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Wie kann meine Verlobte in Deutschland bleiben? (Gelesen: 4.131 mal)
Jogilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie kann meine Verlobte in Deutschland bleiben?
23.08.2004 um 15:01:52
 
Hallo zusammen,

ich hoffe auf Hilfe bezüglich eines weiteren Aufenthalts meiner Verlobten in Deutschland. Zuerst einmal, meine Verlobte ist Amerikanerin (USA) und ist bereits seit Februar 2003 in Deutschland. Ihre Aufenthaltsbewilligung läuft noch bis November 2004.

Bisher hat sie in Deutschland Sprachkurse besucht und hatte nun eigentlich vor hier zu studieren. Sie müßte aber ein Studienkolleg besuchen, welches sie erst nach einer bestandenen SAT Prüfung besuchen darf. Die SAT Prüfung findet im Oktober statt, danach würde sie, unter der Vorraussetzung das sie besteht, erstmal auf eine Zuweisung an ein Studienkolleg warten müssen. Insgesamt würde dies niemals bis zum November durch sein.

Nun habe ich folgende Frage. Besteht irgendwie die Möglichkeit für meine Verlobte ein Visum (anderer Art) zu bekommen, so dass sie in Deutschland bleiben darf bzw. das wir ungestört als Paar in Deutschland leben dürfen? Natürlich ist auch eine Hochzeit denkbar, doch würden wir lieber erst im nächsten Jahr (Mitte 2005) heiraten und alles ein bischen planen.

Reicht es aus, wenn ich erkläre das wir verlobt sind bzw. das wir in einer Lebensgemeinschaft leben? Besteht überhaupt die Möglichkeit das sie hierbleiben darf oder muss sie auf jedenfall ausreisen?

Zusammenfassend bleibt also folgendes:
Wir möchten, dass meien Verlobte zusammen mit mir hier in Deutschland leben kann. Zur Zeit haben wir dies "geschafft" indem sie Sprachkurse besucht (was durchaus in unserem Interesse war, die Sprache des Landes in dem man leben will zu sprechen ist immer sinnvoll Smiley). Nun soll sie weiter hierbleiben. Wie können wir das erreichen?

Für die Antworten und Hilfen bedanke ich mich jetzt schonmal
Jogilein
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.08.2004 um 17:42:14
 
Zitat:
Nun soll sie weiter hierbleiben. Wie können wir das erreichen?

Endlich heiraten?

Verlobte = Die Frau, die man heiraten will -> bekommt AE

LAG = Lebensabschnittsgefährtin - jemand mit dem man zusammenleben will -> bekommt keine AE
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Jogilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann meine Verlobte in Deutschland bleiben?
Antwort #2 - 23.08.2004 um 17:54:22
 
@Inge: Wir wollen ja heiraten aber noch nicht dieses Jahr. Wenn wir also dem Ausländeramt mitteilen, dass wir im Juli nächsten Jahres heiraten wollen, bekommt meine Verlobte dann eine AE bis zu dem Datum an dem wir vorhaben zu heiraten?

Danke schonmal Smiley

PS: Wie ist es mit einer Krankenkasse? Sie ist immoment durch eine "Sprachschülerversicherung" versichert. Kann da einer Hinweise geben für eine Privateversicherung die meine Verlobte versichert?
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.08.2004 um 18:04:37
 
hallo jogilein,

wenn es ein solches visum gäbe, wären so manche beziehungen leichter bzw eheschließungen "machbarere" Zwinkernd

leider gibt es kein visum, dass man erteilt um auf einen evtl. heiratstermin in 7 oder 8 monaten zu warten...

fakt ist, sie ist deine verlobte, hat visum bis november diesen jahres, heirat ist eh geplant...

warum nicht dieses jahr noch heiraten?

ein visum mal eben so aus dem ärmel schütteln ist leider sehr schwer bzw so gut wie unmöglich...

tut mir leid. viel glück euch beiden!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 23.08.2004 um 18:05:11
 
