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Studium-Wartezeit im Heimatland (Gelesen: 2.028 mal)
janni4ananda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.08.2004 um 09:36:05
 
Geliebtes Forum, ???

meine brasilianische Freundin studiert zur Zeit am Studienkolleg Hamburg und wird ihre Feststellungsprüfung im Dezember ablegen. Momentan hat sie ein Studentenvisum gebunden an das Studienkolleg, das im Januar ausläuft. Da das Studium aber erst im Oktober beginnt, möchten wir für ein halbes Jahr nach Brasilen gehen.
Hier meine Frage: Welche Möglichkeiten für ein Visum bestehen, um wieder einzureisen. Kann ein Studentvisum oder ein Wartezeitvisum ausgestellt werden? Die Zeit zwischen Einreise und Studium würde ja nur vier Monate betragen, die sie hier sowieso warten müsste.

Ich freue mich auf Eure Ideen! :-D

Liebe Grüße
Jan Smiley
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Christopher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.08.2004 um 14:51:57
 
hi jan!
sorry ich hab leider keine antwort auf deine frage,aber ich hoffe dass du mir weiterhelfen kannst...
Ich habe auch ein Freundin aus Brasilien, sie ist derzeit noch au-pair aber möchte nächstes Jahr anfangen hier zu studieren. Ich habe gehört sie muss auf jeden fall ein Studienkolleg absolvieren um studieren zu können.wie sind da deine erfahrungen, ist das studienkolleg anspruchsvoll? hat sich deine freundin erst bei der uni berworben bevor sie das studienkolleg angefangen hat?
also braucht sie erst einen studienplatz und muss die dsh prüfung bestehen??
danke im voraus! kannst mir natürlich auch einfach ne mail schicken-> chris@linkseeker.de

gruß chris
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janni4ananda
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.08.2004 um 09:28:15
 
Hallo Chris ???,

Deine Freundin muss sich nicht bei der Uni, sondern beim Studienkolleg direkt mit Zeugnissen und Übersetzungen usw. bewerben. Schau doch einfach mal unter www.studienkollegs.de nach. Außerdem muss sie sich von Brasilien aus um das Studentenvisum kümmern, das hier nach Bestehen der Aufnahmeprüfung zum Studienkolleg (nur die Deutschkenntnisse werden getestet) von der Ausländerbehörde abgestempelt wird. Bei der Bewerbung zum Kolleg muss sie auch eine bestimmte Zahl von Unterrichtsstunden in Deutsch nachweisen. Siehe website. Beispiele von Aufnahmeprüfungen findest du dort auch, so leicht sind sie nicht, aber nach einem Jahr in einer deutschen Familie schon zu bewältigen. Nach dem ganzen Papierkram tippse, wobei das Ausländeramt pol auch eine Einkommensgarantie oder eine Bürgung eines Deutschen mit Einkommensnachweis haben will, kann dann halbjährig, Januar/August, immer nach der Aufnahmeprüfung das Kolleg begonnen werden. Zum Studienkolleg selbst: Es gibt vier verschiedene Themenkurse, die man je nach Studienwunsch wählen muss. Ich kann nur über den M-Kurs sprechen, mt dem man z.B. Medizin, Psychologie oder Biologie studieren kann. Der Leistungsdruck ist schon relativ hoch und wenn man nicht gerade sehr begabt ist in den einzelnen Fächern, muss man zu Hause viel nacharbeiten, um mitzukommen. Mir kommt es manchmal so vor, als ob sie dieses Jahr so stressig wie möglich gestalten, damit den Ausländern später das eigentliche Studium nicht ganz so stressig erscheint. Also, zumindest im M-Kurs, ist das Niveau mit Abstrichen in Deutsch dem Abitur gleichzusetzen. Das Jahr ist in zwei Semester geteilt. Das erste muss man bestehen, um am Ende des zweiten die Feststellungsprüfung abzulegen, das ´´Ausländerabitur´´. Damit und mit dem Heimatszeugnis bewirbt man sich dann an der Uni bzw beim DAAD.
Mag jetzt alles sehr kompliziert klingen, aber man muss sich einfach nur reinhängen. Und man muss von diesem Weg überzeugt sein, sonst kann es sehr sehr an die eigene Belastung gehen explo.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen, bei weiteren Fragen meld dich einfach nochmal.

Jan  Smiley
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Christopher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.08.2004 um 13:25:52
 
hallo!

erstmal vielen Dank für die ganzen Infos,du hast mir schon sehr weitergeholfen.
Ich war heute mit meiner Freundin beim Akademischen Auslandsamt in Karlsruhe, dort haben sie mir gesagt sie müsste die DSH-Prüfung auf jeden fall machen. und falls sie die prüfung besteht, könnte sie sich schon für einen studienplatz bewerben.sie müsste das studienkolleg dann nicht mehr machen... stimmt das?
und noch eine andere frage: was wird deine freundin studieren oder was möchte sie studieren? für geisteswissenschaftl. fächer gibt es sehr viele bewerber haben sie hier gemeint,da sieht es nicht so gut aus...
wie sind da deine erfahrungen bzw. von deiner freundin?

gruß chris!
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janni4ananda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.08.2004 um 09:01:05
 
Hallo nochmal,

die Informationen vom akademischen Auslandsamt werden wohl Ihre Gültigkeit haben. Das mag auch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Soviel ich weiß, muss ein/e Brasilianer/in ohne abgeschlossenes Studium im Heimatland immer vor dem Studium in Deutschland ans Studienkolleg, es sei denn, die sogenannte Feststellungsprüfung, ``Abitur``, wird extern und ohne Kurs abgelegt. Das ist aber nach meinen Einschätzungen sehr schwierig. Generell sind die geisteswissenschaftlichen Kurse besser besucht als die rein naturwissenschaftlichen. Aber von hoffnungsloser Überfüllung würde ich nicht sprechen. Mit Mühe kommt man da immer rein. Du kannst Deiner Freundin ja auch bei vielem helfen, was andere Ausländer nicht haben, weil sie alleine hier sind. Meine Freundin möchte Medizin oder Psychologie studieren und sie hat im 2. Semester des M-Kurses im Studienkolleg noch 13 Mitschüler auf ungefähr 9 freie Studienplätze. Sagt man. Letzendlich werden alle, die die abschlussprüfung schaffen, ihren Platz bekommen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Jan Smiley
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