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Gültigkeit Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 1.182 mal)
BabyBlue24
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Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gültigkeit Ehefähigkeitszeugnis
24.08.2004 um 19:34:06
 
Hallo,

ich bins schon wieder.Hab noch ne Frage,wie lange ist denn ein Ehefähigkeitszeugnis gültig,also wie lange hat man Zeit zum Heiraten?
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gültigkeit Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #1 - 24.08.2004 um 22:40:19
 
Hi BabyBlue,

grundsätzlich sechs Monate, es sei denn, in dem Ehefähigkeitszeugnis steht eine kürzere Geltungsdauer.
s. § 1309 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1309.html

Gruss

Brian
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...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
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