Hallo mulik,
zunächst möchte ich Dich auf den Button "FAQ" auf dieser Webseite verweisen, da erhältst Du schon mal grundlegende Antwortenn zum Thema Eheschließung und Ehegattennachzug.
Ansonsten dürften für Dich die Vorschriften des § 18
AuslG einschlägig sein. Wichtig ist, dass Du nachweisen kannst, dass Du für Dich und Deine künftige Ehegattin den Lebensunterhallt sichern kannst und zwar ohne in Anspruchnahme von Leistungen, die nicht auf einer Beitragsleistung beruhen. (Sozialhilfebezug ist also schädlich).
Wo Du heiratest ist, sofern alle anderen Bedingungen erfüllt sind, aus meiner Sicht relativ unerheblich. Für eine Heirat in Deutschland verfügen in der Regel die Standesämter über die notwendigen Informationen, ansonsten ist auch der "Verband binationaler Partnerschaften i.a.f" ein seriöser Ansprechpartner. Die haben eine eigene Webseite:
www.verband-binationaler.de . Dort findest Du Kontaktmöglichkeiten. Wichtige Stichworte hinsichtlich dessen, was Deine Partnerin für eine Eheschließung in Deutschland braucht sind schon mal: gültiger Pass, aktuelle Geburtsurkunde, aktuelles Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Einreichens beim Standesamt) mit entsprechendem Legalisations- bzw. Apostillevermerk der deutschen Botschaft im Herkunftsland Deiner Freundin.
Wichtig ist zu beachten, dass Deine Partnerin vor der Einreise das
richtige Visum beantragt (also eines zum Zwecke des Ehegattennachzugs bzw. der Eheschließung). Keinen Sinn macht es, mit einem Touristenvisum nach Deutschland zu kommen und dann zu hoffen, dass man irgendwie hierbleibt. Das ist nicht legal und gibt zusätzlichen Ärger.
Wenn Du den Eindruck hats, dass das alles ganz schön kompliziert ist, dann ist Dein Eindruck richtig. Im Zweifel hilft immer wieder nur nachfragen, nicht die Geduld verlieren und "am Ball bleiben".
Ich wünsche Dir in diesem Sinne viel Glück.
= schweitzer =