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Abgeschoben (Gelesen: 7.909 mal)
Luv
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tough times wont end


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 04.09.2004 um 17:12:31
 
In seinen Pass wurde Ausgewiesen reingestempelt.
Ich möchte zwar gerne sterben, denke aber an mein Kind. Ich möchte ihm das nich antun. Ich hab auch schon an ein Gutachten gedacht. Bis jetzt wurde von dem Typ von der Ausländerbehörde alles gegen mich ausgelegt, was ich FÜR mich bzw. uns vorgetragen habe. Ich hätte viel zu viel Angst das der zum Jugendamt rennt und die mir das Kind wegnehmen.
Ich habe immer noch keine Antwort bekommen ob man die Einreisesperre verkürzen kann. Einer der Hauptgründe, der ABH und des Verwaltungsgerichts, war das er , wenn er keine Arbeit hat und somit kein Geld, er wieder Scheiße bauen würde. Wenn ich arbeiten würde wäre ich ja so oft abwesend und er würde aus Langeweile wieder krumme Geschäfte machen. Was wollen die denn eigentlich Fragezeichen
Wenn ich arbeite und unseren Lebensunterhalt sichere wäre der Grund das wir kein Geld hätten doch unsinnig. Außerdem könnte er auch mit Eintrag im Führungszeugnis bei einer Zeitarbeitsfirma unterkommen.
Ich werde noch verrückt.
Gibt es keine Chance für uns Fragezeichen
Wer kann mir denn helfen Fragezeichen
Das Geld,das wir der Anwältin in den Rachen geworfen haben, hätten wir uns auch sparen können. Sie hat nichts erreicht, was ich nicht auch selber gemacht habe.
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Luv
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tough times wont end


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 04.09.2004 um 17:26:17
 
wollte noch sagen das mein Mann zwar belehrt wurde, das er in keine Schengen Staaten darf, aber ihm persönlich wurde nicht gesagt wie lange. Es wurde ihm nur mitgeteilt, das er die Möglichkeit hat einen Antrag auf Wiedereinreise zu stellen.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 04.09.2004 um 18:36:32
 
hallo,

somit war die Einreisesperre unbefristet und somit kann die einreisesperre nachträglich befristet werden.

Ein Visumantrag bei der Botschaft ist als solche befruistung zu werten trotzsdem würde ich aber getrennt davon noch einen antrag stellen.

peku
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Luv
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tough times wont end


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 08.10.2004 um 18:59:45
 
Wollte sagen das die Befristung der Einreisesperre noch nicht beantragt wurde. Weder die Einreisesperre noch die Ausweisung sind bis jetzt rechtskräftig. Das Amt hat geschrieben, das sie den Widerspruch kostenpflichtig als unbegründet ablehnen lassen wollen, da der Mann ja jetzt ausgereist ist. Der Anwalt sagt das wir den Widerspruch bestehen lassen, dann könnten wir in einem Jahr noch mal bitten ihn wieder einreisen zu lassen. Was kann ich denn machen um meinen Mann wieder zu bekommen? Ich bin echt am Ende!
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