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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Keine Einreise trotz Heirat
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Beitrag begonnen von Bordfee am 18.08.2004 um 21:02:25

Titel: Keine Einreise trotz Heirat
Beitrag von Bordfee am 18.08.2004 um 21:02:25
Ich habe letztens gehört, daß der ausländische Ehepartner nach der Hochzeit nur nach Deutschland einreisen darf, wenn der Deutsche Ehegatte finanziell selbständig ist und eine eigene Wohnung hat. Kann mir das jemand bestätigen? Konkret geht es darum: Sie, Deutsche, wohnt noch bei den Eltern und geht aufs Gymnasium, er ist Türke.
Wäre sehr dankbar für Antwort
LG
Bordfee

Titel: Re: Keine Einreise trotz Heirat
Beitrag von Mick am 18.08.2004 um 21:06:56

schrieb am 18.08.2004 um 21:02:25:
Ich habe letztens gehört, daß der ausländische Ehepartner nach der Hochzeit nur nach Deutschland einreisen darf, wenn der Deutsche Ehegatte finanziell selbständig ist und eine eigene Wohnung hat. Kann mir das jemand bestätigen? Konkret geht es darum: Sie, Deutsche, wohnt noch bei den Eltern und geht aufs Gymnasium, er ist Türke.
Wäre sehr dankbar für Antwort
LG
Bordfee



Hi,
nein, das ist nicht richtig. § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG sagt, dass die AE nach § 17 Abs. 1 (nicht nach Abs. 2, der die Anforderungen zum Einkommen regelt) AuslG zu erteilen ist. Damit fällt Einkommen und ausreichender Wohnraum raus. Natürlich muss eine "Unterbringung" gewährleistet sein.

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