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Heiraten mit AE Unbefristet  sie im auslande (Gelesen: 2.950 mal)
mulik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.08.2004 um 23:14:06
 
Hallo an  alle hier .
Ich bin selber neu hier und ich muss sagen das ist ein sehr gutes Forum hier wo man bei seinen Problemen bzw. Hilfe bekommt. [beifall=beifall.gif]

Ich habe auch ein Problem wo ich nicht weis  was ich machen soll oder wie ich da vorgehen kann oder sollte. Was wird benötigt und was muss beachtet werden.

Ich selber lebe seit ca 13 Jahren in der BRB und habe ein AE Unbefristet. Ich möchte gerne meine Große Liebe in einem Jahr Heiraten sie selber kommt aus Moldawien.
Welche Unterlagen werden benötig und wo bekomme ich sie ??? Wo muss ich Heiraten in der BRB oder Moldawien ??? wo ist besser . weinend weinend

Welche Anforderung muss ich erfüllen z.B Gehalt und so weiter .

Mein erster Schritt ????  ???

Ich bedanke mich Herzlich in voraus für jede Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
Mulik
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Antwort #1 - 25.08.2004 um 08:11:54
 
Hallo mulik,

zunächst möchte ich Dich auf den Button "FAQ" auf dieser Webseite verweisen, da erhältst Du schon mal grundlegende Antwortenn zum Thema Eheschließung und Ehegattennachzug.

Ansonsten dürften für Dich die Vorschriften des § 18 AuslG einschlägig sein. Wichtig ist, dass Du nachweisen kannst, dass Du für Dich und Deine künftige Ehegattin den Lebensunterhallt sichern kannst und zwar ohne in Anspruchnahme von Leistungen, die nicht auf einer Beitragsleistung beruhen. (Sozialhilfebezug ist also schädlich).

Wo Du heiratest ist, sofern alle anderen Bedingungen erfüllt sind, aus meiner Sicht relativ unerheblich. Für eine Heirat in Deutschland verfügen in der Regel die Standesämter über die notwendigen Informationen, ansonsten ist auch der "Verband binationaler Partnerschaften i.a.f" ein seriöser Ansprechpartner. Die haben eine eigene Webseite: www.verband-binationaler.de . Dort findest Du Kontaktmöglichkeiten. Wichtige Stichworte hinsichtlich dessen, was Deine Partnerin für eine Eheschließung in Deutschland braucht sind schon mal: gültiger Pass, aktuelle Geburtsurkunde, aktuelles Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Einreichens beim Standesamt) mit entsprechendem Legalisations- bzw. Apostillevermerk der deutschen Botschaft im Herkunftsland Deiner Freundin.

Wichtig ist zu beachten, dass Deine Partnerin vor der Einreise das richtige Visum beantragt (also eines zum Zwecke des Ehegattennachzugs bzw. der Eheschließung). Keinen Sinn macht es, mit einem Touristenvisum nach Deutschland zu kommen und dann zu hoffen, dass man irgendwie hierbleibt. Das ist nicht legal und gibt zusätzlichen Ärger.

Wenn Du den Eindruck hats, dass das alles ganz schön kompliziert ist, dann ist Dein Eindruck richtig. Im Zweifel hilft immer wieder nur nachfragen, nicht die Geduld verlieren und "am Ball bleiben".

Ich wünsche Dir in diesem Sinne viel Glück.


= schweitzer =
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mulik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.08.2004 um 13:08:02
 
hi Schweizer

Ich danke dir für die erste Hilfe.
Ja du hast recht es hört sich für ich sehr schwer an . Ich selber bin grad 21 und da kommt so viel arbeit auf mich zu.

Nun meine frage. Wie viel muss ich den Verdienen und reicht eine 2 Zimmer Wohnung.
Ich habe noch was vergessen zu erwähnen meine Freundin hat schon ein Kind kann es evtl. zu Problemen kommen ???? 


Danke

Mit freundlichen Grüßen
Mulik


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schweitzer
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Antwort #3 - 25.08.2004 um 14:45:07
 
Hi mulik,

ja verdienen musst Du soviel, dass es für euch drei (ich beziehe das Kind mal mit ein) zum Leben reicht. Zugrunde gelegt werden müsste das Existenzminimum, welches für Haushaltsvorstand, Ehepartner und Kind (altersabhängig) in den Sozialhilferegelsätzen  bestimmt ist + Miete einschließlich Nebenkosten + einer kleinen Reserve (das ist so ein Erfahrungswert).

