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Visum für schwangere Partnerin in Kenia (Gelesen: 1.752 mal)
cromagnon
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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21.08.2004 um 13:22:54
 
Hallo,

bin neu im Forum und hab eine Frage für die ich in den FAQs keine ausreichenden Antworten gefunden hab:

Ich bin mit einer Frau aus Kenia, die z.Z. als aupair in Österreich beschäftigt ist, befreundet. Sie ist, wie es halt so passiert Zwinkernd , schwanger geworden. Ihr Visum gilt nur noch bis 31.08.2004. Wir wollen das Kind behalten und voraussichtlich auch heiraten.

1) stimmt es das wenn man ein Ausländer/in heiratet AUTOMATISCH eine Aufenthaltserlaubnis (für Deutschland) bekommt?

2) welches Visum ist in dem Fall zu empfehlen wenn man nicht verheiratet ist? Ein Touristenvisum? Und gilt das grundsätzlich nur für 3 Monate?

3) auf Anfrage bei der deutschen Botschaft in Kenya wurde mir der Antrag eines „FAMILY REUNION“ VISA empfohlen. Wie lange ist das üblicherweise gültig?

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir helfen Zwinkernd
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 21.08.2004 um 14:36:40
 
Hallo Cromagnon,

ich nehme an, Du bist Deutscher?
Wenn ja, geh zum Jugendamt und mach eine - ich glaube es heißt - Vaterschaftserklärung. Evtl. könnte Deine Freundin dann auch einreisen wegen Personensorge für ein deutsches Kind (das Kind wäre mit einem deutschen Vater automatisch auch deutsch). Allerdings kann es sein, dass Deine Freundin bis nach der Geburt wieder nach Kenia zurück muss.
Genaueres weiß ich leider nicht, aber sicher wird Dir jemand anderes aus dem Forum in dieser Frage weiter helfen können.

Nun zu Deinen Fragen:

1.) Bei Heirat zwischen einem Deutschen und einem ausländischen Mitbürger besteht gesetzlich der Anspruch auf Familienzusammenführung.

2.) Deine Freundin könnte evtl. probieren, ein Sprachkurs-Visum oder eine neue Au-Pair Stelle, diesmal in D, zu erhalten. Diesbezüglich findest Du einige Infos auf der Homepage von info4alien.

3.) keine Ahnung.

Viele Grüße
Janna

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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.08.2004 um 13:51:14
 
Zitat:
3) auf Anfrage bei der deutschen Botschaft in Kenya wurde mir der Antrag eines „FAMILY REUNION“ VISA empfohlen. Wie lange ist das üblicherweise gültig?


Soweit ich mich erinnern kann 90 Tage.

Abu
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Jogilein
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Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.08.2004 um 21:04:34
 
Hi,

also erstmal herzlichen Glückwunsch zu dem Kind. Dann mal etwas was ich bisher so erfahren habe bzw. weiß:

zu 1.) AUTOMATISCH passiert soweit ich es mitbekommen habe nichts Smiley... du musst schon einen Antrag auf Familenzusammenführung stellen (FAMILY REUNION in Englisch Zwinkernd). Danach solltest du ein Visum für deine Frau bekommen. Keine Ahnung wie lange das dauert... und wie lange es gültig ist.

zu 2.) Touristenvisum gilt soweit ich weiß immer für 90 Tage und kann nur unter bestimmten Vorraussetzungen (soweit ich weiß für Kenia nicht) umgewandelt werden in ein anderes Visum. Macht euch wirklich am besten erstmal schlau bevor sie einreist! Sonst muss sie nacher aus- und wieder einreisen um ein neues Visum zu bekommen.

zu 3.) Also der Antrag auf Family Reunion ist (wiedermla meines Wissens und meinen Englischkenntnissen zufolge) der für Familenzusammenführung. Der sollte euch wirklich weiter helfen und deiner Freundin ein Visum bringen.

Grüße Jogilein
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