Ich Geb. in 1986 bin seit fast zwei Jahren in Deutschland und besuche eine öffentliche Schule .(11. Klasse)
Ich reiste mit Visum zum Schulbesuch am ein Privates Gymnasium in Bonn ins Bundesgebiet ein und erhilte auf Grund dessen von der Stadt Bonn eine Aufenthaltsbewilligung zu diesem Zweck. Nach einiger Zeit verzoge ich von Bonn nach Hürth um offensichtlich nun Meine Schulausbildung am ein Öffentliches Gymnasium in Hürth fortzusetzen. In August 2003 beantrage ich die Verlängerung Meiner Aufenthaltsbewilligung und die Abänderung Meiner Auflage zum Schulbesuch am ein Öffentliches Schule in Hürth.
Anfang Ocktober 2003 wird mir mitgeteilt dass Gem. den Verwaltungsvorschriften zum 28 Ausländergesetz kann eine Aufenthaltsbewilligung zum Schulbesuch nur in Ausnahmefällen erteilt werden, z.B. wenn es sich um eine staatlich anerkannte Schule handelt, die ganz oder überwiegend aus von den Eltern zu entrichtenden Schulgeldern finanziert wird.
Seit dem habe ich mich gemüht in einer staatlich anerkannte schule mich aufzunehme, aber leider bis jetzt hatte ich kein Erfolg.
Wo ich jetzt in Oberstufe meine fächer gewählt habe wie. Spanisch u. Italienisch die in keiner anderen Schule gleichzeitig anbietet werden, ist mir unmöglich eine schule zu finden die mit Verwaltungsvorschriften passt.
Während dies habe ich mich in eine anerkannte Asylberechtigte verliebt, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.(Wohn Ort: Münster), wir wollen am 25.10.2004 uns heiraten.(Meine verlobte wird erst am 22.10.2004, 18 Jahre alt). Sie wird ab 23.August bei mir Wohnen habe eine 40 qm große Wohnung.
Ich wollte frage ob ich durch Heiraten mit meiner Verlobte Aufenthaltserlaubnis bekomme und kann sie weiterhin vom Sozialgeld abhängig sein, oder bekomme ich auch Durch sie eine Arbeiterlaubnis?
Gruß
GuterJunge
???