Hallo Ganadora,
> Asyl mit Ausreisepflicht (sie haben einen Ausreiseausweis).
Ist das ein Ausreiseschein beziehungsweise eine Grenzübertrittsbescheinigung? Das wäre dann aber kein Aufenthaltsrecht, noch nicht mal eine Duldung, also eigentlich fast gar nichts. Das daraus ab Januar 2005 ein automatisches Aufenthaltsrecht werden soll, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln!
Es gibt schon einen Thread zum Thema Kosovo-Duldung hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=... Dort wird ein Quasi-Abschiebestopp für Kosovo-Minderheiten erwähnt. Das gälte wahrscheinlich nicht für das
> Ehepaar aus Kosovo-Albanien
(wo oder was auch immer Kosovo-Albanien sein soll)
> Wir haben den Eltern schon geraten, ein Attest des behandelnden Arztes wg. der Herzkrankheit der
> ältesten Tochter zu besorgen.
> Aber ev. interessiert das das Ausländeramt nicht?!
Das könnte höchstens dann ein Abschiebehindernis (für die Tochter und eventuell einen Elternteil) sein, wenn im Kosovo keine (lebensnotwendige) Behandlung möglich ist. Schaut mal nach solchen Informationen bspw hier:
http://www.ecoi.net/resources.php?iflang=de&docType=16&country=YU&gp=1> Gibt es ev. eine Vereinigung, die in solchen Fällen hilft?
Vielleicht den bayrischen Flüchtlingsrat fragen ?
http://lola.d-a-s-h.org/bfr/bfr/Aber bis Donnerstag (12.8.04)...? Ist ein bisschen viel verlangt, oder?
Viel Glück!
eishennig