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kurz vor zwölf - aber wir wollen heiraten! (Gelesen: 1.957 mal)
Anna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag kurz vor zwölf - aber wir wollen heiraten!
22.08.2004 um 13:45:57
 
Hallo zusammen!

Mein Freund (Zimbabwe) und ich (deutsche) haben ein Problem und ich hoffe, dass mir hier jemand den ein oder anderen nützlichen Tipp geben kann...da Zeit und Geld knapp sind.

Er hat vor ca. 9 Monaten in Deutschland Asyl bekommen und vor einem halben Jahr haben wir uns kennengelernt und ineinander verliebt Smiley...uns war schon von vornherein klar, dass er nur auf Asyl in Deutschland ist und dass wir es nicht zu langsam angehen lassen können, aber trotzdem wollten wir uns erst mal kennenlernen und nicht direkt vom Heiraten reden. Nur auf einmal überschlagen sich die Ereignisse, und ich bin mit dem Ausländerrecht, bzw. Asylrecht in Deutschland nicht wirklich vertraut. Vor kurzem hat er jedenfalls ein Duldung bekommen, für wenige Wochen, als er dann letzte Woche wieder zu seinem Rathaus musste, um diese Duldung erneut verlängern zu lassen, gab man ihm ein Schreiben (habs leider noch nicht gesehen und weiß nicht genau was das ist), das besagt, dass er zu seiner Botschaft nach Berlin muss und dann bald wahrscheinlich abgeschoben wird.

Jetzt, wo wir merken was es für uns bedeuten würde voneinander getrennt zu werden, kam uns nur die Idee der Heirat....und ich wäre bereit, wenn es auch ein großer Schritt für mich wäre.

Nur, WO anfangen? Mein erster Schritt hat mich hier ins Forum gebracht und ich hoffe, dass mir jemand den Weg durch diesen Dschungel an Behörden, Gesetzen, Bestimmungen, Laufzetteln, Kosten, Gebühren, u.s.w....weisen kann...

Er hat keinen Pass - und muss nächste Woche, wie gesagt, zu seiner Botschaft - weiß einer was da auf ihn zukommen kann?

Für jede Antwort schon mal vielen Dank!

Anna
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.08.2004 um 15:17:50
 
Also zunächst soltest du mal genau in Erfahrung bringen,
was in dem Schreiben steht.

Vermutlich ist sein Asylverfahren nunmehr rechtskräftig negativ
beendet und es ist ausreisepflichtig. Da wohl auch kein Pass
vorhanden ist, muss er sich einen beschaffen. Diesen braucht
ihr ohnehin, wenn ihr heiraten wollt. Ob das dann so schnell
mit den Papieren klappt zur Heirat dürfte sehr kritisch sein.

Nur eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung könnte
dazu führen, dass man vor einer Abschiebung absieht.
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Mick
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Antwort #2 - 22.08.2004 um 16:22:04
 
Ich weise noch ergänzend darauf hin, dass man in aller Regel auch die Abschiebung durch eine freiwillige Ausreise umgehen kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Anna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.08.2004 um 17:06:30
 
Zunächst Danke Euch beiden!

Ich guck mir das Schreiben gleich mal an...

@mick
was hätte eine freiwillige Ausreise für einen Vorteil?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.08.2004 um 17:12:39
 
Das wär ein riesiger Vorteil!

Denn eine erfolgte Abschiebung hätte eine Sperrwirkung
nach § 8 Abs. 2 AuslG zur Folge. Die würde dann bei Heirat nicht
automatisch wegfallen. Das müsste beantragt werden und
je nach konkretem Sachverhalt kann es da ggf. schon zu einer
"Wartezeit" kommen. Auch müsste dann wohl die Eheschließung
im Ausland erfolgen.
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