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Visumsbeantragung (Gelesen: 1.070 mal)
pupsmaus
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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25.08.2004 um 21:41:44
 
Hallo,

meine Freundin aus der Ukraine möchte in Deutschland studieren. Das Studium beginnt Ende Oktober. Ende der Woche beantragen wir die Zulassung, da ich heute die Anerkunnungsbescheinigung ihrer Zeugnisse erhalten haben. Dann bekomme ich eine Bewerberbestätigung. Erst Mitte September gibt es dann die Zulassungsbestätigung, die sie auch erhalten wird, da es sich um einen zulassungsfreien Studiengang handelt.

Reicht für die Beantragung des Visums der Botschaft die Bewerberbestätigung oder sollte man warten bis man eine Zulassungsbestätigung hat. Dann wird es allerdings zeitlich alles recht knapp.

Hat man mit der Zulassungsbestätigung höhere Chancen auf ein Visum als mit der Bewerberbestätigung und mit welcher dieser Bescheinigungen ist welches Visum zu beantragen? Es gibt doch ein Visum für Studienzwecke und eines für Studienbewerber?

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Gruß
pupsmaus
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mara
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Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.08.2004 um 01:15:59
 
Hallo Pupsmaus,

Soweit ich informiert bin, reicht die Bewerbungsbestätigung erstmal aus um ein Studienbewerbervisum für 3 Monate zu beantragen. Wenn der Zulassungsbescheid dann da ist, könnte sie im Anschluss ein Studienvisum bekommen.
Ich würde nicht bis zum endültigen Zulassungsbescheid mit dem Visumsantrag warten, da ihr für die Bearbeitung und Prüfung des Antrages noch einige Zeit einplanen müßt. Könnte ohnehin etwas knapp werden. Bei uns (dt. Botschaft Tunis) hat die Bearbeitung damals 2,5 Monate gedauert.

Viele Grüsse
Mara
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