber sie waren schon das letzte mal so unfreundlich und frech....
Wie hat sich denn das geäußert? Evtl. hat der Sachbearbeiter einfach nur mal 'nen schlechten Tag gehabt, kommt ja mal vor.
Zitat:
dass ich schon ein wenig angst habe, auch einfach mal meine Geduld zu verlieren,
Immer schön freundlich bleiben. Wie es in den Wald hineinruft...
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Antwort #8 - 29.07.2004 um 12:31:38
 
Hallo Ralf,

habe gerade mit dem Bearbeiter telefonisch noch mal versucht Klarheit zu schaffen.

Habe denen gesagt, ich bin leider Mo-Fr immer auf Projekt in die Schweiz und das kann ich auch ganz gut belegen mit Hotelrechnungen und Flugbuchungen. Dann meinte er,

"Das heisst Sie halten sich ja gar nicht überwiegend hier auf, was ja Voraussetzung für eine Einbürgerung hier wäre".

Ich habe versucht, denen klar zu machen,dass das nun mal im Moment mein Job ist und da komme ich als Unternehmeberater nicht drum nicht herum. Sie meinten ich soll erst mal mit den Belegenkommen und dann schauen wir weiter:-(!?!?

Ich arbeite doch nur dort, vermittelt bin ich in Deutschlan und zahle auch alle meine Steuern ganz brav hier!.

Ich meine wieso so viele Umstäme machen???, es gibt sicher zahlreiche Deutsche, die sogar das ganze Jahr lang nur im Ausland arbeiten um Steuern zu sparen!!!
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Ralf
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Antwort #9 - 29.07.2004 um 15:56:09
 
Hallo!

Zitat:
"Das heisst Sie halten sich ja gar nicht überwiegend hier auf, was ja Voraussetzung für eine Einbürgerung hier wäre". 

Stimmt im Prinzip - insgesamt gesehen darf der Auslandsaufenthalt nicht überwiegen.
Wie lange dauert dein Job in der Schweiz denn insgesamt? Vermutlich sind dies nur ein paar Monate, ich sehe da überhaupt kein Problem. Schließlich ist es immer nur von Montags bis Freitags, also wohl in der Woche 4 von 7 Übernachtungen, abzüglich Urlaubszeit, abzüglich Krankheitstage usw., da kommt man so schnell nicht in die Situation, dass der Auslandsaufenthalt insgesamt überwiegt. Vor allem: der Auslandsaufenthalt ist ja nicht "am Stück".
Zitat:
... ich soll erst mal mit den Belegen kommen und dann schauen wir weiter..

Genau, schick die Belege ein und warte ab, was passiert. Mehr kann ich dir im Moment auch nicht raten.

Erzähl uns dann mal, wie es weiter gegangen ist.[quatschen=quatschen.gif]

Viel Erfolg!
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Antwort #10 - 08.09.2004 um 12:41:52
 
Hallo Ralf,

habe nun einen Termin am kommenden Monatg beim Einbürgerungsamt, sie haben von mir Hotelrechnungen und so weiter verlangt, was zeigt dass ich beruflich wo anders sein musste.

Werd Dir dann berichten wie es gelaufen ist.

Hätte trotzdem ne Frage:
Falls Sie wieder mit der Diskussion anfangen, ich hätte kein Bezug zum Antragsort, soll ichdas einfach hinnehmen oder vielleicht ein wenig argumentieren (aggresiv?!?)?!?

Danke und grüsse
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Antwort #11 - 08.09.2004 um 14:50:08
 
Zitat:
Hallo Ralf,

habe nun einen Termin am kommenden Monatg beim Einbürgerungsamt, sie haben von mir Hotelrechnungen und so weiter verlangt, was zeigt dass ich beruflich wo anders sein musste.

Werd Dir dann berichten wie es gelaufen ist.


Gut, mach das mal so.

Zitat:
Hätte trotzdem ne Frage:
Falls Sie wieder mit der Diskussion anfangen, ich hätte kein Bezug zum Antragsort, soll ichdas einfach hinnehmen oder vielleicht ein wenig argumentieren (aggresiv?!?)?!?


Glaube ich nicht, da die Behörde ja anscheinend Bereitschaft signalisiert hat, den Antrag zu bearbeiten. Und selbst wenn:
Falls die Behörde zu dem Schluss kommt, sie sei nicht zuständig, kann sie ihn auch nicht ablehnen, weil sie dafür dann erstens auch nicht zuständig ist und zweitens ja nicht eine Voraussetzung nicht erfüllt ist.
Sie müsste in diesem Fall den Antrag an die ihrer Meinung nach zuständige Behörde weiterleiten. Aber wie bereits gesagt: zuständig ist immer die Behörde am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes.
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Antwort #12 - 09.09.2004 um 16:47:56
 
Hallp plana,
.. ojoj , konnte nicht alles verfolgen !!!, aber ein Tip: Wende dich an die/den Ausländerbauftragte/r in deiner Region. Sie werden sich dann mit dem Beamten kurzschliessen und mit dem die Rechtslage durchgehen. Ich habe dadurch gute Erfahrungen gemacht.

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Antwort #13 - 09.09.2004 um 22:12:37
 
Zitat:
Hallp plana,
.. ojoj , konnte nicht alles verfolgen !!!, aber ein Tip: Wende dich an die/den Ausländerbauftragte/r in deiner Region. Sie werden sich dann mit dem Beamten kurzschliessen und mit dem die Rechtslage durchgehen. Ich habe dadurch gute Erfahrungen gemacht.

Jafra


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Ich denke, bei diesem Stand des Verfahrens ist dies nicht erforderlich, da keine konkretem Probleme ersichtlich sind.
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Antwort #14 - 10.09.2004 um 08:56:09
 
hallo plana/andere

.. TIPP: kontaktiere die/der Ausländerbauftragte/r in deiner Region.
Bei mir hat das geholfen; einen Anruf ihrer Seite mit der ABH hat gereicht.

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