Eine Zweiraumwohnung könnte fürs erste ausreichen, das hängt eventuell ein wenig von ihrer Größe ab. Da solltest Du Dich aber bei Dir am Ort konkret informieren.

Das Kind dürfte kein Hinderniss für eine Heirat und einen Nachzug sein, wenn nachgewiesen ist, dass Deine Partnerin   leibliche Mutter des Kindes ist und sie das alleinige Sorgerecht hat. Hat der Kindesvater auch noch das Sorge- oder ein Umgangsrecht könnte es schwieriger werden. Da ich für solche Sachen kein Spezialist bin, würde ich Dich deshalb doch lieber an den Verband binationaler Ehen und Partnerschaften verweisen. Vielleicht gibt es in Deiner Nähe auch eine spezialisierte Beratungsstelle oder jemand anderes hier im Forum ist da schlauer.

Beachten: Auch für das Kind wird bei möglicher Einreise ein entsprechendes Visum (Familiennachzug) benötigt!

Nochmals viel Glück -

= schweitzer =
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Antwort #4 - 25.08.2004 um 15:19:06
 
@mulik,

seit wann bist Du in Deutschland und seit wann hast Du (insgesamt) eine Aufenthaltserlaubnis?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #5 - 25.08.2004 um 15:43:33
 
hi

bin in der BRD seit 1991 und haben die AE-U seit ca .11 monaten



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Antwort #6 - 25.08.2004 um 15:55:46
 
Zitat:
hi

bin in der BRD seit 1991 und haben die AE-U seit ca .11 monaten



mfg
mulik


Hi,
mir fehlt noch die Antwort dazu, seit wann die AE insgesamt besteht, also vor der Erteilung der unbefristeten AE.
Davon ausgehend, dass Du insgesamt seit mehr als 8 Jahren eine AE besitzt:
Sollte Dein Einkommen nicht hoch genug sein, es könnte für den Nachzug der Ehefrau auch jemand eine Verpflichtungserklärung unterschreiben (§ 18 Abs. 3 AuslG).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 25.08.2004 um 17:34:20
 
hi mick


die AE habe ich schon seit 13 Jahren


Wie geht den so was das jemand anderes die Verpflichtungserklärung unterschreiben kann.


z.B verdiene ich 900 Brutto habe aber eine guten Freund der das 3 Fache verdiene kann er dann ohne Probleme Unterschrieben.

Hast du so was schon selber als durchgemacht z.B mir der Heirat , Visum für die Frau bekommen und so weiter ????


Danke dir

Mit freundlichen Grüßen
Mulik   



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Antwort #8 - 25.08.2004 um 17:50:53
 
Zitat:
hi mick


die AE habe ich schon seit 13 Jahren


Wie geht den so was das jemand anderes die Verpflichtungserklärung unterschreiben kann.


Zur Verpflichtungserklärung einfach mal die Suchfunktion des Forums verwenden. Ggf. auch den entsprechenden Link auf unserer Homepage anklicken. Da Du ja Einkommen hast, wird die Ausländerbehörde erstmal ausrechnen, ob es auch so reicht.

Zitat:
Hast du so was schon selber als durchgemacht z.B mir der Heirat , Visum für die Frau bekommen und so weiter ????


Einige Male schon, habe nicht mitgezählt (guck Dir mal mein Profil an, oder gucke hier links neben dem Posting)  Zwinkernd

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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #9 - 26.08.2004 um 09:49:48
 
Zitat:
und reicht eine 2 Zimmer Wohnung.


Siehe AuslG-VwV Nr. 17.4.3:
"Eine abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad, WC ist stets als ausreichend anzusehen, wenn für jede Person über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jede Person unter sechs Jahren zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Maßgebend ist nicht die für jede Person zur Verfügung stehende Wohnfläche, sondern die Wohnungsgröße einschließlich der Nebenräume insgesamt. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 % ist unschädlich."
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.10.2004 um 16:04:28
 
Hallo Leute.

Ich bin wider zurück. Ich habe meine süße besucht.

Ich habe eine kurze frage und zwar haben mir Leute bzw. freunde gesagt das wenn ich Heiraten sollte und alle Dokumente abgebe hier und BRD und meine Frau zu hause  ( Moldawien) das es bis zu 3 Jahren dauern kann bis sie ein Visum bekommt .

Ist das richtig oder  alles nur Vermutungen ??

Habe ich eine bessere Chancen sie hierher zu holen wenn ich die Deutsche Staatsbürgerschaft habe in vergleich zu eine AE Unbefristet ???


Danke in voraus

Mit freundlichen Grüßen
Mulik   
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