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dtsch-südafr - brauche expertenrat (Gelesen: 2.058 mal)
sandralee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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23.08.2004 um 16:31:32
 
ich hatte ja vor einiger zeit hier gepostet, es ging um eine heirat in dk. theoretisch wäre alles i.o., der ablauf ist mir klar, meine papiere hab ich zusammen, er seine auch bis auf eine sache:  und das ist ein papier das beweist, dass mein freund nicht verheiratet ist. es gibt so ein papier in südafrika nicht.  Schockiert/Erstaunt er hat das ganze dept of home affairs rauf und runter telefoniert und die antwort war unisono, dass es sowas nicht gibt. (so ungefähr was nicht da ist [eine Ehe] kann nicht zertifiziert werden). nun hab ich mir gedacht, dass er ja sicherlich nicht der einzige südafrikaner ist, der im norden geheiratet hat und die bedingungen sind ja sowohl in D als auch DK gleich: man muss beweisen, dass man nicht verheiratet ist. Was D als Ehefähigkeitszeugnis bezeichnet ist in DK eine Meldebescheinigung aus der auch der Familienstand hervorgeht. Hat jemand vielleicht eine Idee oder ist vielleicht mit einem Südafrikaner verheiratet und kann mir sagen, was a) von südafrikanischen Behörden ausgestellt werden kann und b) auch hier anerkannt wird? uns rennt die zeit davon und nun das.... Traurig
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 24.08.2004 um 02:43:48
 
Google findet dies:
(Schweizer Webseite)
Zitat:
Ledigkeitsbescheinigung (letter of no impediment) mit dem aktuellen Zivilstand, nicht älter als 6 Monate.
Diese wird lediglich im Hauptsitz (head office) des ?department of home affairs? in Pretoria und bei Wohnsitz
in Südafrika ausgestellt. Ein Affidavit wird ebenfalls akzeptiert.

und dies:
(SA Botschaft in Österreich)
Zitat:
Letter of no impediment

In some instances when a South African wishes to enter into marriage the foreign Authorities request a letter to the effect that the person is according to the South African authorities illegible to marry. The following documentation should be submitted:
- A motivation for a letter of no impediment
- Copy of SA passport and/or identity document

Theoretisch gibt's den 'letter of no impediment' also tatsächlich. Möglich wäre sicherlich auch noch eine Nachfrage deinerseits bei der SA Botschaft in Berlin
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BabyBlue24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.08.2004 um 10:04:55
 
Hallo,
bin zwar neu hier und kein Experte,aber vielleicht kann ich dir ja weiter helfen.Wir mussten auch das "Certificate of no impediment to marriage" beantragen.Wir haben es über die Botschaft hier in Deutschland gemacht und die beantragen das dann im Hauptstandesamt.

Vielleicht hilft dir das weiter

Gruss
BabyBlue
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.08.2004 um 10:17:33
 
Hallo sandralee,

zu Südafrika gibt es folgendee Information beim OLG Stuttgart wegen eines Befreiungsverfahrens:



Was für ein Befreiungsverfahren in Deutschland akzeptabel ist, dürfte für DK allemal ausreichend sein.

Viele Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #4 - 24.08.2004 um 10:50:43
 
Zitat:
Was für ein Befreiungsverfahren in Deutschland akzeptabel ist, dürfte für DK allemal ausreichend sein.


Gilt leider nicht immer. Bei Scheidungsurteilen ist beispielsweise noch eine Beglaubigung der dänischen Botschaft erforderlich (hier also dänische Botschaft in Südafrika).

Besser direkt Auskünfte beim dänischen Standesamt einholen.
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sandralee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.08.2004 um 18:49:02
 
danke für die zahlreichen Hinweise! wir haben nun einen Plan A, zu dem das dänische Standesamt (erst mal) ok gesagt hat.  :happy: wie die Entscheidung dann aber wirklich aussieht weiss ich halt erst, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und wir die Heiratserlaubnis in den Händen halten. Auf der hompage des Ministeriums für home affairs gibt es seit kurzem einen marital status online check. Gedacht war er für Heiratswillige, die sich vor Eheschließung überzeugen können, ob ihr Verlobter schon verheiratet ist. Es gab wohl viele Probleme mit Schein- und Doppelehen in Südafrika. Man gibt da die ID der betreffenden Person ein und erhält den Familienstand. Dieser Nachweis plus eine Bescheinigung über den Wohnsitz wird nun in unserem Fall ausreichend sein. Da fiel mir ein Stein vom Herzen. Falls nun doch irgendjemand dort im office Bedenken hat, müssten wir Plan B ankurbeln, das ist in der Tat dieser letter of no impediment (danke für den Tip!). Aber hoffentlich brauchen wir diesen nicht weil das würde wieder Zeitverlust bedeuten. Ach ja, das nette Standesamt befindet sich auf Bornholm, meiner Lieblingsinsel  Smiley
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