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Keine Einreise trotz Heirat (Gelesen: 1.151 mal)
Bordfee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Einreise trotz Heirat
18.08.2004 um 21:02:25
 
Ich habe letztens gehört, daß der ausländische Ehepartner nach der Hochzeit nur nach Deutschland einreisen darf, wenn der Deutsche Ehegatte finanziell selbständig ist und eine eigene Wohnung hat. Kann mir das jemand bestätigen? Konkret geht es darum: Sie, Deutsche, wohnt noch bei den Eltern und geht aufs Gymnasium, er ist Türke.
Wäre sehr dankbar für Antwort
LG
Bordfee
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Einreise trotz Heirat
Antwort #1 - 18.08.2004 um 21:06:56
 
Zitat:
Ich habe letztens gehört, daß der ausländische Ehepartner nach der Hochzeit nur nach Deutschland einreisen darf, wenn der Deutsche Ehegatte finanziell selbständig ist und eine eigene Wohnung hat. Kann mir das jemand bestätigen? Konkret geht es darum: Sie, Deutsche, wohnt noch bei den Eltern und geht aufs Gymnasium, er ist Türke.
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LG
Bordfee



Hi,
nein, das ist nicht richtig. § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG sagt, dass die AE nach § 17 Abs. 1 (nicht nach Abs. 2, der die Anforderungen zum Einkommen regelt) AuslG zu erteilen ist. Damit fällt Einkommen und ausreichender Wohnraum raus. Natürlich muss eine "Unterbringung" gewährleistet sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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