War vielleicht mißverständlich. Als (Dauer-) Verlobte bekommt sie natürlich keine AE (ebensowenig wie die LAG) sondern erst als Ehefrau. Und da die Ehe nicht unmittelbar bevorsteht, gibt's auch keine Duldung o.ä.
Eheähnliche Gemeinschaft reicht bei binationalen Partnerschaften halt nicht aus. Mag ungerecht erscheinen, ist aber nu'mal Fakt.
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Jogilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.08.2004 um 20:06:57
 
@Inge: Danke nochmals, ich verstehe natürlich das das Gesetz in diesen Regeln streng sein muss... ansonsten würden wahrscheinlich auf einmal viele "Ehen" erst in 7-8 Monaten geschlossen.

Warum erst in 7-8 Monaten ist schnell erklärt Smiley... wenn wir heiraten will ich auch eine schöne Hochzeit und das erfordert meiner Ansicht nach ein bischen Planung, wobei ich zur Zeit beruflich sehr stark ausgelastet bin und die meisten Ämter leider nicht am Samstag geöffnet haben... naja ist keine Ausrede aber zumindest der Grund warum wir nicht direkt heiraten wollen.

Aber nochmal einigen Fragen zur heirat. Was müssen wir alles an Papieren haben, wenn wir heiraten wollen und wo müssen wir das genau vorlegen? Ich hab in einem Beitrag gelesen das wir die Papiere nicht beim Ausländeramt einreichen müssen sondern bei der Botschaft? Bei der Deutschen oder der (in unserem Fall) amerikanisch? Grundsätzlich ist es in unserem Fall ja hoffentlich nicht so schwierig die nötigen Papiere zu bekommen *hoff*.

Auch würde ich gerne noch eine (kurze) Antwort zum Thema Krankenkasse bekommen. Gibt es Krankenkasse die meine dann Ehefrau versichern?

Danke Jogilein
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Luv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.08.2004 um 20:21:41
 
Ich denke ihr braucht eine Bescheinigung aus den USA, dass sie dort nicht verheiratet ist. (Bacillorcertifikate) Das legt ihr, übersetzt und beglaubigt natürlich, zusammen mit Ihrem Pass beim Standesamt vor. Und dann mit der Heiratsurkunde zum Ausländeramt. Aber ich denke dein Fall dürfte doch nicht so schwierig sein, weil sie als Amerikanerin sofort nach ausreise doch wieder einreisen darf. Anders als bei 3. Welt Ländern, die Monate lang auf Visa warten müssen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.08.2004 um 22:19:48
 
Mal ne andere Richtung beleuchten, um evtl. die Zeit zu
überbrücken:

Rein theoretisch kann sie als US-Amerikanerin einen Job
suchen und versuchen dafür eine Arbeitserlaubnis von der
Arbeitsagentur zu erhalten. Ned einfach aber versuchen könnt
ihr es ja mal. Sie hat den Riesenvorteil, dass sie dazu nicht
ausreisen muss.

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 24.08.2004 um 07:29:30
 
Guten morgen Jogilein,

zur Eheschließung in Deutschland für  Deine Verlobte
kannst Du die erforderlichen Unterlagen z. B. hier nachlesen:



Da die USA keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, benötigt sie eine Befreiung vom EFZ, die erteilt das für den Wohnort zuständige OLG. Ob dieses wie Stuttgart die Apostille fordert, solltest Du mit Deinem Standesamt klären.

Viel Glück
ronny Daumen hoch
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.08.2004 um 19:21:03
 
Hallo Jogilein,

ich kann natürlich verstehen das ihr eure Hochzeit planen wollt,aber wie wäre es denn wenn ihr einfach dieses Jahr standesamtlich heiratet und nächstes Jahr kirchlich?Dann habt ihr genug Zeit zum Planen für die kirchliche Trauung.

Was hälst du davon??Das ist doch besser als das sie ausreisen muss
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