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Arbeitserlaubnis für Student??   (Gelesen: 3.659 mal)
hervos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für Student??  
15.08.2004 um 12:38:05
 
Hallo,
ich bin ausländischer Student(nicht aus EU) in München. Derzeit arbeite ich bei einer Firma als Werktudent bei einem Projekt. Mein Vertrag ist bis Ende September. Meine Arbeitsnehmer wollen mich weiter bis Ende des Jahres nehmen damit ich das Projekt zu Ende bringe. Meine 90 Tagen reichen nicht aus. Sie haben mir also gesagt, daß ich mir eine Arbeitsarlaubnis bis Ende des Jahres beschaffen soll um das Projekt am Ende zu bringen.Sie können leider nicht eine andere Person nehmen, da die Einarbeitung zeit- und kostenaufwendig ist.
Zur Frage: Ist es möglich für mich eine Arbeitserlaubnis bis Ende des Jahres zu kriegen(ich arbeite nur Teilzeit)? Meine Arbeitsnehmer wollen unbedingt das Projekt am Ende des JAhres fertig haben.
Danke für eure Antworten.
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CheGevara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.08.2004 um 22:47:13
 
Ich bin mir sicher, dass Mick pol dir folgendes antworten würde: Zitat:
Es ist unmöglich dein Aufenhaltszweck nach jetztige Gesetzlage auf Arbeits bzw. Aufenhaltserlaubnis zu ändern ...

Sonst würde es fast jeder Student machen Smiley  Daumen hoch
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Mick
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Antwort #2 - 16.08.2004 um 01:32:16
 
Zitat:
Ich bin mir sicher, dass Mick pol dir folgendes antworten würde:Zitat

Es ist unmöglich dein Aufenhaltszweck nach jetztige Gesetzlage auf Arbeits bzw. Aufenhaltserlaubnis zu ändern ...


Sonst würde es fast jeder Student machen Smiley  Daumen hoch



Hi Che,
wo soll ich das denn geschrieben haben? Da gebe ich aber Brief und Siegel drauf, dass dieses Zitat nicht von mir stammt. Jedenfalls nicht in der Form.


Im vorliegenden Fall würde ich vorsichtig auf Nr. 28.5.4.5  der Verwaltungsvorschriften hinweisen. Habe aber meine Zweifel, dass das passt.

Und natürlich würde ich auch auf § 28 Abs. 3 AuslG hinweisen, wonach ein Zweckwechsel regelmäßig ausgeschlossen ist Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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hervos
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Antwort #3 - 16.08.2004 um 01:50:47
 
Zitat:
Hi Che,
wo soll ich das denn geschrieben haben? Da gebe ich aber Brief und Siegel drauf, dass dieses Zitat nicht von mir stammt. Jedenfalls nicht in der Form.


Im vorliegenden Fall würde ich vorsichtig auf Nr. 28.5.4.5  der Verwaltungsvorschriften hinweisen. Habe aber meine Zweifel, dass das passt.

Und natürlich würde ich auch auf § 28 Abs. 3 AuslG hinweisen, wonach ein Zweckwechsel regelmäßig ausgeschlossen ist Zwinkernd



Hi,
wo finde ich alle diese Gesetze?
Also nur was bis Ende des Jahres wäre nicht möglich? ich glaube sogar nicht dass ich mehr als 20 Tagen zusätzlich arbeiten werde.
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Mick
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Antwort #4 - 16.08.2004 um 07:15:27
 
Zitat:
Hi,
wo finde ich alle diese Gesetze?
Also nur was bis Ende des Jahres wäre nicht möglich? ich glaube sogar nicht dass ich mehr als 20 Tagen zusätzlich arbeiten werde.


Hi,
wende Deinen Blick nach oben auf den Monitor und klicke auf "Gesetze"  Ärgerlich
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #5 - 16.08.2004 um 21:30:52
 
Zitat:
Hi Che,
wo soll ich das denn geschrieben haben? Da gebe ich aber Brief und Siegel drauf, dass dieses Zitat nicht von mir stammt. Jedenfalls nicht in der Form.


Natürlich habe ich dich NICHT Zitiert. Ich habe "würde" geschrieben - also in Zukünft (wenn überhaupt)Smiley

Und ich hatte doch recht, oder :  grin [beifall=beifall.gif]

Zitat:
Und natürlich würde ich auch auf § 28 Abs. 3 AuslG hinweisen, wonach ein Zweckwechsel regelmäßig ausgeschlossen ist Zwinkernd
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Antwort #6 - 16.08.2004 um 21:33:02
 
Zitat:
Natürlich habe ich dich NICHT Zitiert.



Naja, ich hab's mir schon gedacht. Neben "würde" haste aber auch "Zitat" geschrieben - und zwar fett Zwinkernd

Sei es drum  disco
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 16.08.2004 um 21:43:11
 
Zitat:
Naja, ich hab's mir schon gedacht. Neben "würde" haste aber auch "Zitat" geschrieben - und zwar fett Zwinkernd

Sei es drum  disco

"Zitat" kommt von "["quote"]" - Tag  Smiley frag doch die GC  tippse   grin Kuss
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hervos
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Antwort #8 - 16.08.2004 um 22:24:36
 
Bitte Fragen beantworten, statt quatschen motz
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hervos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 16.08.2004 um 22:28:59
 
A propos ich finde dieses Forum zu langweilig. Es wird wenig diskutiert und es gibt hier nur Laien.

habe die Ehre..
hervos pol
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Antwort #10 - 16.08.2004 um 22:51:43
 
Zitat:
A propos ich finde dieses Forum zu langweilig. Es wird wenig diskutiert und es gibt hier nur Laien.

habe die Ehre..
hervos pol



Logo, alles Laien. Aber da Du Dich ja jetzt richtig mit dem 28 auseinander gesetzt hast, biste sicher zum Wechsel-Fachmann mutiert  lachen

Ich glaube ich sollte den Thread schließen, sonst werde ich unglaubwürdig Zwinkernd
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Antwort #11 - 16.08.2004 um 23:24:18
 
Habe die Antwort anderswo gefunden. Deine Gesetze haben mir gar nicht geholfen.

Also kannst du den Thread schließen.
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